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Neues Kommunalrecht: Was ändert sich in Hessens Kommunen?

Veranstaltungsnummer: 281272als .ics herunterladen

„Um eine moderne Rechtsgrundlage zu erhalten, werden wir […] die Kommunalverfassung, aber auch das Kommunalwahlrecht, evaluieren und zeitgemäß ausgestalten.“ Dies haben sich CDU und SPD in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Ende 2024 hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt und in erster Lesung im Landtag eingebracht, der im März 2025 final beschlossen werden soll.

Als Baustellen in der Praxis der bisherigen kommunalrechtlichen Vorschriften wurden u.a. erschwerte Entscheidungsprozesse in den kommunalen Gremien, eine hohe Verwaltungslast, mangelnde Digitalisierung und nicht mehr zeitgemäße Regelungen identifiziert. Diese sollen mit dem eingebrachten Gesetzentwurf umfassend angegangen und dadurch auch die Attraktivität kommunaler Wahlämter wieder gesteigert werden.

Welche Maßnahmen die Landesregierung konkret umsetzen möchte, damit dies gelingt, und wie diese aus kommunaler Sicht einzuordnen sind, möchten wir im Rahmen der Online-Veranstaltung miteinander besprechen und freuen uns auf Ihre Fragen und Einschätzungen!

Alle weiteren inhaltlichen und organisatorischen Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.



Dateien

Termin

Mittwoch, 29.01.25
18:00-19:30 Uhr

Registrierung möglich
bis Mittwoch, 29.01.25

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Online

Ansprechpartner_in

Simon Schüler-Klöckner

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Hessen
Marktstraße10
65183 Wiesbaden
Tel. 0611-341415-0, Fax. 0611-341415-29

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