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Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Als einen wichtigen "Schritt zu mehr Liberalisierung" bewertet Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, das neue Gesetz im Interview.

Bild: Bundesminister Hubertus Heil von BMAS

1. Was verändert sich in Deutschland mit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020?

Bundesminister Hubertus Heil: Zunächst ist das Gesetz ein riesiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fortschritt. Denn der Fachkräftemangel ist schon heute in vielen Bereichen eine handfeste Wachstumsbremse. Wenn Sie in letzter Zeit mal versucht haben, einen Handwerker zu bekommen, wissen Sie, was ich meine. Deshalb müssen wir vor allem unsere inländischen Potenziale heben. Ergänzend brauchen wir aber auch qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland, sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt dabei, dass nicht nur Akademiker, sondern auch beruflich Qualifizierte in allen Berufen nach Deutschland kommen können. Die bisherige Begrenzung auf Engpassberufe entfällt. Zwei Faktoren sind für die Erwerbsmigration wichtig: Der wirtschaftliche Bedarf und die Qualifikation. Eine Fachkraft muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, damit sie langfristig bleiben kann und die Qualifikation muss gleichwertig sein. Dafür werden unter anderem die Anerkennungsverfahren beschleunigt, die Visastellen mit mehr Personal ausgestattet und die Antragsverfahren digitalisiert. Außerdem ermöglichen wir Arbeitskräften, die deutsch sprechen und eine Ausbildung haben, für sechs Monate zur Jobsuche nach Deutschland zu kommen. Ein wichtiger Schritt zu mehr Liberalisierung ist auch, dass Fachkräfte künftig breiter beschäftigt werden dürfen. Ein Friseur kann - wie auch ein deutscher Friseur – nicht nur als Friseur arbeiten, sondern in einem verwandten Beruf, zum Beispiel als Kosmetiker. Vorausgesetzt, seine Qualifikation befähigt ihn dazu. Dementsprechend kann ein Akademiker in einem verwandten Ausbildungsberuf arbeiten, etwa ein Sprachwissenschaftler als Fremdsprachenassistent. Auch hiermit können wir die Fachkräftebasis durch flexible Lösungen sichern.

2. Inwiefern sind alle an der Umsetzung beteiligten Ebenen und Institutionen auf diese Veränderungen vorbereitet? Wie unterstützt sie der Bund bei der Anwendung und Umsetzung?

BM Heil: In den vergangenen Monaten haben die Beteiligten über alle Ebenen hinweg mit Hochdruck die Umsetzung des Gesetzes vorbereitet. In verschiedenen Arbeitsgruppen haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien, der Bundesländer und Kommunen, der Kammern und Wirtschaftsverbände gemeinsam an Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren und der Verwaltungsverfahren erarbeitet. Das Auswärtige Amt hat eine Arbeitseinheit eingerichtet, um Visaverfahren im Inland zu bearbeiten und somit besonders gefragte Auslandsvertretungen zu entlasten. Die Bundesagentur für Arbeit hat einen neuen Geschäftsbereich „Internationales“ eingerichtet, um sich hier stärker aufzustellen. Ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit wurde eine neue Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung eingerichtet. Sie informiert potentielle Einwanderer über die Möglichkeiten und Wege der beruflichen Anerkennung und begleitet sie durch die Verfahren. Bundesministerium des Innern, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben umfassende untergesetzliche Anwendungshinweise erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt. Das zentrale Dachportal der Bundesregierung make-it-in-Germany hat umfassende, bürgerfreundliche Informationen zu den Einwanderungsmöglichkeiten, den Visumanforderungen und vieles mehr ins Netz gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden für Unternehmer erarbeiten lassen. Es gab und gibt verschiedenste Informationsveranstaltungen, um die Behörden und Wirtschaftsvertreter über die neuen Möglichkeiten des Gesetzes zu schulen.

3. Für welche Branchen mit Fachkräftemangel sehen Sie das größte Potenzial durch das neue Gesetz?

BM Heil: Ich rechne damit, dass wir Fachkräfte vor allem im Handwerk, aber auch – wie bisher schon - in vielen akademischen Berufen gewinnen können. Engpässe haben wir in Pflegeberufen, im Baugewerbe und in zahlreichen Handwerksberufen. Dreh- und Angelpunkt wird die berufliche Anerkennung sein – wenn die klappt und hier ausreichend Maßnahmen zur Nachqualifizierung bereit stehen, kann das Gesetz zu einem nachhaltigen Erfolg werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz alleine wird aber nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf längerfristig zu decken. Da müssen dann alle Beteiligten anpacken, etwa für schnellere Visaverfahren oder mit einer einfacheren Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Wirtschaft, Sozialpartner, Bund und Länder müssen also dafür eng kooperieren.


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