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Ein feministischer Gesellschaftsvertrag für die Digitalwirtschaft

Avantika Tewari von IT for Change analysiert die Grundbedingungen für eine digitale Zukunft von der auch Frauen profitieren.

Die Beschleunigung der Digitalisierung während der Pandemie hat Geschlechterungerechtigkeiten eher verstärkt als verringert. Wenn wir die digitale Zukunft so gestalten wollen, dass auch Frauen von ihr profitieren, braucht es systemische Analyse, ein Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und eine Strategie der Solidarität.
 

Technokapitalismus in der Pandemie und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit

Die Wechselwirkungen zwischen digitalen Technologien, wirtschaftlicher Produktion und gesellschaftlicher Reproduktion haben unter einem neoliberalen Entwicklungsparadigma zu einer immer stärkeren Prekarisierung und Vulnerabilisierung marginalisierter Menschen geführt. Das betraf insbesondere Frauen im Globalen Süden. Die Schwere, das Ausmaß und die Auswirkungen der Pandemie haben diesen Effekt noch einmal verstärkt. Als 2020 in vielen Ländern Ausgangsbeschränkungen und Lockdowns verkündet wurden, bestand zunächst die Hoffnung, dass die zunehmende Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen auch gesellschaftliche Transformation mit sich bringen würde. 

Das Gegenteil ist eingetreten. Zwei Jahre später ist klar, dass die beschleunigte Digitalisierung wirtschaftliche Ungleichheiten nur noch verschärft hat. Die Tech-Giganten haben essenzielle digitale Infrastrukturen und Dateninfrastrukturen, die für wesentliche Bereiche der Wirtschaft und der Gesellschaft unerlässlich sind, nun noch fester im Griff als vorher. Mit der großen Erzählung der "Umgehung des Zwischenhandels" drängen sie durch zunehmende Plattformisierung von Handel und Dienstleistungen die Beschäftigten im informellen Sektor in unterbezahlte Stücklohnarbeit – als schwächste Glieder in transnationalen digitalen Wertschöpfungsketten. Es betrifft die unterschiedlichsten Bereiche, von der Landwirtschaft bis zur Lebensmittellieferung. Dazu kommt: Viele dieser Beschäftigten sind Frauen, deren zusätzliche Belastung durch unbezahlte Sorgearbeit in dieser neuen, plattformbasierten Gig Economy unter dem Deckmantel der "Flexibilität" unsichtbar gemacht wird. Die Plattform-Unternehmen weigern sich, angemessene Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen zu bieten, während weltweit auch staatliche Akteure ihre Sozialleistungen herunterschrauben. Gleichzeitig offenbart die Pandemie, welch riesige Lücken in den sozialen Sicherungssystemen klaffen – insbesondere für Frauen. Es ist klarer denn je, dass es nicht mehr nur um die Erosion menschenwürdiger Arbeitsbedingungen oder Arbeitsplatz- bzw. Einkommensverluste geht: Frauen weltweit befinden sich in einer wahrhaften Existenzsicherungskrise.  

2021 gingen 13 Millionen weniger Frauen einer entlohnten Arbeit nach als noch 2019. 57 Prozent aller Arbeitsplätze, die bis 2026 durch digitale Automatisierung wegfallen werden, sind Arbeitsplätze von Frauen. Es bestehen erhebliche Unterschiede in der Geschlechterverteilung der sogenannten "zukunftsfähigen Qualifikationen”. Wenn man all dies zusammen betrachtet, ist klar, dass es so nicht weitergehen kann. Wenn wir eine bessere Zukunft aufbauen wollen, müssen die Strategien für eine Wirtschaftsordnung nach der Pandemie die Exklusion und Verdrängung der Mehrheit der Frauen effektiv bekämpfen.
 

Ein feministischer Gesellschaftsvertrag für eine neue digitale Zukunft

Das technokapitalistische Paradigma unserer Zeit muss dringend durchbrochen werden. Ziel muss eine neue Digitalwirtschaft sein, die im Dienst von Menschenrechten, sozialer Gerechtigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter steht. Hierzu braucht es einen feministischen Gesellschaftsvertrag, der sich auf folgende drei Grundpfeiler stützt:

  1. Grundlegende Transformation des Wirtschaftssystems: Vergeschlechtlichte Machtverhältnisse durchbrechen

    Wissenschafts-, technologie- und innovationspolitische Maßnahmen werden sich kaum nachhaltig auswirken können, wenn sie nicht die Wirtschaft grundlegend im Sinne einer feministischen Transformation umgestalten statt bei rein instrumentellen Inklusionsansätzen zu verharren. Hierzu ist folgendes erforderlich:
     
