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Wie gelingt die Inklusion behinderter Menschen in den Alltag? Das Landesbüro Sachsen-Anhalt der Friedrich-Ebert-Stiftung hatte am 1. September 2015 zu einem Fachgespräch mit dem Titel: „Das Bundesteilhabegesetz – Auswirkungen und Chancen“ nach Wittenberg eingeladen. Das neue „Bundesteilhabegesetz“ soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern, ihre Selbstbestimmung stärken und die UN-Behindertenkonvention in Deutschland umsetzen.
Bild: Bild: FES/Eva Marquardt
Das Fachgespräch mit der SPD-Bundestagsabgeordneten Waltraud Wolff, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag, Ute Eckelmann, Geschäftsführerin des Behindertenverbands Wittenberg GmbH, und Reinhard Rauschning, Stadtrat der Stadt Wittenberg, beschäftigte sich mit der Frage, wie das neue Bundesteilhabegesetz die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben gewährleisten kann. Wolff nannte die Schwerpunkte des Gesetzes: “Um Inklusion zu erreichen, muss die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Teilhabe statt Fürsorge! Dabei soll die betroffene Person mit ihren individuellen Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen.“
Der Mensch im Mittelpunkt
Das Bundesteilhabegesetz soll demnach nicht nur der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung entgegenwirken, sondern es soll die Inklusion der Menschen in allen Lebensbereichen ermöglichen. Teil des Bundesteilhabegesetzes ist den Fürsorgeansatz und die Institutionenzentrierte Hilfeleistungen durch personenzentrierte und emanzipatorische Unterstützungsleistungen zu ersetzen. Dazu zählen u.a. die Ermöglichung von Vermögensbildung und eine Verbesserung der Assistenzleistungen und eine stärkere Unterstützung der Kommunen bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Worauf es ankommen wird
Die Diskussion auf dem Podium und mit den Gästen, unter denen viele Angestellte von Sozialträgern waren, verdeutlichte, dass ein Erfolg des Gesetzes vor allem von der verwaltungs- und finanztechnischen Umsetzung abhängen wird. Dabei müssen viele Details beachtet werden, die vielen nicht-behinderten Menschen kaum bewusst sind. Beispielsweise Brandschutzpläne für Rollstuhlfahrer_innen. Auch die Antragsprozesse und Begutachtungsverfahren müssen durch das Gesetz vereinfacht und bundesweit vereinheitlicht werden. Waltraud Wolff nahm die wertvollen Praxiserfahrungen und Forderungen der Anwesenden Gäste gerne mit auf den Weg nach Berlin.
Ansprechpartner im Landesbüro Sachsen-Anhalt: Martin Güttler
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