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FAQs

Zeitpunkt für die Bewerbung und Infos zum Verfahren

Wann ist für mich der beste Zeitpunkt der Bewerbung?

Idealerweise bewerben Sie sich, wenn Sie das Gefühl haben, ihr gewünschtes Niveau an fachlichen Leistungen und gesellschaftspolitischem Engagement erreicht zu haben, so können Sie den Auswahlausschuss am besten von sich überzeugen. Studienanfänger_innen empfehlen wir in ihrem Interesse, sich zu bewerben, wenn sie sich ihrer Studienfachwahl sicher sind, da sich ein Studiengangwechsel in der Bewerbungsphase ggf. nachteilig auswirken kann. (Die erste Studienfinanzierung kann über BAföG erfolgen). Studienanfänger_innen müssen ihre Online-Bewerbung spätestens innerhalb des ersten Monats ihres Studiums abgeschickt haben. Auch weisen wir darauf hin, dass die Zusage für unser Stipendium aufgrund des Aufbaus des Bewerbungsverfahrens und des Sitzungsturnus des Auswahlausschusses nicht vor Beginn des Studiums vorliegen kann. In der Regel erfolgt die Zusage gegen Ende des ersten Semesters, bei frühen Bewerbungen unter Umständen auch bereits in den ersten beiden Monaten des ersten Semesters.

Ansonsten ist der beste Zeitpunkt für Bewerbungen der für Sie frühest mögliche, sobald Sie alle Unterlagen beisammen haben (bzw. sollten diese möglichst zwei Wochen nach Ihrer Online-Bewerbung vollständig sein). Bitte beachten Sie, dass eine Abschlussförderung ausgeschlossen ist. Ihre Bewerbung können Sie jederzeit einreichen, allerdings spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit. Bitte beachten Sie die Fristen bei dem von Ihnen gewählten Stipendienprogamm!

Ich will mich für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben. Wann ist die nächste Bewerbungsfrist?

Terminliche Bewerbungsfristen gibt es nur für Studienanfänger_innen im ersten Hochschulsemester sowie für Bewerber_innen im ersten Semster eines Master- oder Aufbaustudienganges.

Wie und wann können sich Hochschulstudenten_innen für das Programm für Deutsche und Bildungsinländer_innen bewerben?

Als Studienanfänger_innen, so wie alle anderen auch, mit den Gutachten ihrer Lehrer_innen. Danach gilt: Sobald man die ersten benoteten Leistungnachweise aus dem Studium vorliegen hat sowie Gutachten von Dozent_innen möglich sind - also nach dem ersten Semester bis spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit, das heißt:

  • bei Bachelorstudiengängen (6 Semester: bis Ende 3. Semester; 7 Semester: bis Ende 4. Semester)
  • bei Diplom-/Magister-/Staatsexamensstudiengängen (bis Ende 6. Semester)

Wann tagt der Auswahlausschuss dieses Jahr?

Es finden mindestens je zwei Auswahl-Sitzungen im Frühjahr, im Sommer und im Spätherbst statt. In welcher Sitzung Ihr Antrag verhandelt werden kann, entscheidet sich erst während des Verfahrens.

Wer trifft nach der Online-Bewerbung die Vorauswahl und wer entscheidet über die Vergabe?

FES-Mitarbeiter_innen treffen eine allererste Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten. Dabei kommt es der FES immer auf das Gesamtbild von gesellschaftspolitischem Engagement, Persönlichkeit und überdurchschnittlich guten Leistungen an. Das ist nur die Vorauswahl, darauf folgen weitere Schritte, in denen dann auch die fachliche Beurteilung über Gutachten erfolgt. Die Idee hinter den verschiedenen Stufen des Bewerbungsprozesses ist es, dass die Bewerbung so niedrigschwellig wie möglich gehalten werden kann. Die Online-Bewerbung selbst ist also nur der erste Schritt, danach gibt es weitere Schritte wie das Hochladen von schriftlichen Unterlagen und die Einladung zu Gesprächen mit einer Vertrauensdozentin bzw. einem Vertrauensdozenten und einem Mitglied des unabhängigen Auswahlausschusses der FES. Die Entscheidung über die Vergabe wird in einem letzten Schritt im Auswahlausschuss getroffen. Die Liste aller Vertrauensdozent_innen und Auswahlausschussmitglieder der FES Studienförderung findet sich im Jahresbericht der FES, der zu Beginn jedes Jahres aktualisiert und auf der FES Homepage veröffentlicht wird.

Kann ich eine individuelle Begründung für meine Absage erhalten?

Aufgrund der Vielzahl der Anträge ist dies leider nicht möglich. Auch stehen der FES für die Vergabe von Stipendien jährlich begrenzte Mittel zur Verfügung. Manchmal müssen deswegen auch Kandiat_innen abgelehnt werden, die wir sehr gerne genommen hätten.

Wie oft kann man sich überhaupt bewerben?

Grundsätzlich gilt, dass abgelehnte Bewerber_innen sich in einer neuen Studienphase erneut bewerben können. (Ausnahme: siehe Studienanfänger_innen)

  • Bewerber_innen, die sich im Bachelor beworben haben und (in der Vorauswahl oder vom Auswahlausschuss) abgelehnt wurden, können sich für den Master erneut bewerben.
  • Bewerber_innen, die sich in einem Staatsexamensstudium (Jura, Lehramt) beworben haben und (in der Vorauswahl oder vom Auswahlausschuss) abgelehnt wurden, können sich für die Promotionsförderung erneut bewerben.
  • Bewerber_innen, die sich als Studienanfänger_innen beworben haben (BA oder Staatsexamen) und in der Vorauswahl abgelehnt wurden, können sich bis 3 Semester vor Ende der Regelstudienzeit noch einmal im Bachelor oder Staatsexamen bewerben, sofern sich seit ihrer ersten Bewerbung ihr Engagement und/oder ihre Leistungen im Studium verändert haben – sie z. B. ihr gesellschaftspolitisches Engagement wieder aufgenommen oder intensiviert haben. Studienanfänger_innen, die vom Auswahlausschuss abgelehnt wurden, können sich für den Master erneut bewerben.
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