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2020 erschien erstmals die FES-Studie "Frauen MACHT Berlin - Politische Teilhabe von Frauen im Land Berlin". Während die erste Studie die Entwicklungen der politischen Teilhabe von Frauen im Land Berlin - vom Senat über das Abgeordnetenhaus bis zu den Bezirksverordnetenversammlungen - ab 1990 bis 2016 im Zeitverlauf unterstuchte, erschien 2022 eine aktualisierte und erweiterte Neuauflage.
Anlässlich der Wiederholungswahl erschien am 19.9.2023 eine aktualisierte Analyse, deren Ergebnisse sich auf einer neuen Webseite zur Studie 2023 findet: https://www.fes.de/frauen-macht-berlin
Diese Webseite bündelt Ergebnisse, Infografiken und Pressestimmen zu der 2022 erschienenen Studie von Helga Lukoschat und Lisa Hempe. Hier finden Sie die Studie als PDF zum Download. Eine Presseinformationzu den Ergebnissen der Studie 2022 finden Sie hier. Hier ist das Programm der Veranstaltung vom März 2022 mit u.a. der damaligen Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey und Bezirksbürgermeisterin Clara Hermann abrufbar.
Berichterstattung und Stellungnahmen zur Studie:
Pressemitteilung des Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Dennis Buchner anlässlich der Studie: "Gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten ist Aufgabe der Legislative"
Presseberichte:
"Die Entscheidung ist männlich" von Maxi Beigang, S. 8 in der Berliner Zeitung vom 21.3.22
"Gleichstellung im Schneckentempo" von Sonja Wurtscheid, S. 13 im Tagesspiegel vom 21.3.22
"Wie weiblich ist die Berliner Politik?" von Nicole Dolif, Berliner Morgenpost vom 21.3.22
"Giffey allein reicht nicht aus" von Anna Klöpper, Taz vom 21.3.22
"CDU und die Frauen: Sonst kaum Probleme mit der Quote" von Maxi Beigang, in der Berliner Zeitung vom 21.3.22
"Frauen nur in den Bezirken stärker. In der Kommunal- und Landespolitik sind Kandidatinnen benachteiligt" von Claudia Krieg, nd vom 22.3.22
Für die neue, rot-grün-rote Landesregierung soll Gleichstellung laut Koalitionsvertrag eine zentrale Stellung für die Politik in Berlin einnehmen. Berlin wird als „Stadt der Frauen“ adressiert. Unter dem Blickwinkel der politischen Macht- bzw. Führungspositionen wird dieser Anspruch weitgehend eingelöst. Mit Franziska Giffey wird Berlin erstmals von einer Regierenden Bürgermeisterin vertreten, die Landesregierung besteht mehrheitlich aus Frauen. Den sechs Senatorinnen stehen vier Senatoren gegenüber. Erstmals wird auch auf der Ebene darunter mit zwölf Staatssekretärinnen und 13 Staatssekretären nahezu Parität erreicht. Allerdings werden von den zwölf Berliner Bezirken lediglich vier von Bürgermeisterinnen geführt. 2016 waren es noch fünf.
Im untersuchten Zeitraum (1990 bis 2021) schwanken die Anteile von Frauen im Berliner Abgeordnetenhaus erheblich. Eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung ist nicht erkennbar. Nachdem die Anteile 2011 und 2016 zweimal in Folge gesunken waren, sind sie mit der Wahl 2021 wieder leicht angestiegen. Der Anteil liegt aktuell bei 35,4 Prozent gegenüber 33,1 Prozent bei der Wahl 2016. Im Ranking der Bundesländer hat sich Berlin verbessert und liegt jetzt auf Platz vier statt auf Platz fünf. Spitzenreiterin ist die Freie und Hansestadt Hamburg mit 44,7 Prozent; das Schlusslicht bildet Bayern mit 26,8 Prozent.
Die Unterschiede zwischen den Parteien haben sich weiter vergrößert: SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke schicken aufgrund ihrer internen Quotenregelungen deutlich mehr Frauen in das Abgeordnetenhaus als Parteien ohne verbindliche Regelungen (FDP und AfD) sowie die CDU (unverbindliches Quorum). Die Berliner CDU verbessert sich nur leicht auf 13,3 Prozent, aber liegt damit prozentual gesehen sogar erstmalig hinter der AfD (15,4 Prozent). Auch bei der FDP sind keine wirklichen Fortschritte erkennbar: Ihr Anteil stagniert bei 16,7 Prozent. Die Linke führt bei den Frauenanteilen mit 54,2 Prozent, dicht gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen mit 53,1 Prozent. Die SPD erreicht mit 38,9 Prozent erneut keine Parität.
Im Vergleich zu den Landes- und Bezirkslisten ist der Anteil der Kandidatinnen in den Wahlkreisen weiterhin deutlich geringer. 2021 standen 299 männlichen Kandidaten 168 Frauen gegenüber. Das entspricht einem Anteil von 36 Prozent, bedeutet aber dennoch eine Verbesserung im Vergleich zu 2016 um 5,5 Prozentpunkte. Der Anteil der gewählten Frauen liegt bei 35 Prozent.
