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Ansprechpartner
PD Dr. Stefan Müller
0228 883-8068
Stefan.Mueller(at)fes.de
Abteilung
Archiv der sozialen Demokratie
Das "Betriebsrätegesetz" von 1920 gilt als ein männliches Projekt. Michaela Kuhnhenne diskutiert mit Johanna Wenckebach und Rainer Fattmann den Einfluss von Frauen auf die historische Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung und fragt nach Parallelen zu heutigen Debatten um Gleichstellung in der Arbeitswelt.
Dr. Michaela Kuhnhenne, Erziehungswissenschaftlerin, Promotion an der Universität Bremen zu einem bildungshistorischen Thema. Seit 2008 Forschungsreferentin in der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung für die Themenfelder Geschichte der Gewerkschaften / Bildung in der Arbeitswelt.
Dr. Johanna Wenckebach leitet das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Lehre zu Themen des kollektiven Arbeitsrechts an der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Zuvor mehrere Jahre Tarifjuristin in der IG Metall Bezirksleitung Berlin-Brandenburg-Sachsen, Referendarin in Berlin und Potsdam und wissenschaftliche Mitarbeiterin an verschiedenen Lehrstühlen im In- und Ausland.
Dr. Rainer Fattmann ist Historiker und wissenschaftlicher Publizist. Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zur Geschichte der Beschäftigten und der Arbeit sowie der deutschen, europäischen und internationalen Gewerkschaftsgeschichte. Zuletzt erschien das Working Paper „Pionierinnen der Mitbestimmung. Annäherung an eine bisher vernachlässigte Forschungsthematik“ als Working Paper des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Dr. Stefan Zeppenfeld
0228 883 8048Stefan.Zeppenfeld(at)fes.de
AbteilungArchiv der sozialen Demokratie
Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung bis zum 12. März 2021 bei Heike Voos per E-Mail unter public.history(at)fes.de an, um einen Link zur Videokonferenz zu erhalten.
Das Working Paper unternimmt den Versuch, einige Schlaglichter auf die Rolle der „Pionierinnen der betrieblichen Mitbestimmung“ bei der gesetzlichen Ausgestaltung des 1920 verabschiedeten Betriebsrätegesetzes und in der Mitbestimmungspraxis der Weimarer Republik zu werfen.
Dazu wird auf die Bestrebungen einiger sozialistischer Politikerinnen eingegangen, auf die Politik der Arbeiter- und Soldatenräte nach der Novemberrevolution Einfluss zu nehmen und die Interessen der Frauen in den Räten zu verankern. Es werden ausführlichere Hinweise auf die in der bisherigen historischen Forschung kaum aufgearbeitete Einflussnahme zentraler weiblicher Abgeordneter und anderer Akteurinnen auf die Entstehung des Betriebsrätegesetzes gegeben. Das Paper blickt auf die Kritik von Gewerkschafterinnen und Sozialwissenschaftlerinnen an der Praxis von Betriebsräten, bei Entlassungen insbesondere verheirateter Arbeiterinnen mitzuwirken. Auch wird der Frage nachgegangen, in welchen wirtschaftlichen Branchen weibliche Betriebsräte vor der Zerschlagung der betrieblichen Mitbestimmung (mutmaßlich) aktiv waren. Einige Hinweise auf weitere mögliche Forschungsfelder und -ansätze in Bezug auf die Partizipation von Frauen in den Betriebsräten der Weimarer Republik werden gegeben. Die Frage, wie sich die schwer zu beziffernde, insgesamt aber geringe und weit hinter dem Anteil der Frauen an den Beschäftigten zurückbleibende Anzahl von Frauen in den Mitbestimmungsorganen erklären lässt, wird ebenso diskutiert.