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Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen - Politische und rechtliche Gestaltungsansätze

Titelbild: Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen - Politische und rechtliche Gestaltungsansätze

Bild: Cover der Publikation "Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht", Bild: FES

Vorstellung des Gutachtens am 29.9.2015, 18-20.30 Uhr in der FES Berlin

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat ein Gutachten der Rechtsexperten Christian Scheper und Robert Grabosch veröffentlicht, in dem diese erläutern, wie eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen konkret ausgestaltet werden kann. Unter anderem sollen in der Wirtschaftspraxis bestehende Sorgfaltsmaßnahmen auch auf menschenrechtliche Belange angewandt sowie Gesetze erlassen werden, die die Verantwortung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften festschreiben. Damit diese Vorschriften von kleinen und großen Unternehmen gleichermaßen flexibel angwendbar sind, sollte ein comply or explain-Prinzip eingeführt werden.

Hintergrund ist, dass die transnationale Vernetzung unserer Weltwirtschaft vielfältige Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz birgt. Die deutsche Öffentlichkeit nimmt dabei nur die Spitze des Eisbergs wahr, etwa die katastrophalen Zustände in der Textilindustrie, die zu Unglücken wie dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes im Jahr 2013 in Bangladesch führten, oder die der Sklaverei ähnlichen Verhältnisse, unter denen Gastarbeiter_innen die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar vorbereiten. In Zeiten globaler Wertschöpfungsketten und Produktionsnetzwerke ist die Mitverantwortung von deutschen Unternehmen und der deutschen Politik schwerlich von der Hand zu weisen, insbesondere, weil die deutsche Wirtschaft hochgradig in den Weltmarkt integriert ist. Im Jahr 2014 hat Deutschland begonnen, die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, unter der Federführung des Auswärtigen Amtes und unter Beteiligung verschiedener Ministerien, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft. Das FES-Gutachten unterstützt die politischen Entscheidungsträger_innen dabei, diesen Aktionsplan auszugestalten.

Am 29.9.2015 wird das Gutachten in Anwesenheit der Autoren in der FES Berlin vorgestellt und diskutiert. Dr. Sascha Raabe, Mitglied des deutschen Bundestages, wird zusammen mit Vertreter_innen von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die Ergebnisse kommentieren und Einschätzungen zur politischen Umsetzung geben.

Das Gutachten finden Sie hier.http://www.fes.de/lnk/1ph

Das Programm der Veranstaltung am 29.9. finden Sie hier.


Gesamtkoordination

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Projektleitung

Arne Schildberg

Hiroshimastraße 28
10785 Berlin

030/26935-7743

Arne.Schildberg(at)fes.de

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