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75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Im Vorfeld des Jubiläums plant die FES Genf bis zum Jahrestag am 10. Dezember mehrere Artikel zu den Themenschwerpunkten der UN Human Rights 75 Initiative

Als sich die Vereinten Nationen (VN) im Juni 1945 gründeten, lag das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa erst einen Monat zurück und es herrschte Einigkeit zwischen den Staaten, dass sich die Geschichte niemals wiederholen dürfe. Um Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit zu fördern, beschlossen die Staats- und Regierungschefs, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) auszuarbeiten, die am 10. Dezember 1948 von der VN-Generalversammlung in Paris verabschiedet wurde.

Die AEMR ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte, da zum ersten Mal die grundlegenden Menschenrechte allgemein anerkannt wurden. Sie garantiert die Rechte und Freiheiten aller Menschen, erkennt die Würde und den Wert der menschlichen Person und die Gleichberechtigung von Mann und Frau an, fördert die Meinungs- und Glaubensfreiheit sowie die Freiheit von Furcht und Not. Die Erklärung formuliert in 30 Artikeln gleichwertige, unteilbare, unveräußerliche und universelle Menschenrechte und ist zusammen mit den beiden Pakten – dem Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPP, 1966) und dem Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR, 1966) – als Internationale Menschenrechtscharta bekannt.
 

Artikel 1 – Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

 

Menschenrechte: Vergangenheit und Zukunft


Obwohl die Erklärung kein juristisch verbindliches Dokument ist, bildet sie die Grundlage für internationale Verträge, regionale Menschenrechtsinstrumente, nationale Verfassungen und Gesetze, aus denen sich die rechtlichen Sorgfaltspflichten der Staaten zur Wahrung, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte ableiten. Es gibt neun zentrale, rechtsverbindliche internationale Menschenrechtsabkommen, darunter den Zivil- und den Sozialpakt, von denen alle 193 VN-Mitgliedstaaten mindestens eines ratifiziert haben.

Die Tatsache, dass die Erklärung existiert oder die Abkommen ratifiziert wurden, bedeutet jedoch nicht, dass heute alle Menschenrechte umgesetzt sind. Zwar sind alle Menschen Träger_innen von Rechten, doch kann die Verwirklichung ihrer Rechte nicht als gegeben angesehen werden. Bewaffnete Konflikte, politische Gewalt, Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung von Minderheiten, Einschränkung von Meinungsfreiheit und Armut auf der ganzen Welt zeugen täglich von der mangelnden Umsetzung der Menschenrechte. In den letzten 75 Jahren ist die Menschheit mit neuen Herausforderungen konfrontiert worden, die sich beispielsweise aus neuen Technologien, künstlicher Intelligenz oder dem Klimawandel ergeben, die bei der Formulierung der AEMR nicht berücksichtigt oder vorhergesehen wurden und die die Verwirklichung der Menschenrechte heute und für künftige Generationen bedrohen.

Die Tatsache, dass sich bestehende Probleme verschärfen und permanent neue Herausforderungen entstehen, zeigt deutlich, dass sich die internationalen Menschenrechtsinstrumente weiterentwickeln und anpassen müssen. Der unveräußerliche und universelle Charakter der Menschenrechte erfordert einen dynamischen Prozess, um neue und noch unvorhergesehene Probleme angemessen anzugehen, unter der Wahrung bestehender Menschenrechtsstandards.

Das Büro der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Genf engagiert sich gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen und relevanten Akteur_innen in diesem Prozess. Seine Arbeit, die auf sozialdemokratischen Werten, Menschenrechten und Gerechtigkeit basiert, konzentriert sich auf bestimmte Kernelemente, um die Menschenrechte in den Bereichen Migration, Wirtschaft und Klimawandel voranzubringen. Anlässlich des 75. Jahrestags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die FES Genf eine Reihe von Artikeln veröffentlichen, die monatlich thematische Schwerpunkte beleuchtet.
 