Auch hier ist ein differenzierter Blick auf die Parteien notwendig. Für die SPD besteht weiterhin die Herausforderung, ein ausgeglichenes Verhältnis bei den Wahlkreisen zu erreichen. Der Anteil der nominierten Frauen betrug 42 Prozent, aber nur 28 Prozent wurden direkt gewählt. Bündnis 90/Die Grünen wiederum zeigen, dass auch in den Wahlkreisen Parität erreicht werden kann (53 zu 50 Prozent); bei der Linken wurden sogar überproportional viele Frauen direkt gewählt (44 zu 67 Prozent). Die CDU nominierte 32 Prozent Frauen, von denen jedoch nur 14 Prozent gewählt wurden. Die FPD generiert erneut kein Direktmandat; bei der AfD schafften es jeweils ein Mann und eine Frau, einen Wahlkreis zu gewinnen.
Auf den Bezirkslisten wurden 41 Prozent Frauen aufgestellt, davon wurden jedoch nur 31 Prozent in das Abgeordnetenhaus gewählt. Dies betrifft die FDP (29 Prozent Kandidatinnen, 17 Prozent Gewählte) und vor allem auch wieder die CDU, die zwar 41 Prozent Kandidatinnen aufstellt, von denen aber nur 11 Prozent gewählt wurden. Das heißt: Sowohl FDP als auch CDU stellen in den Bezirken, in denen sie sich gute Chancen ausrechnen können, ganz überwiegend Männer auf. Die Landeslisten erreichen mit 46 Prozent die höchsten Frauenanteile. Doch auch hier gibt es, wenn auch nicht in dem Ausmaß wie bei den Bezirkslisten, eine Lücke zwischen Kandidatinnen und gewählten Frauen. In das Abgeordnetenhaus wurden 41 Prozent der aufgestellten Frauen gewählt.
2021 sind von den insgesamt 660 gewählten Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlungen 283 Frauen und 377 Männer. Ebenso wie im Abgeordnetenhaus stieg auch hier der Frauenanteil gegenüber der vorherigen Legislaturperiode von 39,4 Prozent um 3,5 Prozentpunkte auf 42,9 Prozent an. Neun der Berliner Bezirke erzielen Ergebnisse zwischen 40 und 44 Prozent. Spandau bleibt mit 38,2 Prozent etwas darunter, während Berlin-Mitte mit 50,9 Prozent das Ranking anführt. Das Schlusslicht bildet der Bezirk Reinickendorf mit 34,5 Prozent.
Nach Parteien aufgeschlüsselt zeigt sich, dass Bündnis 90/Die Grünen (52,4 Prozent), die Linke (52,5 Prozent) und erstmals auch die SPD (50,6 Prozent) mehr Frauen als Männer unter den Bezirksverordneten stellen. Stark bleibt bei der AfD dagegen die Unterrepräsentanz von Frauen mit einem Anteil von 10,3 Prozent ausgeprägt.
Bei der CDU stellen Frauen ein Drittel der Abgeordneten (33 Prozent). Damit kann die Union erneut in den Bezirksverordnetenversammlungen einen deutlich höheren Frauenanteil als im Abgeordnetenhaus erreichen. Bei der FDP ist mit 29 Prozent gleichfalls eine Steigerung zu verzeichnen. Auch bei den Liberalen liegt der Anteil der Kommunalpolitikerinnen deutlich über dem Anteil der Politikerinnen im Landesparlament.
Da die Kommunalpolitik oftmals das Sprungbrett in die Landespolitik darstellt, steht den Parteien also tendenziell ein ausreichend großer Pool an Kandidatinnen zur Verfügung. Um die vergleichsweise guten Ergebnisse bei den Bezirkswahlen zu erklären, ist auch das Wahlrecht zu berücksichtigen. In Berlin ist im Unterschied zu anderen Bundesländern ein reines Verhältniswahlrecht mit festen Listen vorgesehen. Da diese von den Parteien vorab quotiert werden können, sichert diese Form des Wahlrechts am ehesten ein paritätisches Ergebnis.
In der vergangenen Legislaturperiode war bereits intensiv über ein Paritätsgesetz diskutiert worden. Die Fraktionen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen hatten Entwürfe vorgelegt, in denen auch die Wahlkreise einbezogen worden waren. Zu einer Verabschiedung kam es dennoch nicht. Im aktuellen Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass „das Ziel eines verfassungskonformen Paritätsgesetzes weiterverfolgt werden soll“.
Allerdings sind die Anforderungen daran hoch. Die Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen wurden von den jeweiligen Landesverfassungsgerichten 2020 für nichtig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Beschluss Anfang 2022 die gegen das Thüringer Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde als nicht ausreichend begründet ab und nahm sie nicht zur Entscheidung an.
