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Veranstaltungsnummer: 281272 – als .ics herunterladen
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„Um eine moderne Rechtsgrundlage zu erhalten, werden wir […] die Kommunalverfassung, aber auch das Kommunalwahlrecht, evaluieren und zeitgemäß ausgestalten.“ Dies haben sich CDU und SPD in Hessen in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Ende 2024 hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt und in erster Lesung im Landtag eingebracht, der im März 2025 final beschlossen werden soll. Als Baustellen in der Praxis der bisherigen kommunalrechtlichen Vorschriften wurden u.a. erschwerte Entscheidungsprozesse in den kommunalen Gremien, eine hohe Verwaltungslast, mangelnde Digitalisierung und nicht mehr zeitgemäße Regelungen identifiziert. Diese sollen mit dem eingebrachten Gesetzentwurf umfassend angegangen und dadurch auch die Attraktivität kommunaler Wahlämter wieder gesteigert werden. Welche Maßnahmen die Landesregierung konkret umsetzen möchte, damit dies gelingt, und wie diese aus kommunaler Sicht einzuordnen sind, möchten wir im Rahmen der Online-Veranstaltung miteinander besprechen und freuen uns auf Ihre Fragen und Einschätzungen!Alle weiteren inhaltlichen und organisatorischen Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.
Mittwoch, 29.01.2518:00-19:30 Uhr
Registrierung möglich bis Mittwoch, 29.01.25
Teilnahmepauschale keine
Online
Simon Schüler-Klöckner Landesbuero.Hessen@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro HessenMarktstraße1065183 WiesbadenTel. 0611-341415-0, Fax. 0611-341415-29