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Vorschau Lesebuch Sozialstaat und Soziale Demokratie

2. Sozialstaat und Soziale Demokratie

Deutschland: Ein sozialer Bundesstaat

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Dies ist der erste Satz des Artikels 20 im deutschen Grundgesetz, der das Demokratieprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip beinhaltet und der nach dem Willen der Verfassungsmütter und -väter ewige Gültigkeit besitzen soll.

Ausgestaltung des Sozialstaates: Eine Gerechtigkeitsfrage

Während das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz an vielen Stellen näher erläutert werden, fehlt eine Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips. Das ist deswegen wenig überraschend, weil das wichtigste Kriterium für die Ausgestaltung des Sozialstaats die Gerechtigkeit ist.

Was ist gerecht? - Ein alter Streit

Darüber, was Gerechtigkeit bedeutet, herrscht seit Anbeginn der Menschheit Streit. Das Nachdenken über einen gerechten Sozialstaat, die Vor- und Nachteile des bestehenden Sozialstaats und die Suche nach alternativen Konstruktionsmöglichkeiten werden den größten Teil des vorliegenden Bandes ausmachen. Bevor man sich jedoch den unterschiedlichen Bereichen und Aspekten der Sozialpolitik im Detail nähert, ist es ratsam, sich zunächst dem grundlegenden Verhältnis von Demokratie und Sozialstaatlichkeit zu widmen.

Sozialpolitik - Ein Politikfeld, wie jedes andere?

Oft hat es den Anschein, als wäre die Sozialpolitik ein Politikfeld von vielen. Es unterscheide sich höchstens deshalb von anderen Bereichen, weil es im Bundeshaushalt den größten Ausgabenblock darstellt und direkt (durch den Empfang von Leistungen) oder indirekt (durch die Finanzierung über Steuern und Beiträge) alle Bürger von sozialpolitischen Entscheidungen betroffen sind. Darauf, dass eine solche Position offenbar zu kurz greift, deutet bereits die Erwähnung im Grundgesetz hin. Worin besteht aber nun das besondere Verhältnis von Demokratie und Sozialstaat?

Demokratie: Keine Banalität

Demokratie bedeutet, dass alle Bürger das gleiche Recht auf Freiheit und politische Mitbestimmung haben. Alle Menschen haben die gleiche Würde und verdienen den gleichen Respekt. Dies erscheint wie ein Allgemeinplatz oder eine Banalität. Aristoteles, dessen Ideen in vielerlei Hinsicht noch heute wirksam sind, war hingegen fest davon überzeugt, dass es Menschen gibt, die nicht frei leben können: Er war der Meinung, dass es Sklaven von Natur aus gebe. Und Frauen sollten seiner Meinung nach auch nicht dem Mann gleichgestellt sein. Für die Entwicklung des Gedankens gleicher politischer Rechte ist das Frauenwahlrecht ein sprechendes Beispiel: In Deutschland sind Frauen seit 1919 wahlberechtigt, in der Schweiz dauerte es hingegen bis 1971. Die Idee der politischen Gleichheit ist also keinesfalls eine Banalität und in mancher Hinsicht sogar eine relativ junge Entwicklung.

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