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Steuerprivilegien bei Erbschaften und Schenkungen

 

Die Sonderauswertung der Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik zeigt, dass 64 Prozent des steuerfrei übertragenen Unternehmensvermögens auf wenige Großerwerbe jenseits von 20 Millionen Euro entfällt. Die Erbschaftsteuer soll „leistungslose“ Zuflüsse progressiv belasten und sich damit positiv auf die Chancengleichheit in der Leistungsgesellschaft auswirken sowie die Vermögenskonzentration begrenzen. Umfangreiche Steuerausnahmen für Unternehmensvermögen wirken diesem Ziel entgegen.

 

Zudem verzichtet der Staat auf hohe Steuereinnahmen: In den Jahren 2009 bis 2020 wurden 429 Milliarden Euro Vermögen zugunsten von Einzelpersonen und Stiftungen aufgrund der Unternehmensprivilegien steuerfrei gestellt. Wäre darauf ein Steuersatz von 20 Prozent angefallen, hätte das zu Steuermehreinnahmen von 85,8 Milliarden Euro geführt.

 

Die Auswertung zeigt zudem, in welchem Ausmaß Frauen beim Erhalt von Erbschaften benachteiligt werden, am deutlichsten bei steuerfreien Unternehmensübertragungen. Vor dem Hintergrund bestehender ungleicher Vermögensverhältnisse zugunsten von Männern verfestigen regressive Erbschaftsteuersätze den Status quo. Ferner belegt die Analyse das starke Ost-West-Gefälle bei Erbschaften und Schenkungen. Menschen in den neuen Ländern erhalten nicht nur seltener Transfers, sie erhalten auch deutlich kleinere Summen. Die steuerfreien Unternehmensübergänge und dementsprechend die Steuersubventionen erhalten nahezu ausschließlich Menschen in Westdeutschland. Auch hier konterkarieren die regressiven Steuersätze die Wirkung der Erbschaftsteuer gegen die massive Vermögenskonzentration in Westdeutschland.

 

Das Ausmaß, in dem bereits Minderjährige Erbschaften und Schenkungen erhalten und dabei von den steuerlichen Subventionen profitieren, ist bedenklich. Die hohe Zahl machen einen Teil der Problematik der Unternehmensprivilegien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich: Personen, die als reine Anteilseigner_innen keine besonderen Funktionen im Unternehmen ausüben oder unternehmerischen Risiken tragen, erhalten Steuersubventionen im dreistelligen Millionenbereich oder sogar im Milliardenbereich.

 

Gleiches gilt für viele erwachsene Erb_innen von Anteilen an größeren Familienunternehmen, denn ein aktives Engagement im Unternehmen ist keine Voraussetzung für den Erhalt der Steuervorteile. In diesen Fällen werden hohe Subventionen gewährt, ohne dass Arbeitsplätze oder die Existenz des Unternehmens gefährdet sind. Die Gesetzesbegründung stützt die Begünstigungen allerdings vor allem auf den Erhalt der mittelständischen Unternehmenskultur in Deutschland.

 

Steuerprivilegien bei Erbschaften und Schenkungen

Empirische Ungerechtigkeiten bei der Besteuerung von Vermögentransfers, von denen vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland betroffen sind.
 

Von Julia Jirmann

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