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In europäischen Staaten ist unterschiedlich geregelt, wer Geschäfte mit Kriegswaffen wie genehmigt. Als ersten Schritt bedarf es größerer Transparenz.
Bild: Rüstungsmesse "International Defence Exhibition (IDEX-2015)" von Петро Порошенко lizenziert unter CC BY-NC-ND 2.0
Bild: von Elisabeth Schoepe / © FES von Elisabeth Schoepe / © FES
Wer mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen handelt, trägt eine große Verantwortung. Allerdings ist es für Außenstehende schwer nachvollziehbar, ob Exportgeschäfte dieser auch gerecht werden. Daher diskutierten wir am 20. März in Berlin, wie die Rüstungsexportpolitik transparenter und verantwortungsbewusster gestaltet werden kann – auf deutscher wie auf europäischer Ebene.
Europäische Nationalstaaten entscheiden darüber, ob und an welche Handelspartner sie Rüstungsgüter ausführen, ihre Parlamente sind in diesen Prozess jedoch nur am Rande eingebunden. Deutschland gestaltet die Genehmigungsverfahren seit der laufenden Legislaturperiode transparenter, aber der Bundestag wird weiterhin nur über eine getätigte Exportentscheidung unterrichtet. Ähnlich handhaben dies die meisten anderen europäischen Länder. Vor diesem Hintergrund setzten wir uns damit auseinander, wie Genehmigungsprozesse nachvollziehbarer werden können und in welcher Form nationale Parlamente an ihnen beteiligt werden können und sollen.
Darüber hinaus gibt es kein EU-weit einheitliches Verfahren für Rüstungsexport-Genehmigungen. Zwar hat der Rat der EU Ende 2008 einen Gemeinsamen Standpunkt zu Regeln für die Kontrolle und Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern verabschiedet. Aber bis heute ist es in den EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich geregelt, wer nach welchen Grundsätzen darüber entscheidet, ob ein Rüstungsexport genehmigt wird. Zusätzlich sind die Entscheidungskompetenzen häufig auf mehrere Behörden verteilt, so dass außen- und sicherheitspolitische Leitlinien verwischen.
Einer einheitlichen Regelung stehen nationale Interessen entgegen, die in der Rüstungsexportpolitik eine große Rolle spielen. Viele Länder haben starke rüstungs- und wehrtechnische Industrien – bei Rüstungsexporten geht es auch um Arbeitsplätze, technisches Know-how und Prestige. Entsprechend sind die Reaktionen auf Vorstöße, die Genehmigungsverfahren EU-weit zu vereinheitlichen, nicht nur skeptisch, sondern teilweise rundheraus ablehnend. Daher haben wir auch diskutiert, welche Spielräume die unterschiedlichen Interessen lassen und ob es Zwischenschritte gibt, um einer einheitlicheren und kohärenteren Genehmigungspraxis näher zu kommen.
Veranstaltungsnummer: 212504 – als .ics herunterladen
Wer mit Rüstungsgütern und Kriegswaffen handelt, trägt eine große Verantwortung. Allerdings ist es für Außenstehende schwer nachvollziehbar, ob Exportgeschäfte dieser auch gerecht werden. Sowohl Parlamente als auch zivilgesellschaftliche Organisationen übernehmen hier eine wichtige Rolle, den Export von Waffen kritisch zu hinterfragen vor allem dann, wenn es sich um Ausfuhren in sogenannte Drittländer außerhalb des NATO-Bündnisses handelt. Am 20. März wollen wir daher diskutieren, wie die Rüstungsexportpolitik transparenter und verantwortungsbewusster gestaltet werden kann.Panelist_innen:
Montag, 20.03.1718:30-20:00 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Berlin
Susanne Böhme Susanne.Boehme@fes.de
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