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Grundförderung für Deutsche, Bildungsinländer_innen und Geflüchtete

Die Grundförderung für Deutsche und Bildungsinländer_innen sowie Geflüchtete richtet sich an Studierende und Studienanfänger_innen.

Die Grundförderung schließt Bachelor-, Master- und Diplomstudiengänge ein, sowie Studiengänge, die das Staatsexamen zum Ziel haben.

Eine Bewerbung ist vor dem ersten Semester möglich, außer bei Medizin.

Unsere Auswahlkriterien
Mit unseren Stipendienprogrammen fördern wir Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen, die sich mit den Werten der Sozialen Demokratie identifizieren und gesellschaftspolitisch engagieren. Gesellschaftspolitisches Engagement ist vielfältig: in einem Sportverein, der Freiwilligen Feuerwehr, einer Gewerkschaft, einer Initiative oder Verein, einer Kirchengemeinde, der Schule, hochschulpolitisch oder parteipolitisch – jedes Engagement ist uns willkommen.

Wir fördern alle Studienfächer und Studiengänge. Was wir nicht fördern

Wir freuen uns über Menschen, die unser Netzwerk durch politisches Denken, Wissensdrang, Toleranz und Offenheit, Teamorientierung, Kritikfähigkeit und Selbstreflexion bereichern.

Dieses Förderprogramm kommt infrage für alle, die

  • einen deutschen Pass haben oder ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben oder Geflüchtete sind
  • an einer staatlichen/ staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder die Zulassung erhalten haben
  • zuvor noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren

Ideelle und materielle Förderung

Mit dem FES-Stipendium möchten wir Studierende während ihres Studiums unterstützen - materiell und ideell. Wir tragen dazu bei, dass unsere Stipendiat_innen sich ohne finanzielle Sorgen auf das Studium konzentrieren können und mehr Zeit für ihr Engagement haben. Wir sind davon überzeugt, dass ein Einsatz für die Gesellschaft nur gemeinsam möglich ist!

Ideelle Förderung

Unsere Stipendiat_innen erwartet ein umfangreiches Angebot an Seminaren, Workshops und Kompetenztrainings. In zahlreichen Städten gibt es stipendiatische Gruppen und überregional 18 thematische Arbeitskreise, die die Stipendiat_innen herzlich willkommen heißen. Sie sind darüber hinaus im großenNetzwerkder aktuellen und ehemaligen Stipendiat_innen integriert und tauschen sich miteinander aus.

Diese ideelle Förderungträgt dazu bei, dass sich die Stipendiat_innen in einem werteorientierten Umfeld austauschen können. So werden sie befähigt, ausreichend Informationen zu sammeln, überlegt zu handeln, Entscheidungen zu treffen und damit ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Viele der ehemaligen Stipendiat_innen stehen als Mentor_innen bei Fragen rund um das Studium und die Berufsplanung mit Rat und Tat zur Seite. Zudem zeichnet sich unsere Förderung durch eine persönliche Betreuung und Beratung der Stipendiat_innen aus.

Materielle Förderung

Wie hoch die finanzielle Förderung genau ist, hängt unter anderem vom Einkommen der Eltern ab. Grundlage für die Berechnung des Stipendiums ist das BAföG. Stipendiat_innen können demnach bis zu 855 Euro im Monat erhalten. Hinzu kommt für alle die sogenannte Studienkostenpauschale von 300 Euro. In bestimmten Fällen übernehmen wir auch die Kosten für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Stipendiat_innen mit Kindern bekommen eine monatliche Kinderbetreuungspauschale.

Die finanzielle Förderung ermöglicht es unseren Stipendiat_innen, sich auf ihr Studium und ihr Engagement zu konzentrieren. Eine weitere gute Nachricht ist: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.


