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FES impuls | Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

Bei der Verhandlung von Straftaten steht die Frage der Strafe im Vordergrund. Es gibt aber auch die Möglichkeit über einen Täter-Opfer-Ausgleich Beiträge zur Wiederherstellung von Recht und sozialen Frieden zu leisten...“

Wenn Straftaten vor Gericht verhandelt werden, steht automatisch die Frage der Strafe für den/die Täter_in im Zentrum der Aufmerksamkeit. Doch auch die Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs bzw. der „Restorative Justice“ können wichtige Beiträge zur Wiederherstellung des Rechts als auch des sozialen Friedens leisten. Der FES impuls identifiziert Reformoptionen, um diese Potentiale besser auszuschöpfen.

 

Wenn Strafen (allein) zu kurz greift

Das Potenzial des Täter-Opfer-Ausgleichs besser ausschöpfen
Bonn, 2023

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Marius Müller-Hennig
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030 26935-8328
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