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Es gibt kaum ein Land in der Europäischen Union, das seine Bürger durch ein Mindestsicherungssystem ausreichend gegen Armut schützt. Die sozialen Rechte der EU-Säule von 2017 sind eher Empfehlungen für soziale Standards, als verbindliche Vorgaben. Auf der Fachkonferenz „Grundsicherung im Europäischen Sozialmodell“ am 26. November 2019 in der FES wurden die Grundlagen und Perspektiven für eine Umsetzung des Mindeststandardmodells in Europa debattiert.
Bild: DGB-Bundesvorstand Annelie Buntenbach; Foto: von Stefan Zeitz
Bild: Dr. Benjamin Benz; Foto: von Stefan Zeitz
Es gibt kaum ein Land in der Europäischen Union, das seine Bürger durch ein Mindestsicherungssystem ausreichend gegen Armut schützt. Im November 2017 bekannten sich die 28 Mitgliedsstaaten zur Europäischen Säule sozialer Rechte und damit zu gemeinsamen Mindeststandards in den Bereichen Chancengleichheit, Arbeitsmarktzugang, faire Arbeitsmarktbedingungen, Sozialschutz und soziale Inklusion. Artikel 14 dieser sozialen Grundsätze thematisiert das Recht jeder Person auf ein angemessenes Mindesteinkommen und den wirksamen Zugang zu dafür erforderlichen Gütern und Dienstleistungen. Die Realität in Europa sieht an vielen Stellen leider anders aus. Artikel 14 konnte in vielen Regionen noch nicht umgesetzt werden, Leistungshöhen werden sogar gekürzt und der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verschärft.
Die sozialen Rechte der EU-Säule stellen Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten dar. Auf der Fachkonferenz „Grundsicherung im Europäischen Sozialmodell“ am 26. November in der FES wurden die Grundlagen und Perspektiven für eine Umsetzung des Mindeststandardmodells in Europa debattiert. Die Einführung in die Konferenz gab DGB-Bundesvorstand Annelie Buntenbach. Auch sie fand Anknüpfungspunkte im Artikel 14 der europäischen sozialen Rechte. Das Ziel des DGB sei ganz klar, die sozialen Rechte auf der europäischen Agenda nach vorn zu treiben. Unumgänglich stellt sich dabei die Frage, wie diese sozialen Grundsätze konkret mit Leben gefüllt werden können. Sie betonte, dass zwar jedes Land in der EU ein Sicherungssystem vorweisen kann, die wenigsten jedoch armutsfest sind. Das führt dazu, dass rund 22 Prozent der Bevölkerung in der Europäischen Union von Armut betroffen sind – in Deutschland ist es jeder sechste Bundesbürger. Die Lösung sieht sie nicht in der europäischen Vereinheitlichung des Grundsicherungssystems, sondern in verpflichtenden Mindeststandards bei der Grundsicherung – und zwar in Form einer Europäischen Rahmenrichtlinie. Der DGB fordert Vorgaben, die von keinem Land der EU unterschritten werden können. Wie diese verbindlichen Richtlinien umgesetzt und organisiert werden, bleibt in der Kompetenz des jeweiligen Mitgliedsstaates. Die Mindeststandards sollen zu einer Aufwärtskonvergenz im Sinne verbesserter Lebens-und Arbeitsbedingungen in der EU führen und so das „Soziale Europa“ als das Gemeinschaftsprojekt aller Mitgliedsstaaten stärken. Annelie Buntenbach merkte zudem an, dass jene Länder besser durch die Finanzkrise 2008 kamen, die ein stabiles Niveau an Mindestsicherung vorweisen konnten. Die Grundsicherung soll demnach auch als Stabilisator in Krisenzeiten wirken.
Den ausführlichen Bericht zur Fachkonferenz lesen Sie hier.
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+49 (0)30 26935-7458Mirko.Herberg(at)fes.de
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