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Die Corona-Krise verschärft voraussichtlich die private Überschuldung. Daher sollte die Soziale Schuldnerberatung gestärkt werden.
Schon zuvor waren in Deutschland fast sieben Millionen Menschen überschuldet. In Folge der Corona-Pandemie wird der Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung vermutlich deutlich steigen, denn Einkommensverluste aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Geschäftsschließungen werden die private Überschuldung aller Voraussicht nach verschärfen. Von Überschuldung ist zu sprechen, wenn die eingegangenen Kreditverpflichtungen dauerhaft nicht (mehr) erfüllt werden können. Eine länger dauernde Überschuldung hat für die betroffenen Personen meist gravierende Auswirkungen. Krankheit, der Verlust sozialer Kontakte, psychische Belastungen und fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bis hin zur Obdachlosigkeit drohen.
Eine Stärkung der Sozialen Schuldnerberatung, wie sie von freien Trägern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen angeboten wird, ist deshalb dringend nötig. Die Schuldnerberatung macht es sich zur Aufgabe, die wirtschaftliche Existenz der Schuldner_innen sowie ihrer Angehörigen zu sichern und durch Lerneffekte und Präventionsangebote einer erneuten Überschuldung vorzubeugen. In manchen Fällen ist auch eine Insolvenzberatung erforderlich. Schuldner- und Insolvenzberatung wirken nicht nur armutsvermeidend, sie haben auch einen beträchtlichen ökonomischen Nutzen, z. B. durch die finanzielle Entlastung von Kommunen, Justiz, Sozialversicherungen und Gläubiger_innen. Schon jetzt erreichen die Beratungsstellen allerdings nur einen Bruchteil der Betroffenen.
Dennoch gibt es bislang keine ministerielle Zuständigkeit auf Bundesebene. Stattdessen verweisen die Bundesministerien regelmäßig auf die Zuständigkeiten von Ländern und Kommunen. Hintergrund ist, dass die Kommunen die Schuldnerberatung finanzieren und die Länder die Anerkennung der Beratungsstellen und die Finanzierung der Insolvenzberatung regeln. Die künstliche Trennung von Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die fehlende Bundeszuständigkeit führen allerdings zu einem völlig uneinheitlichen Flickenteppich bei den Finanzierungsbestimmungen. Ein stärkeres Engagement des Bundes ist daher dringend erforderlich.
Der Bund könnte nicht nur die Finanzierung stabilisieren, er sollte auch die Erarbeitung einheitlicher Ausbildungsstandards in diesem Bereich fördern, die Qualifizierung geeigneter Fachkräfte voranbringen und die Beratungsqualität auf einem bundesweit einheitlichen Standard sicherstellen. Auch eine angemessene finanzielle Beteiligung der Gläubiger_innen an den Kosten der Schuldner- und Insolvenzberatung könnte bundesgesetzlich geregelt werden.
Moers, Ines
Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden? / Ines Moers. - Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik, 2020. - 4 Seiten = 85 KB, PDF-File. - (WISO direkt ; 2020,12)Electronic ed.: Bonn : FES, 2020ISBN 978-3-96250-604-9
Zum Download (PDF) (85 KB, PDF-File)
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