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Brauchen wir ein Update unserer Arbeitnehmer_innenrechte?
Klassenkonflikt 4.0: Wir brauchen ein Update unserer Arbeitnehmer_innenrechte!
Die Digitalisierung ist im Begriff Alltag und Arbeitswelt komplett umzukrempeln. Wollen wir ihr Potenzial zum Wohle aller nutzen, müssen wir sie politisch gestalten. Dies gilt vor allem für deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Politische Gestaltung sowie ein Update der rechtlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der Beschäftigten sind Grundvoraussetzungen für ein besseres und vor allem selbstbestimmteres Arbeiten. Besonders gravierend ist die Tatsache, dass eine entfesselte digitale Umwälzung in der Lage ist, das Machtgefüge in der Arbeitswelt zu Lasten der Beschäftigten zu verschieben. Ohne regulierende Eingriffe kann die digitale Transformation Entsicherung, Entkollektivierung und Entmächtigung menschlicher Arbeitskraft befeuern – so der Befund unserer Studie „Alles unter Kontrolle? – Arbeitspolitik und Arbeitsrecht in digitalen Zeiten“. Aber was ist dran an dieser Prognose? Darüber haben wir in Berlin mit den Autoren der Studie und Gästen von Seiten der Politik und der Sozialpartner am 10. Dezember auf der Veranstaltung „Klassenkonflikt 4.0: Brauchen wir ein Update unserer Arbeitnehmer_innerechte?“ diskutiert.
Dabei wurde klar: Um die Erwerbstätigenrechte im digitalen Zeitalter zu erweitern und das Kräfteverhältnis zwischen Arbeit und Kapital in eine ausgewogenere Balance zu bringen, braucht es innovative Schutzmechanismen und Instrumente. Drei Punkte wurden in der Diskussion dabei besonders deutlich:
Recht auf Weiterbildung – Qualifizierung 4.0
Als Gegengewicht zu den entsichernden Effekten der digitalen Umwälzung auf den Arbeitsmärkten könnten Arbeintehmer_innen durch einen umfassenden Rechtsanspruch auf Weiterbildung unterstützt werden. Dafür brauchen wir passende Rahmenbedingungen hinsichtlich der Finanzierung, der Freistellung sowie gegebenenfalls der Entgeltfortzahlung. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise das österreichische Modell einer staatlich geförderten Bildungsteilzeit.
Betriebliche Mitbestimmung im digitalen Zeitalter: Entlang der gesamten „digitalen Produktionskette“
Räumlich und zeitlich entgrenzte Arbeit verändert Art und Ausmaß der betrieblichen Mitbestimmung. Daher bedarf es einer Ausweitung bzw. Anpassung der Regelungen in puncto Mitbestimmung. Aus Sicht der Autoren Michael Schwemmel und Prof. Peter Wedde gelte es, die gesamte „digitale Produktionskette“ in den Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes zu integrieren. So müsse sich etwa die Zuständigkeit von Betriebsräten auch auf die im Rahmen von Crowdworking tätigen Mitarbeiter_innen erstrecken, um eine gleichberechtigte Vertretung aller Arbeitnehmer_innen zu gewährleisten. Ferner gelte es, Mitbestimmungsrechte für Betriebs- und Personalräte mit Hinblick auf die Verarbeitung von Beschäftigtendaten gesetzlich zu verankern, um die zuvor beschriebene digitale Entmächtigung einzudämmen.
Flexibleres Arbeiten zu Gunsten der Beschäftigten rechtlich absichern
Bei Beschäftigten ist der Wunsch nach flexiblen Arbeitszeiten sehr ausgeprägt. Jedoch können Arbeitnehmer_innen die technischen Möglichkeiten zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten bislang nur bedingt in ihrem Interesse nutzen. Sie müssen zwar oft „always on“ sein, haben jedoch nur beschränkte Möglichkeiten, von unterwegs oder im Home Office zu arbeiten. Deswegen sollte Orts- und Zeitunabhängiges Arbeiten durch gesetzliche Vorgaben abgesichert werden. Neben einem allgemeinen „Recht auf Telearbeit“ müssten auch Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend weiterentwickelt werden
Mehr als nur Bits und Bytes
Immer deutlicher verschieben sich im Zuge der Digitalisierung die Kräfteverhältnisse in der Arbeitswelt zulasten der Beschäftigten. Ohne Regulierungen steigen die Risiken der Entsicherung, der Entkollektivierung und der Entmächtigung menschlicher Arbeitskraft. Um das Machtgefüge in der digitalen Arbeitswelt wieder in eine ausgewogenere Balance zu bringen, muss der Gesetzgeber die Interessen der Beschäftigten durch angemessene und innovative Schutzmechanismen stärken. Der digitale Wandel betrifft uns alle. Daher müssen auch die Beschäftigten am entstehenden Fortschritt teilhaben. Fortschritt, das heißt nicht nur technische Neuerungen. Wir müssen die Digitalisierung, nutzen, um ein besseres und selbstbestimmteres Arbeiten zu ermöglichen.
Unsere Podiumsgäste waren:
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Arbeitspolitik und Arbeitsrecht in digitalen Zeiten
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Bildungspolitische Angebote für Nord- und Ostdeutschland bietet die Abteilung Politischer Dialog mit Sitz in Berlin.
Die Abteilung Politische Akademie arbeitet in folgenden Themenfeldern:
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