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Öffentliche digitale Infrastruktur und Daten Governance

Kernelemente einer europäischen Vision des digitalen Raums - Blogbeitrag von Alek Tarkowski u. Paul Keller


Dieser Beitrag ist Teil der Blogreihe zum #DigiCap-Kongress vom 15. bis 19. November 2021 Digitale Agenda für Europas Wirtschaft: – demokratisch • nachhaltig • gerecht.


Europa befindet sich in der Debatte, wie der digitale Wandel im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Gesellschaft gestaltet werden kann, an einem entscheidenden Moment. Die Bemühungen der EU konzentrieren sich derzeit darauf, Big Tech zu regulieren, Online-Risiken zu adressieren und den Wettbewerb zu stärken. Dies sind notwendige Maßnahmen. Aber wenn Europa seine eigene, souveräne Vision des digitalen Raums entwickeln will, muss es mehr tun, als nur die Mängel der kommerziellen Plattformwelt der Gegenwart zu reparieren. Es muss den digitalen Raum aktiv mitgestalten, und zwar auf der Basis von digitaler Infrastruktur, die dem öffentlichen Interesse dient. Wir brauchen einen öffentlichen Raum im Digitalen, in dem demokratisch legitmiert digitale Leistungen und Güter der Daseinsvorsorge zur Verfügung gestellt werden, einschließlich sozialer Netzwerke und Sharing-Plattformen sowie Infrastrukturen für öffentliche Bildung, Kultur und Gesundheit.

Welche Form dieser digitale Raum annimmt, wird stark davon abhängen, wie darin Datenströme geregelt und wie Zugang und Nutzung auf gerechte Weise sichergestellt werden. Jetzt wo die Europäische Datenstrategie durch zwei Rechtsakte umgesetzt werden soll – durch den Data Governance Act und den Data Act – findet eine wichtige politische Debatte zum Thema Daten Governance statt. Je nach Ausgang dieser Debatte wird Europa entweder Modelle für den Datenaustausch entwickeln, in denen Daten als öffentliches Gut gelten, oder einen marktwirtschaftlichen Ansatz fördern, bei dem Daten sich in Privatbesitz befinden und als Ware gehandelt werden.

„Walled Gardens“ öffnen: Portabilität und Interoperabilität

Mit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2016 legte die Europäische Union den Grundstein für ein neues System zum Schutz von personenbezogenen Daten und Privatsphäre, basierend auf der Idee starker Rechte für die Bürgerinnen und Bürger.

Jeder kennt die Zustimmungsmechanismen der DSGVO – weniger bekannt sind die Regeln zur Datenübertragbarkeit, oder Portabilität, die in dieser Verordnung enthalten sind. Sie ermöglichen es Nutzerinnen und Nutzern, ihre personenbezogenen Daten mitzunehmen, wenn sie den Dienst wechseln (z.B. durch das Übertragen aller Fotos und damit verbundenen Daten von Instagram auf ein anderes fotobasiertes soziales Netzwerk). Diese oft übersehene Möglichkeit soll ein sogenanntes „Lock-in“ von Daten vermeiden – nicht durch eine Minimierung der Datennutzung, sondern indem Nutzerinnen und Nutzern die Kontrolle darüber gegeben wird, wie ihre Daten geteilt werden.

Leider ist es immer noch nicht leicht, Dienste zu verlassen, die nicht den eigenen Erwartungen entsprechen oder als schädlich empfunden werden. Zum Teil liegt das an der mangelnden Einforderung der Datenübertragbarkeit. Plattformen haben ein großes Interesse daran, nicht alle Daten in ihrem Besitz zur Verfügung zu stellen und gestalten die entsprechenden Verfahren dazu deshalb absichtlich kompliziert. Bei Facebook lassen sich zwar Beiträge und Fotos herunterladen, nicht aber Kontaktlisten oder Kommentare. Auch die Informationen, die das Unternehmen mit der Zeit über die Nutzerinnen und Nutzer angesammelt hat, bleiben bei Facebook. Das erschwert es, die exportierten Daten zu nutzen, und macht es noch schwerer, zu einem anderen Dienst zu wechseln ohne das Gefühl zu haben, dass die Daten unterwegs an Wert verlieren.

