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Lieferkettengesetz im Lockdown?

Wer oder was steht dem Kabinett im Weg? Frankreich, die Niederlande und die USA machen vor, wie wirksame Gesetze aussehen. Ein Vergleich.

Die Diskussionen um ein deutsches Lieferkettengesetz laufen auf Hochtouren. Ziel des Gesetzes ist, dass Unternehmen Menschenrechte weltweit schützen. Obwohl die Argumente für ein Gesetz deutlich auf dem Tisch liegen, stocken die Verhandlungen. Seit Wochen wird darauf gewartet, dass die Eckpunkte des Gesetzes im Kabinett diskutiert werden. Widerstand kommt von Teilen der CDU/CSU sowie der Unternehmensverbände.

Dabei ist der Koalitionsvertrag deutlich: kommt eine Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, wird die Regierung gesetzlich tätig. Die Überprüfung hat zweimal stattgefunden. Die Ergebnisse eindeutig: Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel. Nur weniger als 20 Prozent der befragten Unternehmen kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht ausreichend nach. Sprich: vier von fünf Unternehmen tun das nicht!

Warum und worauf also warten?

Andere Länder machen seit Langem vor, was möglich ist. Frankreich, die Niederlande, Großbritannien haben bereits eigene Gesetze. Auch außerhalb Europas, beispielsweise in den USA oder in Australien schreiben Gesetze fest, dass Unternehmen weltweit Menschenrechte achten müssen. Gemein ist diesen Ländern das Ziel präventiv Menschenrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Also, da anzusetzen, dass es erst gar nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Denn eines ist klar: die Vergangenheit und insbesondere auch die aktuelle Corona-Pandemie zeigen, zu viele Menschenrechtsverletzungen fanden statt bei denen auch Unternehmen beteiligt waren.  

Was wirkt? Was funktioniert nicht? Und warum?

Viele der Regelungen sind erst seit Kurzem im Kraft, dennoch kann Deutschland von ihnen viel lernen. Was wirkt? Was funktioniert nicht? Und warum? In Summe zeigt sich: Das bloße Berichten über Sorgfaltspflichten reicht nicht aus. Wirkungsvoll sind die Gesetze und Verordnungen, die zwingende Mindestanforderungen an die anzuwendende Sorgfalt definieren und auch Sanktionen ermöglichen. Dabei muss die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden. Gesetze, die einen starken Durchsetzungsmechanismus – einschließlich einer zivilrechtlichen Haftung – vorsehen, ermöglichen es Menschen für erlittene Schädigungen auch eine effektive Wiedergutmachung zu erhalten. Die Erfahrungen zeigen auch, dass keine Klagewellen drohen. Genauso gibt es keine empirischen Belege dafür, dass sich Unternehmen wegen Sorgfaltspflichtengesetzen generell aus Regionen zurückziehen oder problematische Produktbestandteile durch andere ersetzen. Für die Effektivität der Gesetze spielt die Einbeziehung von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen eine entscheidende Rolle.

Die Analyse «Internationale Sorgfaltspflichtengesetze – Lessons Learned für die deutsche Debatte» unterzieht dreizehn Gesetze bzw. Verordnungen aus anderen Staaten einer vergleichenden Untersuchung und setzt diese in Beziehung mit den bereits bekannten deutschen Eckpunkten.

Grabosch, Robert

Internationale Sorgfaltspflichtengesetze

Lessons Learned für die deutsche Debatte
Berlin, 2020

Zum Download (PDF) (270 KB, PDF-File)


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