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Haushalts- und Finanzpolitik, ob auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, ist entscheidend dafür, welche politischen Prioritäten in der Zukunft gesetzt werden. Vor dem Hintergrund enger Haushaltskassen stellt sich die Frage, ob alle Bürger_innen gleichermaßen partizipieren. Wird vorher analysiert und entsprechend eine Politikfolgenabschätzung gemacht, wem das Geld zugutekommt? Wird festgelegt, welche politischen Ziele mit den Finanzen erreicht werden sollen? Wird hinterher geprüft? All diese Fragen können mit dem Instrument des Gender Budgeting – auch bekannt unter „gleichstellungsorientierte“ oder „gleichstellungswirksame“ Haushaltssteuerung bzw. geschlechtergerechte Haushaltspolitik (Deutscher Frauenrat) – beantwortet werden.
Die Überprüfung aller haushaltspolitischen Entscheidungen einer staatlichen Einrichtung und deren Auswirkungen auf diverse Gruppen, die systematische Analyse und Gestaltung der Haushaltspläne eröffnet Wege, allen den gleichen Zugang zu öffentlichen Haushaltsmitteln zu ermöglichen. Ziel ist, die Gleichstellung zu fördern und auch zu erreichen.
Gender Budgeting ist nicht neu, es ist ein wesentliches Instrument des Gender Mainstreaming, das 1999 mit dem Amsterdamer Vertrag als rechtliche Strategie zur Gleichstellung in der EU bestimmt wurde. 2002 fasste die EU-Finanzministerkonferenz den Beschluss, dass bis 2015 Gender Budgeting in allen EU-Staaten einzuführen sei. In Deutschland hat Berlin als erstes Bundesland mit Gender Budgeting in Senat- und Bezirksverwaltungen begonnen.
Welche Argumente sprechen für die Einführung des Gender Budgetings in NRW?
Ist das ein weiterer Baustein in Richtung einer gerechteren Gesellschaft?

Termin

Samstag, 07.09.24
11:00-13:00 Uhr

Registrierung möglich
bis Samstag, 07.09.24

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Düsseldorf

Ansprechpartner_in

Jeanette Rußbült

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro NRW
Godesberger Allee 149
53175 Bonn
Tel. 0228-883-7202, Fax 0228-883-9208

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