    Studienanfänger_innen

    Auch Studienanfänger_innen können sich um ein Stipendium bewerben — und zwar schon vor dem ersten Semester. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Abitur oder Fachhochschulreife erlangt
    • Hochschulzulassung oder Studienplatzzusage liegt vor
    • zuvor noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben
    • Online-Bewerbung muss fristgerecht abgeschickt sein

    Der richtige Zeitpunkt für die Bewerbung

    • Studienanfänger_innen: vor oder zu Beginn des ersten Semesters (Wintersemester: bis zum 31. Oktober, Sommersemester: bis zum 30. April)
    • Bachelor: spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit
    • Master / Aufbaustudiengänge: vor oder zu Beginn des ersten Semesters (Wintersemester: bis zum 31. Oktober, Sommersemester: bis zum 30. April)
    • Diplom / Magister / Staatsexamen: spätestens drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit
    • Medizin: nach dem vierten Semester bzw. nach dem Physikum, bis Ende des sechsten Semesters

    Bewerbung

    Wir wünschen uns, dass unsere Stipendiat_innen so lange wie möglich von einem Stipendium profitieren. Der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung ist deswegen so früh wie möglich.

    Unsere FES-Stipendien-Botschafter_innen beantworten gerne Fragen rund ums Stipendium, teilen ihre Erfahrungen und ermutigen Interessierte auf dem Weg zur Bewerbung.

    Sie möchten FES-Stipendiat_in werden und erfüllen die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Dann geht es hier weiter:


    Ihre Ansprechpersonen

    Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit entsprechend der Buchstabenverteilung nach Nachnamen erfolgt.

    A - B

    Anja Marx

    +49 228 883-7921
    anja.marx(at)fes.de

     

    C - E

    Jonas Rieger

    +49 228 883-7964
    jonas.rieger(at)fes.de

     

    F - J

    Patricia Mišić

    +49 228 883-7924
    patricia.misic(at)fes.de

     

    K - N

    Harald Uhr

    +49 228 883-7952
    harald.uhr(at)fes.de

     

    O – S (ohne SCH)

    Jacqueline Rauchalles

    +49 228 883-7926
    jacqueline.rauchalles(at)fes.de

    SCH, T - Z

    Valentine Michaelis

    +49 228 883-7922
    valentine.michaelis(at)fes.de

     


    Finden Sie jetzt Ihr passendes Stipendienprogramm

    Ausbildungsförderung - Stipendien für Auszubildende

    Die Förderung richtet sich an Auszubildende, die im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr sind. Die Ausbildung kann dual, schulisch oder außerbetrieblich absolviert werden und es muss sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handeln.

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    Grundförderung für Ausländer_innen

    Die Grundförderung für Ausländer_innen richtet sich an Studierende, die bereits in Deutschland studieren. Wir fördern alle Studiengänge, die als Ziel einen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss haben. Voraussetzung für eine Bewerbung sind sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (C-1-Niveau) und erste benotete Leistungsnachweise.

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    Promotionsförderung für Ausländer_innen

    Die Förderung richtet sich an ausländische Doktorand_innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

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    Promotionsförderung für Deutsche, Bildungsinländer_innen und Geflüchtete

    Die Förderung richtet sich an Doktorand_innen, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Mit Ausnahme von Medizin fördern wir alle Dissertationsvorhaben.

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    Weitere Informationen

    Gesellschaftspolitisches Engagement

    Gesellschaftspolitisches Engagement kann vielfältig sein. Unsere Stipendiat_innen engagieren sich für eine gerechtere Gesellschaft.

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    Stipendien-Botschafter_innen

    Sie haben Fragen zum FES-Stipendium, die Sie gerne aktuellen oder ehemaligen FES-Stipendiat_innen stellen möchten? Unsere Stipendien-Botschafter_innen unterstützen Sie gerne!

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    Förderung von Geflüchteten

    Seit vielen Jahrzehnten setzt sich die Studienförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung aktiv für die Unterstützung und Integration von Geflüchteten ein. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Bewerbung von Geflüchteten. Erfahren Sie hier alles zu den Bewerbungsvoraussetzungen.

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    Ideelle Förderung

    Neben der materiellen Förderung gibt es ein vielfältiges politisches Bildungsprogramm für unsere Stipendiat_innen.

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