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Seit Beginn des Syrienkonfliktes im März 2011 dokumentieren Menschenrechtsorganisationen in Syrien und außerhalb Kriegsverbrechen des Assad-Regimes und anderer Konfliktparteien, um Täter und Verantwortliche vor Gericht bringen zu können.
Bild: von Konstantin Börner
Bild: von Konstantin Börner v.l.n.r.: Anwar al-Bunni, Mouaffaq Nyrabia, Patrick Kroker und Friederike Stolleis
Doch trotz aller Beweise ist dies bisher kaum geschehen. Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden können, auch wenn die Taten keinen Bezug zum eigenen Land haben. Da viele Syrer_innen in den letzten Jahren nach Deutschland geflüchtet sind, sind zahlreiche Zeugen von Kriegsverbrechen direkt erreichbar und können angehört werden.
Zu diesem Thema diskutierten in der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin der Anwalt und Gründer des Syrischen Zentrums für Rechtsstudien und Forschung Anwar al-Bunni, der syrischer Oppositionspolitiker Mouaffaq Nyrabia, sowie Patrick Kroker, ebenfalls Rechtsanwalt und Mitarbeiter des European Center for Constitutional and Human Rights.
Im Zentrum des Gesprächs standen die juristischen Möglichkeiten, in Deutschland zu einem Ende der Straflosigkeit in Syrien beizutragen. Aber auch mögliche Auswirkungen derartiger Gerichtsverfahren auf die aktuellen Syrien-Verhandlungen sowie die Situation syrischer Geflüchteter in Deutschland waren Gegenstand der Diskussion mit dem Publikum.
Eingeleitet wurde die Veranstaltung von Ariela Groß, Leiterin des Syrien-Büros der Friedrich-Ebert-Stiftung in Beirut; durch das Gespräch führte Friederike Stolleis, FES Berlin.
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Leitung
Elisabeth Braune
Kontakt
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