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Egal wie alt jemand ist, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig von Herkunft oder Geschlecht, Inklusion soll es allen Menschen ermöglichen, gleichermaßen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Jeder gehört ganz natürlich dazu, jede kann mitmachen.
2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. In vielen Ländern besteht noch immer das Verständnis von Behinderung als minderwertig und defizitär. Mit dem Übereinkommen sollen die weltweit rund 650 Millionen Menschen mit Behinderung Zugang zu universell verbrieften Rechten erhalten. Es formuliert eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung abgestimmte Regelungen. Damit hat sich die Völkergemeinschaft zum ersten Mal darauf verständigt, Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen Lebens zu würdigen.
Inklusion ist mithin eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft, von der barrierefreien Gestaltung der Städte bis hin zur politischen Teilhabe. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Beim Deutschen Institut für Menschenrechte ist eine Monitoringstelle eingerichtet, die dies kritisch und konstruktiv begleitet.
Ein besonders zentrales Anliegen für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft findet sich im Bereich der Inklusion von Erziehung und Bildung. Inklusive Kita- oder Schulkonzepte ermöglichen Kindern mit und ohne Behinderung, miteinander groß zu werden und gemeinsam den Schulstoff zu lernen. Von Anfang an pflegen sie den selbstverständlichen Umgang unter einander. Die Kinder ohne Behinderung lernen Rücksichtnahme und das Unterstützen im richtigen Moment. Die Kinder mit einer Behinderung verstehen sich als aktiver Teil der Gemeinschaft. So begreifen alle, das Anderssein der Behinderung weniger stark wahrzunehmen als das, was die Persönlichkeit von Menschen ausmacht.
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