Dennoch bleiben dem Gesetzgeber Spielräume, die es auszuloten gilt. Denn eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern im Abgeordnetenhaus und in den Bezirken wird ohne verbindliche Regelungen in allen Parteien nicht zu erreichen sein. Flankierende Maßnahmen, um Parteikulturen positiv zu verändern und parteipolitisches Engagement für Frauen in ihrer Vielfalt zu erhöhen, bleiben dabei sinnvoll und notwendig, ebenso wie eine breite politische und gesellschaftliche Debatte. Die Unterrepräsentanz der Hälfte der Bevölkerung in Parteien und Parlamenten ist sowohl ein gleichstellungspolitisches als auch ein demokratiepolitisches Defizit, das es im Sinne der Weiterentwicklung unserer Demokratie dringend zu beheben gilt.
Dr. Nora Langenbacher
030 269 35 7365
Nora.Langenbacher(at)fes.de
Printexemplare können Sie kostenlos via Mail oder Telefon bei uns bestellen: 030 26935 7363
Laskowski, Silke Ruth
Zum Download (PDF)
Lukoschat, Helga; Schweers, Paula
Gesammelte Argumente für ein Paritätsgesetz in Berlin – aufgenommen bei unserer Veranstaltung „Frauen MACHT Berlin“ am 25.10.2019.
Im Bereich der Gleichstellungspolitik bearbeitet das Landesbüro Berlin schwerpunktmäßig die politische Partizipation von Frauen im Land Berlin. Seit 2019 begleiten unsere Veranstaltungen und Publikationen dabei insbesondere die Debatte um ein Paritätsgesetz in Berlin.
Die FES lädt zudem regelmäßig zu Treffen des überparteilichen zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Berliner Netzwerk Parität“ein, welches sich auf Initiative der FES und der Berliner Bundestagsabgeordneten Cansel Kiziltepe 2019 im Haus der FES gegründet hat. Das Netzwerk hat das Ziel, die Diskussion über ein Paritätsgesetz im Land Berlin konstruktiv außerparlamentarisch zu begleiten. Es arbeiten u.a. die EAF Berlin, der Landesfrauenrat Berlin, die Überparteiliche Fraueninitiative Berlin Stadt der Frauen sowie Vertrer_innen verschiedener politische Parteien und Professionen in dem Bündnis mit. Das Bündnis steht allen Engagierten für das Thema Parität offen.
Interesse an einer Mitarbeit im Berliner Netzwerk Parität? Melden Sie sich gerne bei uns: berliner-netzwerk-paritaet(at)fes.de.
Auf dem Themenportal Gender Matters der FES finden sich viele weitere interessante Publikationen und Veranstaltungen zur Geschlechtergerechtigkeit: https://www.fes.de/themenportal-gender-jugend/gender
Wie sehen die Berliner_innen ihre Stadt und wie sehen sie sich selbst? Wie stehen sie dazu, dass die Hauptstadt stetig wächst? Welche Entwicklungen sehen sie mit Sorge und welche stimmen sie optimistisch? Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Zukunftsthemen und wo sehen sie den größten politischen Handlungsbedarf? Die Studie untersucht, wie die Berliner_innen zu diesen Fragen stehen. Mittels Fokusgruppengesprächen und einer repräsentativen Befragung wurde auch ermittelt, wie sich die Einstellungen je nach Wohnort, Alter, Geschlecht und anderer Faktoren unterscheiden. So entsteht ein Bild davon, welche Erwartungen die Berliner_innen an die Politik haben, wie die Zukunft der Metropole zu gestalten ist.
Die erste Ausgabe der Berlin Expertisen nimmt das Leben der Berliner_innen in den Blick und zeigt Themen und Trends der Hauptstadt auf. Die Autor_innen des IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (Berlin) haben vielfältige Analysen entlang von acht Dimensionen des Berliner Alltags (Identität und Lebensgefühl, Wirtschaft und Beschäftigung, Bildung, Wohnen, Mobilität, Kultur, Diversität und Politik, Verwaltung und bürgerschaftliches Engagement) ausgewertet. Sie zeichnen die Lebenslagen der Berliner_innen nach und verweisen so auf politische Handlungsbedarfe und -optionen.
Wie gestaltet sich Teilhabe von Frauen in der Berliner Politik? Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Bezirksverordneten- versammlungen, im Abgeordnetenhaus und im Senat? Wie hat er sich entwickelt und wo liegen dafür die Ursachen? Was ist zu tun?
Die neue Studie„Frauen MACHT Berlin! Politische Teilhabe von Frauen in Berlin“ im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung liefert aktuelle Zahlen und eine kritische Analyse politischer Partizipation von Frauen im Land Berlin.
Ein neues Gutachten: "Berlin braucht Parität! Juristisches Gutachten zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin".im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung nimmt eine detaillierte juristische Bestandsaufnahme zu einem Paritätsgesetz im Land Berlin vor. Anhand verschiedener von einer Paritätsregelung berührter Rechtsgrundlagen des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin, prüft die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski die Gesetzeskonformität einer paritätischen Regelung. Mit diesem Gutachten leistet die FES einen weiteren Beitrag zur Debatte über ein Paritätsgesetz in der Hauptstadt.
Verantwortlich: Dr. Nora Langenbacher