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Es ist eine banale Frage aber eine, deren Beantwortung gerade für Kommunen existentiell ist: Woher kommt eigentlich das Geld und wofür wird es ausgegeben? Wie setzten sich die kommunalen Haushalte zusammen und welche Finanzierungsquellen stehen Städten und Gemeinden überhaupt zur Verfügung? In unserer Reihe „Grundwissen Kommunalpolitik“ werden all diese Fragen ausführlich beantwortet und anschaulich erklärt. Der vierte Band „Kommunale Finanzen“ wurde 2019 aktualisiert und kann ab sofort in seiner dritten Auflage und auch in gedruckter Form bei uns bestellt werden. Wir geben hier schon einmal einen Einblick.
Bild: Steve Buissinne by pixabay
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes verankert und damit zentral für die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung. In dem für die Kommunen entscheidenden zweiten Absatz heißt es:
"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."
Während sich die konkreten Vorschriften zum Kommunalhaushalt in den Gemeinde- und Kreisordnungen sowie in den Gemeindehaushaltsverordnungen der Länder finden, verweist der o.g. Artikel im Grundgesetz vor allem auf eines: die Finanzhoheit. Kommunen und Gemeinden erzielen demnach nicht nur eigene Einnahmen, sondern können auch eigenständig über deren Investitionen verfügen. Dass dieses Recht in der Verfassung verbrieft wird ist eine zentrale Errungenschaft des föderativen und subsidiär angelegten Verwaltungssystems der Bundesrepublik. Damit ist es aber nicht nur Recht, sondern gleichermaßen Pflicht.
Im Rahmen der Finanzhoheit ergeben sich zwei der drei wichtigsten Finanzierungsquellen: Gebühren und Beiträge sowie Steuern. Während erstere zumeist zweckgebunden erhoben werden, um beispielsweise die Müllentsorgung und die Abwasserwirtschaft zu finanzieren, stehen über Steuern generierte Einnahmen frei zur Verfügung: über ihre Verwendung wird zwischen Politik und Verwaltung verhandelt.
Zusätzlich erhalten Kommunen finanzielle Zuschüsse aus dem sogenannten Landesfinanzausgleichstopf. Die Idee dahinter: Einen Ausgleich zwischen besonders finanzstarken und besonders finanzschwachen Kommunen schaffen. Und schließlich: die Steuereinnahmen. Sie sind, ähnlich der finanziellen Zuweisungen von Bund und Land, für ca. 40% des Haushalts verantwortlich.
Hauptquellen der Steuerfinanzierung sind die Gebewerbesteuer und die Einkommenssteuer, wobei letztere nur anteilig in die Kommunalkassen fließt: der Löwenanteil wird zwischen Bund und Land gleichmäßig aufgeteilt. Gewerbe- oder Grundsteuer hingegen stehen ganz den Kommunen zu. In der Summe ergeben Gewerbe- und anteilige Einkommenssteuer 80% der gesamten kommunalen Steuererträge. Die Grundsteuer folgt an dritter Position mit 13%. Andere Gemeindesteuern, wie Hunde-oder Vergnügungssteuer, sind zwar durchaus populär, machen aber nur einen Bruchteil der Steuererträge aus. Bei der Zweitwohnsitzsteuer steht übrigens - streng genommen – gar nicht das finanzielle Aufkommen im Vordergrund, vielmehr sollen Inhaber_innen eines Zweitwohnsitzes dazu motiviert werden, diesen in einen Erstwohnsitz umzuwandeln.
Gerade hinsichtlich der Steuereinnahmen unterscheidet sich das Bild der kommunalen Finanzierung zwischen den alten und neuen Bundesländern deutlich: Während im früheren Bundesgebiet Steuereinnahmen dominieren, werden ostdeutsche Städte und Gemeinden überwiegend durch staatliche Mittel finanziert. Eine Schieflage, die sich nur langsam zurückbildet.
Der größte Anteil, nämlich jeweils knapp 30%, der kommunalen Aufwendungen fließt in Soziale Leistungen und Personalaufwendungen. Etwas kleiner ist der Anteil, der für Sachleistungen veranschlagt wird. Hierunter fällt insbesondere die Finanzierung kommunaler Gebäude. Diese Zahlen verdeutlichen, wie klein der finanzielle Spielraum für politische Vorhaben ist: Um diesen zu erweitern, gibt es zahlreiche Kommunen, die Kredite aufnehmen. Außerdem haben einige Länder Entschuldungsprogramme für ihre Kommunen ins Leben gerufen: in NRW der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“.
Dann bestellen Sie die gedruckten Ausgaben „Grundwissen Kommunalpolitik“ hier oder finden Sie online alle 15 Bände als pdf.
Gunnar Schwarting war von 1992 bis 2014 Geschäftsführer des Städtetages Rheinland-Pfalz und ist seit 2001 Honorarprofessor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Zuvor war er 10 Jahr Beigeordneter und Stadtkämmerer in Frechen (Rhein-Erftkreis). Schwarting hat zahlreiche Bücher und Beiträge zu kommunalpolitischen Themen, insbesondere zu den Themen Haushalt, Finanzen und Kommunalwirtschaft verfasst.
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