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Tempolimit, Stopp des Abbaus von Braunkohle oder die Reduktion des Fleischskonsums? - Der Bund diskutiert Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und der Einhaltung der Klimaziele. Vor Ort, auf lokaler Ebene können und werden bereits viele weitere Ideen umgesetzt, um den Einfluss von uns Menschen auf die Umwelt zu begrenzen. In Kapitel 10 unserer Reihe "Grundwissen Kommunalpolitik" erklären wir Ihnen, was Aufgaben und Chancen kommunaler Umweltpolitik sind...
Bild: Blumenwiese von Andreas Nadler lizenziert unter CC BY-NC 2.0
Bei der Verbesserung der Lebensqualität in den Städten hat die kommunale Umweltpolitik bereits eine Vielzahl von Erfolgen zu verzeichnen, sei es bei der Luftqualität, dem Naturschutz, bei der Gewässergüte oder der Versorgung mit Grünflächen. Die zahlreichen Erfolge dürfen aber nicht dazu verleiten, in den Anstrengungen für eine gesicherte zukünftige Entwicklung nachzulassen. So stellen unter anderem der kommunale Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die Lösung der Lärmproblematik oder die Verbesserung der Luftqualität große Herausforderungen für den kommunalen Umweltschutz dar. Erfolge im Umweltschutz dienen jedoch nicht nur den Bürger_innen, sie sind zunehmend auch ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft und somit im gesamtstädtischen Interesse.
Die Städte haben zahlreiche Aufgaben im Bereich Umweltschutz zu erfüllen. Im Vordergrund stehen dabei neben der Gefahrenabwehr vor allem die Vorsorge und die Umsetzung von entwickelten Konzepten. Erfahrungen der Städte mit der zentralen Organisation der Umweltverwaltung haben gezeigt: Umweltämter haben sich als bündelnde und integrierende Organisationsformen des vorsorge- und vollzugsorientierten Umweltschutzes bewährt. Die Umweltämter sind nicht nur eine wichtige Serviceeinheit für die Bürger_innen, sondern auch die zentralen Ansprechpartner für Unternehmen, andere Ämter sowie die Politik.
Inhaltsverzeichnisse aller Kapitel des Grundwissen Kommunalpolitik und die Datei zum Download finden Sie hier!
ist Hauptreferent beim Deutschen Städtetag in Köln.
Langjährige Erfahrungen und vergleichende Untersuchungen stützen die Hypothese, dass die kompakte, durchgrünte und sich im Wesentlichen nach innen entwickelnde Stadt mit einer kleinräumigen Mischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Freizeit am besten den Anforderungen an eine nachhaltige und klimagerechte Stadt entspricht. Die eigenen Füße, das Fahrrad oder der ÖPNV werden für die dort deutlich kürzeren Wege häufiger als das Auto genutzt; auch der Autobesitz ist in kompakten Quartieren niedriger.
Kompakte Siedlungsstrukturen mit urbaner, hoher Nutzungsdichte ermöglichen eine effiziente Nutzung und wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung der kommunalen Infrastruktur. Die Einbettung in ein Netz von Freiräumen dient sowohl dem Stadtklima und der Lebensqualität als auch dem dezentralen Hochwasserschutz und der Grundwasserneubildung.
Viele der diskutierten Bausteine gehören daher bereits seit langem zum klassischen Repertoire der Europäischen Stadt und einer in diesem Sinne „guten städtebaulichen Praxis“. Ihre Umsetzung trägt zur Verminderung der CO2-Emissionen oder zu einer verbesserten Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei. Diese Ansätze verbessern zugleich die soziale Vielfalt und Nutzbarkeit von Stadtquartieren (zum Beispiel durch mehr Grün im Wohnumfeld), ermöglichen eine stadtverträgliche Nahmobilität und damit auch eine höhere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Unabhängig von der Stärke klimatischer Veränderungen leisten sie positive Beiträge zur Qualität der alltäglichen städtischen Lebensumwelt.
Die Kommunen mit ihren vielfältigen Funktionen als Planungsträger für die Ansiedlung von Anlagen der erneuerbaren Energien, als Eigentümer von kommunalen Gebäuden, als größter öffentlicher Auftraggeber von umweltfreundlichen Waren und Investitionen sowie als Versorger und Erzeuger mit/von Strom und Wärme über kommunale Energieunternehmen (Stadtwerke) sind wichtige Akteure für eine erfolgreiche Umsetzung der klimapolitischen Ziele. [...]
Für viele deutsche Städte sind zur Umsetzung der europäischen Luftqualitätsrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Luftreinhaltepläne erarbeitet worden. Die Städte haben gemeinsam mit den zuständigen Behörden der Länder in diesen Luftreinhalteplänen viele Maßnahmen des Verkehrsmanagements (Einführung von Umweltzonen, Lkw-Durchfahrtsverbote) und zahlreiche Angebote zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV sowie des Radverkehrs vorgesehen und durchgeführt. Dies hat die Feinstaubbelastung deutlich gesenkt. Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), die bereits seit 2010 gelten, werden allerdings in vielen Städten nach wie vor überschritten. Die wesentliche Ursache für die hohe NO2-Belastung dürfte in der deutlichen Zunahme des Anteils von Diesel-Pkw an allen Fahrzeugen in den letzten 15 Jahren liegen. Sie machen mit 14,5 Mio. Pkw aktuell einen Anteil von ca. 32% am Gesamtbestand der Pkw aus.
Die Europäische Kommission leitete wegen der NO2-Grenzwertüberschreitungen im Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Dieses Verfahren bezieht sich auf 28 Gebiete, in denen zwischen 2010 und 2013 der Jahresmittelwert, in drei Fällen auch der Stundenmittelwert, überschritten wurde. Die EU-Kommission kritisiert insbesondere, dass in den meisten betroffenen Gebieten die Grenzwerte für den Ausstoß von NO2 erst im Jahre 2020 oder später eingehalten werden. Damit würde der Grenzwert um zehn oder mehr Jahre nach Ablauf der Frist noch immer überschritten. Nach Auffassung der Kommission reduziert sich – angesichts der Dauer der Nichteinhaltung derGrenzwerte – der Ermessensspielraum der zuständigen Behörden deutlich. Deshalb sollten auch weitere Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge in Betracht gezogen werden. [...]
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