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Wie können Geschädigte Unterstützung erhalten, wenn die meisten Abhilfemechanismen auf Freiwilligkeit beruhen? Unser Konferenzbericht liefert Antworten.
Bild: Bild: Jens Jeske für die FES, 27.10.2015
Konferenz am 27.10.2015, 13-19 Uhr in der FES Berlin
Unternehmen haben die Verantwortung, Menschenrechte zu achten - sie sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, ihnen vorzubeugen und sie ggf. zu beheben und wieder gutzumachen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land ein Unrecht geschieht, denn die Betroffenen sollten überall Zugang zu Recht haben. Aktivitäten transnationaler Konzerne (TNUs) führen weltweit zu Menschenrechtsverletzungen. Während Handels- und Investitionsverträge den Unternehmen weitreichende Rechte für ihre Aktivitäten gewähren, fehlen Opfern ihrer Menschenrechtsverletzungen effektive Zugänge zu verbindlichen Rechtswegen.
Die unternehmerische Verantwortung beruht auf freiwilligen Abhilfe- und Beschwerde-Mechanismen. Allerdings ist es für Unternehmen oft ein Wettbewerbsnachteil, Menschenrechtsstandards freiwillig einzuhalten – insbesondere, wenn die Konkurrenz dies nicht tut.
Deshalb sind Regierungen gefordert, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, so dass sie für Betroffene auch einklagbar werden. Auch die deutsche Bundesregierung sollte aktiv werden und Abhilfe für Opfer schaffen, die durch Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland Menschenrechtsverletzungen erfahren haben.
Zusammen mit Gästen aus den Philippinen und aus Kolumbien haben wir unterschiedliche Wege zum Recht und Abhilfemöglichkeiten für Geschädigte hinterfragt und dabei auch unterschiedliche Prozesse auf UN-Ebene sowie die Einführung eines deutschen Unternehmensstrafrechts diskutiert.
Den Konferenzbericht finden Sie hier.
Das ausführliche Programm finden Sie im Flyer.
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Die Tagung wurde gemeinsam von fdcl e.V., philippinenbüro e.V. im Asienhaus und der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet und fand im Rahmen der 2. Alternativen Rohstoffwoche vom 19. bis 27. Oktober 2015 statt.
Das IPG-Journal veröffentlicht im Januar 2017 zahlreiche Beiträge zum Thema - ein Überblick.
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Projektleitung
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Hiroshimastraße 2810785 Berlin
030/26935-7743
Arne.Schildberg(at)fes.de
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