Artikel 2 – Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

 

Die Vereinten Nation feiern 75 Jahre Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte


Der 10. Dezember wird jährlich als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen. Im Jahr 2023 widmet sich die UN Human Rights 75 Initiative im Vorfeld des Jahrestags jeden Monat einem anderen Thema. Diese monatlichen Schwerpunkte sollen über verschiedene Fragen im Zusammenhang mit den Menschenrechten informieren, Diskussionen anregen und konkrete Wege zur Umsetzung verschiedener Aspekte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufzeigen. Vom UN High Level Event am 11.-12. Dezember wird erwartet, dass sie durch konkrete Zusagen von Staaten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu Veränderungen und Fortschritten führt und in den Zukunftsgipfel 2024 einfließt. Ziel ist, eine Vision zu entwickeln, wie die Entwicklung der Menschenrechte in den nächsten 25 Jahren aussehen soll. Um diesen Prozess positiv zu beeinflussen, ist es wichtig, dass sich die Zivilgesellschaft und die politischen Entscheidungsträger_innen gleichermaßen engagieren und für die Achtung und Förderung der Menschenrechte jetzt und in Zukunft eintreten.
 

Artikel 3 – Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

 

 

Menschenrechtsrat


Der Menschenrechtsrat (MRR) ist ein zwischenstaatliches Gremium innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und setzt sich aus 47 Staaten zusammen. Er stärkt die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte und befasst sich mit Menschenrechtsverletzungen. Jährlich hält er drei reguläre Sitzungen ab und hat die Möglichkeit, Sondersitzungen zur Erörterung von dringenden Angelegenheiten einzuberufen.

Der MRR hat mehrere Nebenorgane: die Sonderverfahren (Special Procedures), die Allgemeine Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) und den Beratenden Ausschuss (Advisory Committee). Die Sonderverfahren informieren die Vereinten Nationen entweder über ein bestimmtes Thema (45 thematische Mandate) oder über die Menschenrechtssituation eines bestimmten Landes (14 Ländermandate). Es gibt drei verschiedene Arten von Sonderverfahren: Arbeitsgruppen, unabhängige Expert_innen und Sonderberichterstatter_innen. Obwohl durch das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR) unterstützt, sind die Sonderverfahren in ihrer Arbeit unabhängig. Ihre Aktivitäten bestehen vor allem aus Länderbesuchen, Mitteilungen an Staaten, Beiträgen zur Entwicklung internationaler Menschenrechtsstandards, Lobbyarbeit, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Beratung bei technischer Zusammenarbeit. Zur Anpassung an die sich verändernde Welt werden auch weiterhin neue Mandate für Sonderverfahren vergeben. Im Jahr 2021 wurde der Sonderberichterstatter zum Schutz der Menschenrechte im Kontext des Klimawandels ernannt und stellt das jüngste thematische Mandat dar.

Im Rahmen der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (UPR) wird die Menschenrechtslage in allen 193 VN-Mitgliedstaaten überprüft. Die Staaten haben die Möglichkeit, über die Herausforderungen zu berichten, mit denen sie konfrontiert sind, und können ihr Engagement für die Verbesserung der Menschenrechtslage in ihrem Land erläutern. Beim UPR handelt es sich um einen von den Staaten gesteuerten sogenannten Peer-Review-Prozess, der es allen Ländern ermöglicht, die Menschenrechtslage in anderen VN-Mitgliedstaaten zu kommentieren und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation abzugeben.

Der Beratende Ausschuss dient als Thinktank für den Menschenrechtsrat. Mit seiner Arbeit stellt er Fachwissen zu vom MRR angeforderten Themen zur Verfügung und kann weitere Forschungsvorschläge einbringen. Der Ausschuss setzt sich aus 18 unabhängigen Expert_innen mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund zusammen, die verschiedene Regionen der Welt abdecken. Gegenwärtig konzentriert der Beratende Ausschuss seine Arbeit insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit neuen Technologien.

Weitere Informationen zum Menschenrechtsrat (auf Englisch):

Büro des Hochkommissars für Menschenrechte


Das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) ist die führende VN-Einheit für Menschenrechte. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung, der Achtung und des Schutzes aller Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formuliert sind. Das Büro und der Hochkommissar für Menschenrechte versuche, eine Menschenrechtsperspektive in die Arbeit aller VN-Einrichtungen zu integrieren, sie unterstützen Regierungen und stärken Menschenrechtsverteidiger_innen. Derzeit hat Volker Türk das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte inne. Er ist der oberste Menschenrechtsbeauftragte der Vereinten Nationen, ist dem Generalsekretär, António Guterres, rechenschaftspflichtig und für alle Aktivitäten und die Verwaltung des OHCHR verantwortlich.


Dr. Johannes Crückeberg

030 26935-8332
Johannes.Crueckeberg(at)fes.de

Marcus Hammes

0228 883-7149
Marcus.Hammes(at)fes.de

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