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Brauchen wir angesichts starker neuer Einwanderung auch neue Gesetze? Diese Frage wurde mit Bundesjustizminister Heiko Maas kontrovers diskutiert.
Bild: Bild: FES / Reiner Zensen
Fraglos hat die starke Einwanderung Geflüchteter seit dem Sommer 2015 eine neue Situation herbeigeführt. Auch wenn momentan die kurzfristigen Herausforderungen wie Erstunterbringung, faire Asyl-Verfahren und der Zugang zu Sprachkursen deutlich besser gelingen als im vergangenen Herbst, stehen Politik und Gesellschaft vor einer langfristigen Integrationsaufgabe. Ob es dazu auch neuer rechtlicher Regelungen bedarf, stand am 10. Juni 2016 in der Friedrich-Ebert-Stiftung zur Diskussion.
Der vom Verein „DeutschPlus“ ausgearbeitete Vorschlag, ein Staatsziel Integration und Teilhabe ins Grundgesetz aufzunehmen, fand ebenso viele Befürworter_innen wie Kritiker_innen. Die Juristin Prof. Dr. Christine Langenfeld, zugleich Vorsitzende des Sachverständigenrats Deutscher Stiftungen für Migration und Integration, sah keine Notwendigkeit dafür, da die Grundrechte des Grundgesetzes bereits alle Vorgaben für Integration enthielten und rechtlich höherwertiger seien als es ein Staatsziel wäre. Farhad Dilmaghani, Vorsitzender von DeutschPlus, entgegnete, dass ein solches Staatsziel hohen symbolischen Wert habe, eine Richtschnur für das Handeln von Verwaltung und Politik darstelle und bei der Bekämpfung institutioneller Diskriminierung helfen könnte.
Auch der Entwurf des in der Zwischenzeit vom Bundestag beschlossenen „Integrationsgesetzes“ wurde kontrovers diskutiert. Heiko Maas verteidigte den Entwurf als wichtigen Kompromiss, der vor allem einen leichteren Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete gewährleiste und damit eine zentrale Integrationshürde absenke. Dass dafür auch die Teilnahme an Integrationskursen verpflichtend gefordert werde, verteidigte der Bundesjustizminister. Prof. Dr. Naika Foroutan vom Berliner Institut für Integrations- und Migrationsforschung kritisierte den Entwurf als Rückfall in die 1980er Jahre. Er bringe Einwanderern Misstrauen entgegen, statt Chancengleichheit, Aufstiegsmöglichkeiten und Teilhabe für alle zu schaffen. Der problematische Grundgedanke, dass Einwanderung eine durch Integrationsmaßnahmen zu behandelnde Abweichung von der Norm sei, werde dadurch fortgeschrieben.
Die Diskussion über rechtlichen Handlungsbedarf im Interesse von Integration und Teilhabe wird die FES fortsetzen. Im Herbst erscheint dazu ein Gutachten.
Kontakt: Dr. Dietmar Molthagen, Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Berlin.
Wir haben mit dem Autor Prof. Dr. Matthias Knuth gesprochen.
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Separate Klassen für neu zugewanderte Kinder ohne Deutschkenntnisse: Fluch oder Segen?
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