    • Frauen müssen in die Lage versetzt werden, in der digitalen Wertschöpfungskette in höhere Positionen aufzusteigen. Es braucht Umschulungs- und Weiterbildungsangebote speziell für Frauen, deren Arbeitsplätze durch Automatisierung gefährdet sind, sowie Programme zur Förderung der Digitalisierung in frauengeführten Unternehmen.
    • Es braucht eine öffentliche digitale Infrastruktur für Unternehmerinnen, Handwerkerinnen und Kleinproduzentinnen: Hochgeschwindigkeits-Internet, öffentliche Datenpools, maschinenlesbare Daten für eine ganze Reihe an Sektoren, eine öffentlich Cloud-Infrastruktur und öffentliche Handelsplattformen. Nur so kann eine faire Verteilung in der Wertschöpfungskette sichergestellt und die Lokalwirtschaft gestärkt werden. Institutionelle Garantien für die Rechte und das Wohlergehen von Frauen sind unerlässlich.
    • Es braucht öffentliche Innovation, um Frauen von der Last der unbezahlten Sorgearbeit zu befreien. Die großen Unternehmen der Digitalwirtschaft sind zu besteuern, um Steuereinnahmen zu generieren, mit denen Betreuungseinrichtungen finanziert werden können.
       
  2. Ein neues technisch-wirtschaftliches Paradigma auf rechtsstaatlicher Grundlage

    Eine Welt, in der die normativen Rahmen für technologischen Fortschritt durch Risikokapitalgeber und Großkonzerne gesetzt werden, ist keine nachhaltige. Gerade weil die Gestaltung der digitalen Welt direkte Einflüsse auch auf die Sozialbeziehungen hat, sind feministische Perspektiven aus marginalisierten Gruppen zu Themen wie Existenzsicherung, natürliche Ökosysteme, Handel und Entwicklung, reproduktive und sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung, globale Gerechtigkeit und lokale Autonomie unerlässlich, um bestehende institutionelle Rahmen neu zu ordnen. Grenztechnologien müssen in einen menschenzentrierten Governance-Rahmen eingebettet sein. Rechtsstaatliche Bestimmungen müssen dem Bedarf nach Geschlechtergerechtigkeit in einer pandemiegeschüttelten Welt Rechnung tragen. Durch multilaterale Aktion muss sichergestellt werden, dass
     
    • ein verbindlicher, weltweiter normativer Konsens über die Regulierung von Plattform-, Daten- und KI-Technologien erreicht wird, der sich auf einen umfassenden menschenrechtlichen Ansatz stützt und auch die Formulierung nationaler Aufsichtsnormen für Grenztechnologien leitet.
    • verpflichtende Standards für globale Tech-Unternehmen erlassen werden, damit bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte und Dienstleistungen die UN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) beachtet werden.
       
  3. Solidarität und Gemeinwohl als treibende Kräfte der Innovation

    Die Regulierung digitaler Innovationen muss sich auf feministische Werte stützen. Das bedeutet: Regulierung muss darauf hinwirken, grundlegende Ungleichheiten zu beseitigen, und dafür sorgen, dass Wissen ohne Extraktion und Ausbeutung verbreitet und seine Herkunft anerkannt wird. Bereiche, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, sind hierbei:
     
    • die Regulierung von privatem Kapital, um sicherzustellen, dass im Bereich von Grenztechnologien Marktinteressen nicht das gesellschaftliche Interesse überlagern.
    • Investitionen in Partnerschaften zwischen dem öffentlichen Sektor und lokalen Gemeinschaften sowie Zusammenarbeitsprojekte mit lokalen Frauenorganisationen, um dafür zu sorgen, dass digitale Infrastrukturprojekte kontextgerecht umgesetzt werden und lokale Innovation gefördert wird. Spezielle Anschubfinanzierung für frauengeführte soziale Unternehmen und Genossenschaften zur Entwicklung neuer digitaler Strategien sowie Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in nationalen Breitbandprogrammen sind in diesem Zusammenhang besonders effektiv.

 

(Dieser Beitrag stützt sich auf ein in Kürze erscheinendes Positionspapier der Organisation IT for Change mit dem Titel “Encoding Digital Technologies for a Feminist Social Contract”)

 

Avantika Tewari ist Senior Research Associate bei IT for Change und arbeitet unter anderem zu Interdependenzen und Intersektionen zwischen Recht, Digitalität und Geschlecht.


Ansprechpartnerin

Natalia Figge
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+49 30 26935-7499
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