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Die Bedrohung durch den Klimawandel wird weltweit ersichtlich und vielerorts zunehmend spürbar. Immer mehr Dürre- und Hitzeperioden gefährden neben der Trinkwasserversorgung auch die Ernten, Stürme und Hochwasser richten große Schäden an.
Der fortschreitenden Erderwärmung lässt sich nur entgegenwirken, wenn es weltweit gelingt, ressourcenschonender zu wirtschaften. Als wichtiges Klimaziel gilt vor allem, den Temperaturanstieg unter 1,5 Grad Celsius zu halten, wie die UN-Staatengemeinschaft auf der 21. Klimakonferenz im „Pariser Klimaabkommen“ im Dezember 2015 beschloss (1).
Dazu gilt es, insbesondere die Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und fossile Energiequellen durch nachhaltige, kohlenstoffarme Systeme zu ersetzen. Für eine erfolgreiche Dekarbonisierung braucht es jedoch die entsprechenden Investitionen in neue kohlenstoffneutrale Technologien.
Allerdings sind Entwicklungs- und Schwellenländer kaum in der Lage, die Klimaziele und Anpassungen aus eigener Kraft zu stemmen. Auf dem Weg zur erfolgreichen Transformation spielt die Klimafinanzierung daher eine wichtige Rolle, denn sie stattet die entsprechenden Nationen mit den benötigten Mitteln aus. Daher verpflichteten sich die Industriestaaten 1992 in New York erstmals völkerrechtlich verbindlich, die Entwicklungsländer mit zusätzlichen finanziellen Mitteln beim Kampf gegen den Klimawandel zu unterstützen. Bislang unterschreiten viele Industrieländer jedoch die versprochenen Zahlungen.
Um die globale Erwärmung zu verlangsamen und ihre Folgen abzudämpfen, wurde 1992 die United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC, dt. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) beschlossen, welche mittlerweile von 198 Unterzeichnenden (197 Länder sowie der EU) ratifiziert wurde (2) (Stand Januar 2023). Entscheidungsgremium der Klimarahmenkonvention ist die „Conference of the Parties (COP, dt. Vetragsstaatenkonferenz), oftmals als Weltklimagipfel oder UN-Klimakonferenz bezeichnet. Erklärtes Ziel des Übereinkommens ist es, eine gefährliche Störung des Klimasystems zu verhindern.
Die Klimarahmenkonvention sieht dabei unterschiedliche Verantwortlichkeiten vor. So sollen „Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, bei der Bekämpfung der Klimaänderungen und ihrer nachteiligen Auswirkungen die Führung übernehmen“ und die „speziellen Bedürfnisse und besonderen Gegebenheiten der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, […] voll berücksichtigt werden.“ (3)
Damit der klimapolitische Strukturwandel gelingt, müssen Entwicklungs- und Schwellenländer finanziell unterstützt werden. Auf der 15. UN-Klimakonferenz in Kopenhagen erklärten sich die Industriestaaten 2009 unter anderem dazu bereit, jährlich bis zu 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern beizusteuern (4). Hierfür hat die UNFCCC diverse Fonds eingerichtet, über die unterschiedliche Klimaschutzmaßnahmen, sowohl zur Eindämmung des Klimawandels als auch zur Klimaanpassung finanziert werden können. Zunehmend sollen auch Maßnahmen finanziert werden, die durch den Klimawandel bereits verursachte Schäden beseitigen.
Tatsächlich liegen die Zahlungen der Geber_innenländer jedoch seit Jahren unterhalb dieses Ziels (5). 2013 stellten sie beispielsweise lediglich 52,4 Milliarden Dollar zur Verfügung, zuletzt lagen die bereitgestellten Mittel bei 78,3 Milliarden Dollar im Jahr 2018 beziehungsweise 79,6 Milliarden Dollar im Jahr 2019. Eine „enttäuschende“ Entwicklung, meint OECD-Generalsekretär Mathias Corman (6). Um die Lücke zu schließen, wird vermehrt auf die Mobilisierung privater Finanzmittel gesetzt und man hofft, über Public-Private-Partnerships (PPP) diverse Projekte zum Klimaschutz umzusetzen.
Zudem kritisieren die Empfänger_innenländer, dass die Internationale Finanzarchitektur (IFA) stark von den Geber_innenländern dominiert wird und sie kaum auf ihre Mechanismen Einfluss nehmen können.
Auf dem 16. G20-Gipfel in Rom im Oktober 2021 gelang den Regierungschefs der großen Wirtschaftsmächte keine Einigung hinsichtlich konkreter Ziele zum Klimaschutz. Im Gegenteil wurde das ursprüngliche Ziel zur CO2-Neutralität von 2050 zu „Mitte des Jahrhunderts“ aufgeweicht. Hinsichtlich des 1,5-Grad-Ziels konnte keine Einigung erzielt werden, ebenso konnten sich die Staaten in ihrer Abschlusserklärung nicht auf „sofortiges Handeln“ verständigen (7).
Zwar wurde ein Ausstieg aus der Finanzierung der Kohleindustrie beschlossen, einen tatsächlichen Kohleausstieg verhinderten jedoch China, Indien, Russland und Australien – die größten Kohleverbraucher und -produzenten (8). Gerade den Industrienationen kommt beim Klimaschutz jedoch eine wichtige Rolle zu: Rund 80 Prozent der CO2-Emissionen fallen durch die G20-Staaten an (9).