Ein weiteres Problem sind auch mangelnde Auswahlmöglichkeiten bei den Plattformen. Es gibt einfach nicht genug Alternativen zu den Marktführern und es mangelt vor allem an Diensten, die einen grundlegend anderen Ansatz dabei verfolgen, wie sie Nutzerdaten behandeln, Inhalte moderieren oder Einnahmen generieren.

Die Herausforderungen der Datenwirtschaft lassen sich letztlich jedoch nicht mittels individueller Wahlmöglichkeiten lösen: hier sind kollektive Antworten gefordert. Ein erster Schritt in diese Richtung – der derzeit auch in allen wichtigen EU-Gesetzesvorschlägen enthalten ist – wäre die Stärkung der Interoperabilitätsregeln. Interoperabilität ist stärker als Portabilität –  sie erfordert, Daten zur Verfügung zu stellen und anderen Diensten ihre Nutzung zu ermöglichen. Das hört sich technisch an, ist aber ein einfaches Prinzip, das die Entwicklung alternativer Dienste unter Verwendung der Daten der Plattformriesen erleichtern kann. Interoperabilität würde so zu einem dezentraleren Ökosystem von Online-Diensten beitragen, Dienste, die für ihre Nutzerinnen und Nutzer hoffentlich nicht nur nützlich sind, sondern diese auch fair behandeln.

Um dies zu erreichen, werden Rechtsakte, die den Schaden monopolartiger Plattformen mindern und den Wettbewerb, zum Beispiel durch Interoperabilität, steigern sollen, allein nicht ausreichen. Neben solchen Gesetzen muss Europa auch ein digitales Umfeld schaffen, das mehr als nur ein Markt ist und der gesamten Gesellschaft dient. Bildlich ausgedrückt reicht es nicht, die geschlossenen Systeme, die sogenannten Walled Gardens, kommerzieller Plattformen zu öffnen, sondern auch ihre Umgebung muss gestaltet werden. Und dieser Raum wird zukünftig hoffentlich als Gemeingut bewirtschaftet: als eine Ressource, die in kollektivem Besitz ist und im öffentlichen Interesse verwaltet wird.

Förderung eines neuen Ökosystems: öffentliche Infrastrukturen

Die EU hat im Jahr 2020 ihre neue Datenstrategie verkündet. Diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen. Bei dem Versuch, die Macht kommerzieller Plattformen einzuhegen, lassen sich durch Regeln zum Umgang mit Daten neue Dienstleistungen fördern und ein öffentlicher Raum gestalten. Durch Rechtsakte wie das Daten-Governance-Gesetz und das Datengesetz können wir dafür sorgen, dass Daten nicht als Privateigentum, sondern als Gemeingut behandelt werden. Im Fall von personenbezogenen Daten erfordert dies Aufmerksamkeit für Datenschutz und andere Grundrechte. Das Beispiel der DSGVO zeigt jedoch auch, dass der Schutz privater Daten mit Maßnahmen einhergehen kann, die eine verbesserte Datennutzung ermöglichen. Außerdem gibt es riesige Mengen an nicht-personenbezogenen Industriedaten, die zum Nutzen unserer Gesellschaften verwendet werden könnten. Bei einer solchen Zielsetzung spielt die Bereitschaft, in öffentliche Infrastrukturen zu investieren, eine maßgebliche Rolle. Zunächst gilt es zu überlegen, wo es in unserer datengestützten Gesellschaft Räume gibt, die noch nicht von kommerziellen Plattformen besetzt werden, die gesellschaftliche Daten zu Profitzwecken abschöpfen. In diesen Bereichen muss Europa neue Datenregelungen schaffen. Das Bildungswesen ist ein solcher Bereich, in dem die Covid-19-Pandemie einen plötzlichen digitalen Wandel ausgelöst hat. Genauso wie das Gesundheitswesen, wo die Pandemie ebenfalls die Entwicklung neuer Plattformen zur Verwaltung unserer Gesundheitsdaten beschleunigt hat und wo es jetzt eine klare Vision für die gemeinsame Nutzung medizinischer Daten im öffentlichen Interesse gibt. Diese Infrastrukturen sollten dezentralisiert sein und auf dem Datenaustausch zwischen Peer-Diensten unterschiedlicher Größe basieren, die zusammen einen bestimmten „Datenraum“ bilden. Auch sollten diese Räume einen Mix aus öffentlichen, kommerziellen und zivilgesellschaftlichen Angeboten ermöglichen.

