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Politische Akademie

Regulierung digitaler Plattformen als Infrastrukturen der Daseinsvorsorge

Große digitale Plattformen sind zu gesellschaftlich unverzichtbaren digitalen Infrastrukturen geworden. Sie fallen damit in die staatliche Daseinsvorsorgeverantwortung und sollten auch entsprechend reguliert werden.



Der enorme Einfluss der digitalen Plattformriesen auf Markt und Gesellschaft zieht zunehmend Kritik und Regulierungsvorschläge auf sich. Sowohl auf deutscher und europäischer Ebene ins Auge gefasste Gesetzesnovellen zeigen jedoch, dass Regulierung digitaler Plattformen vor allem als Reform des wettbewerblichen Rahmens verstanden wird. Dies wird der Bedeutung digitaler Plattformen als Bereitsteller wichtiger Infrastrukturen der Daseinsvorsorge nicht ausreichend gerecht.  

Plattformen als Infrastrukturen der Daseinsvorsorge

Wettbewerbsrechtlichen Regulierungsansätzen geht es vor allem darum, die Marktmacht der Plattformen zu begrenzen und einen funktionierenden Wettbewerb zu sichern. So wichtig dieser Ansatz auch ist, Plattformmacht ist mehr als ein Wettbewerbsproblem: Große digitale Plattformen sind mittlerweile zu gesellschaftlich unverzichtbaren digitalen Infrastrukturen geworden. Sie dringen in immer mehr Lebensbereiche vor, in denen es um gesellschaftliche Teilhabe, Demokratie und die Grundversorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Leistungen geht. Eine marktdominante Internetsuchmaschine kann etwa den Zugang von Milliarden von Menschen zum weltweiten Wissen kontrollieren und ist für die Meinungs- und Willensbildung in modernen Demokratien unverzichtbar geworden. Unabdingbar für die demokratische Teilhabe von Menschen ist auch der Zugang zu dominanten sozialen Medienplattformen. Handelsplattformen entwickeln sich immer mehr zu zentralen Infrastrukturen des Konsums und der Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern. Zudem drängen digitale Intermediäre immer häufiger auch in traditionelle Bereiche der Daseinsvorsorge ein, wie z.B. Gesundheit und Bildung.

Neue Regulierungsansätze erforderlich

Daher braucht es eine Debatte über neue Regulierungsansätze, die der Rolle von Plattformen als Akteure in der Darbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge gerecht werden. Wie können faire Zugänge zu und die Teilhabe aller Menschen an den neuen Basisinfrastrukturen der digitalen Gesellschaft gesichert werden? Welche konkreten außerwettbewerbsrechtlichen Verpflichtungen sind Plattformen aufzuerlegen? Welche Regulierungsansätze können der Infrastrukturmacht der Plattformen gerecht werden? Eine Möglichkeit wäre die Ergänzung des wettbewerbsrechtlichen und medienrechtlichen Rahmens durch ein Plattforminfrastrukturrecht, dass der Regulierung netzgebundener Infrastrukturen nachempfunden ist.

 


Über den Autor

Prof. Dr. Christoph Busch, Maître en Droit, ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Internationales Privatrecht an der Universität Osnabrück.

Ansprechpartner in der FES: Dr Robert Philipps

 

 

Busch, Christoph

Regulierung digitaler Plattformen als Infrastrukturen der Daseinsvorsorge

Bonn, 2021

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