Die 26. Weltklimakonferenz (COP26) in Glasgow vom November 2021 zeichnete ein ähnliches Bild. Obgleich die COP fossile Energieträger im Gegensatz zum Pariser Klimaabkommen neuerdings zum Haupttreibenden des Klimawandels erklärte, wurde die Einigung auf einen Kohleausstieg von Indien und China verhindert. Stattdessen solle die Nutzung von Kohlekraftwerken „schrittweise verringert“ werden (10).
Auch hinsichtlich der Klimafinanzierung gab es auf der Klimakonferenz Diskussionsbedarf. Zwar wurde anerkannt, dass die Kosten für die Anpassungen an den Klimawandel weiter steigen, und von den Industrienationen gefordert, die Anpassungshilfen bis 2025 zu verdoppeln, Verpflichtungen gibt es jedoch weiterhin nicht – angesichts der bisherigen Unterleistung eine recht unverlässliche Basis für die geplante Finanzierung. Zudem gelang es den Entwicklungsländern nicht, einen Ausgleich für die entstandenen Differenzen in die Schlusserklärung aufzunehmen (11).
Die 27. Weltklimakonferenz (COP27) fand im November 2022 in Sharm el-Sheik, Ägypten statt. In seiner Eröffnungsrede warnte UN-Generalsekretär Antonio Guterres davor, wie ernst die derzeitige Lage sei: Die Menschheit befinde sich auf dem Weg in die Klimahölle und habe noch immer den Fuß auf dem Gaspedal. Trotz der eindringlichen Worte blieben die Ergebnisse der Konferenz doch eher enttäuschend. Kritisiert wurde unter anderem, dass es für viele Nichtregierungsorganisationen in dem Militärstaat Ägypten unmöglich oder sehr schwer gemacht wurde, überhaupt an der Konferenz teilzunehmen zu können.
Immerhin wurde in der Verlängerung der Konferenz ein Ausgleichsfonds zur Finanzierung von klimabedingten Schäden und Verlusten für Länder des globalen Südens beschlossen. Aber auch hier ist die Finanzierung keineswegs gesichert. Da es weiterhin nicht gelingt, konkrete Schritte zur Senkung der globalen Emissionen fest zu vereinbaren, drohen die Finanzhilfen zu einem „Fonds für das Ende der Welt“ zu werden. Unterdessen scheinen die 2009 vereinbarten Mittel längst nicht mehr angemessen, um Anpassungsmaßnahmen in den Ländern des sogenannten Globalen Südens zu realisieren. So forderte beispielsweise die „African Group of Negotiators on Climate Change” die Geber_innenländer auf, ab 2025 jährlich rund 1,3 Billionen US-Dollar für den Klimaschutz zur Verfügung zu stellen (12/13).
Der Green Climate Fund (GFC, dt. Grüner Klimafond) ist eines der Hauptinstrumente der internationalen Klimafinanzierung. Er wurde 2010 auf der Klimakonferenz von Cancún von 194 Staaten ins Leben gerufen und dient der Förderung von Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Der GFC bündelt dabei Zuschüsse, Kredite, Garantien und Eigenkapital und stellt sie Projekten zur Verfügung, welche eine kohlenstoffarme Wirtschaftsentwicklung anvisieren.
Bei der Erstauffüllung im Jahr 2014 wurden insgesamt 10,3 Milliarden US-Dollar in den Fonds eingespeist. Mit 750 Millionen Euro war Deutschland dabei eines der wichtigsten Geber_innenländer (14). Für den Zeitraum von 2020 bis 2023 plant Deutschland, den Beitrag auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen (15).
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung 5,1 Milliarden Euro für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zugesagt. Den größten Anteil daran trägt mit über 85 Prozent das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Auf dem G7-Gipfel 2021 gab die Regierung an, die Klimafinanzierung bis 2025 auf 6 Milliarden Euro zu erhöhen (16).
Neben den Haushaltsmitteln des Bundes tragen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) zum deutschen Anteil der Finanzierung bei. 2020 vergaben sie Entwicklungs- und Förderkredite in Höhe von 2,55 Milliarden Euro (17).
Zudem sorgen die Investitionen der Bundesregierung auch für private Klimafinanzierung, welche sich aus Krediten an lokale Entwicklungsbanken und Beteiligungen an strukturierten Fonds und Public Private Partnerships zusammensetzt. In Summe lag der deutsche Beitrag im Jahr 2020 bei insgesamt 7,83 Milliarden Euro (18).
Da es jedoch keinen offiziellen Verteilungsschlüssel bezüglich der angestrebten 100 Milliarden US-Dollar gibt, lässt sich nicht evaluieren, ob und inwiefern die Bundesrepublik oder eine andere Nation derzeit ihr Soll erfüllt (19).
Schlussendlich ist aber nicht allein das Volumen der Klimafinanzierung durch die Geber_innenländer entscheidend, es muss auch um verlässlichere, transparentere und partizipativere klimapolitische Mechanismen gehen, die den Bedürfnissen der Nehmer_innenländer gerecht werden.
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