Leider liest sich die europäische Datenstrategie vor allem wie eine Industriestrategie. Als Reaktion auf die Herausforderungen in Zusammenhang mit ausländischen Plattformen sollen europäische Marktführer gefördert werden, in der Hoffnung, dass sie sich anders verhalten.

Diese Marktorientierung ist typisch für die europäische Digitalpolitik. Doch die Datendebatte sollte nicht nur den Markt, sondern auch die Gesellschaft im Blick haben. Wir dürfen nicht in die Falle tappen, durch ein Eigentumsrecht an Daten alle Daten als Ware zu deklarieren. Vorschläge für ein solches Recht gab es früher schon – jetzt tauchen sie erneut auf. Stattdessen sollten wir der Nutzung von Daten einen rechtlichen Rahmen geben und den Schwerpunkt darauf legen, Daten für Zwecke im öffentlichen Interesse zur Verfügung zu stellen – einschließlich kommerzieller Daten. Die Pandemie hat gezeigt, wie wertvoll eine datengestützte Gesundheitsforschung ist und welche Kosten mit fehlenden Zugang zu daten in diesem Bereich verbundenen sind.

Gesellschaft im Zentrum der Daten-Governance

Eine angemessene Daten-Governance gibt uns als Gesellschaft die Möglichkeit, den digitalen Raum im öffentlichen Interesse zu gestalten.  Außerdem wird dadurch bestimmt, ob neue Regeln für die Plattformökonomie ein vielfältigeres, kompetitiveres und gerechteres digitales Umfeld schaffen.

Dazu muss sich die europäische Datenstrategie auf Grundsätze stützen, bei denen nicht das Marktwachstum, sondern eine nachhaltige und gesunde Gesellschaft im Mittelpunkt stehen: Unterstützung der Gemeingüter, Stärkung öffentlicher Einrichtungen, Gewährleistung der Souveränität von Privatpersonen und Gemeinschaften sowie Kontrolle über Wachstum und Macht von Technologie durch Dezentralisierung. Diese vier Grundsätze haben wir in unserer „Vision für ein gemeinsames digitales Europa“ erläutert, die von europäischen Expert_innen und Aktivist_innen entworfen wurde, unter Leitung von Open Future und dem Commons Network.

Wenn diese Prinzipien beachtet werden, können Datenströme zu einer Infrastruktur beitragen, die nicht nur Wertschöpfung auf dem Markt gewährleistet, sondern auch in einer digitalen Öffentlichkeit. Eine erfolgreiche Regulierung der Plattformen führt hoffentlich auch dazu, dass die Big-Tech-Plattformen sich öffnen und zu einem gemeinsamen Datenraum beitragen.

Um dies zu erreichen, ist eine umfassende Vision eines öffentlichen, aus Datenströmen gespeisten digitalen Raums wichtiger als einzelne Datengesetze. Letztlich wollen wir, dass das Internet vor allem als Gemeingut verwaltet wird, mit einer größeren Bandbreite an Dienstleistungen im Interesse der Allgemeinheit. Die verschiedenen politischen Reformbemühungen sollten verknüpft und von der Mission angeleitet werden, ein gemeinsames Ökosystem zu gestalten, das auf starken öffentlichen Infrastrukturen basiert und nicht auf privater Kontrolle. Mit diesen Infrastrukturen wird wiederum der gegenseitige, nicht-extraktive Austausch von Daten und Dienstleistungen zwischen öffentlichen Einrichtungen, gemeingutorientierten Projekten, individuellen Nutzerinnen und Nutzern und bestehenden (kommerziellen) Plattformen ermöglicht. Ein solches System würde zu einem Motor für digitale Innovation in Europa werden: neue Generationen von Diensten und Plattformen könnten entstehen und zu genuin europäischen Fähigkeiten im Technologiebereich beitragen.


Zu den Autoren

Alek Tarkowski ist Strategy Director bei Open Future.

Paul Keller ist Policy Director bei Open Future.



Ansprechpartnerinnen

Susan Javad

030 26935-8313
Susan.Javad(at)fes.de

Vanicha Weirauch

030 26935-8333
Vanicha.Weirauch(at)fes.de

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