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#Angekommen | 6. und 7. März 2017 in der FES Berlin

Migrations- und Integrationspolitik neu denken

Ein Expert_innenkreises hat Impulse für die Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein erarbeitet.



Was sind die wichtigsten landespolitischen Baustellen der Migrations- und Integrationspolitik? Worin bestehen im Alltag Hürden für die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte und deren Nachkommen am politischen und gesellschaftlichen Leben? Welche umsetzbaren Maßnahmen könnten die Situation verbessern? Antworten auf diese Fragen haben rund 20 Expert_innen der schleswig-holsteinischen Zivilgesellschaft in vier Fachgesprächen erarbeitet, aus denen die Friedrich-Ebert-Stiftung Impulse für die Migrations- und Integrationspolitik in Schleswig-Holstein erarbeitet hat. Diese Vorschläge basieren auf den Praxiserfahrungen der Expert_innen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Flüchtlingspolitik 

Die Pandemie hat viele Fortschritte in den Teilhabebereichen Bildung, Arbeit, Gesundheit gefährdet und strukturelle Benachteiligungen verdeutlicht. Bei Geflüchteten ist hier insbesondere die Unterbringung in Sammelunterkünften erneut in den Blick geraten. Neben dem Mangel an Möglichkeiten, Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten, kam es zu einer erhöhten Isolation durch SocialDistancing und fehlender Internetanbindung. Hier braucht es neben technischer Verbesserung eine krisensichere Implementierung von Schutzkonzepten inklusive eines transparenten Beschwerdemanagements, Schulungen von Mitarbeiter_innen zum Erkennen besonderer Belastungen sowie zu Gewaltschutz, Diversität und interkultureller Kompetenz. Insgesamt sollten dezentrale Unterbringungen gefördert werden.  

Der Expert_innenkreis empfiehlt zudem, dass Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete und Migrant_innen durch eine kostendeckende (und nicht pauschale) Fahrtkostenerstattung und durch qualitative und flexible Kinderbetreuungsangebote verbessert werden. Statt Parallelkurse anzubieten, sollte das Land zusätzliche Plätze in Sprach- und Integrationskursen des Bundes für Personen finanzieren, die derzeit keinen Zugang dazu haben. Des Weiteren sollten Beratungsangebote (Verfahrens-, Sozial- und Rechtsberatung) mehrsprachig und behördenunabhängig sein und in eine Regelfinanzierung übergehen. Denn eine gute aufenthaltsrechtsspezifische Beratung Geflüchteter ist geeignet, Fehleinschätzungen und -verhalten abzuhelfen und spätere Verwaltungs- und Verfahrenskosten zu vermeiden.  

Die Aufnahme politisch Verfolgter und vor Krieg fliehender Menschen ist eine grund- und völkerrechtliche Verpflichtung. Der Expert_innenkreis spricht sich dafür aus, dass insbesondere Familienzusammenführungen wieder aufgenommen und pandemiebedingte Botschaftsschließungen oder Gehaltsausfälle diese nicht verhindern. Landesaufnahmeprogramme könnten zusätzlich Menschen aus Lagern an den europäischen Außengrenzen aufnehmen. Auch der sogenannte „Spurwechsel“ sollte eingeführt werden, der für Geflüchtete und Geduldete im Falle von einer begonnenen Ausbildung oder einem bestehenden Arbeitsverhältnis den Wechsel von Asylverfahren in Arbeitsmigration ermöglicht. Schließlich spricht sich der Kreis für eine Schließung des Abschiebegefängnisses in Glückstadt aus.  

Zugang zu Bildung 

Der Expert_innenkreis empfiehlt ein Recht auf einen Schulabschluss für alle zu schaffen. Da eine Berufsbiografie ohne Schulabschluss nahezu unmöglich ist, wäre dies im gesamtgesellschaftlichen und zugleich im volkswirtschaftlichen Interesse. Hierzu zählen auch spezifische Förderungsangebote wie beispielsweise in den MINT Fächern, eine strukturelle Unterstützung bei der Ausbildungsaufnahme und der Ausbau von Einstiegsprogrammen für zukünftige Fachkräfte.  

Gerade in Bildungseinrichtungen müssen Diversität sowie Antidiskriminierungsmaßnahmen ausgebaut werden. Dazu zählen unter anderem Schulungen aber auch vermehrte Einstellungen von Lehrer_innen mit Migrationshintergrund, beispielsweise durch eine Vereinfachung der Anerkennung und Nachqualifizierung von ausländischen Lehrkräften.  

Zugang zu Arbeit  

Die Covid-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte vielfach in Berufen, die keine Heimarbeit erlauben, sowie in systemrelevanten Berufen tätig sind. 
 


Des Weiteren sind Migrant_innen und Geflüchtete auch überdurchschnittlich von Erwerbslosigkeit betroffen. Sie arbeiteten oft in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren oder in weniger festen Arbeitsverhältnissen. Zudem ist der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig durch mangelnde Sprachkenntnisse, unterschiedliche Bildungsniveaus oder schwierige Bildungs- und Berufsanerkennung erschwert, wie eine Studie der Universität Erlangen jüngst gezeigt hat. Besonders bei der Anerkennung von Aus- und Weiterbildungsabschlüssen fehlt es an Transparenz, da Anerkennungsstellen und Anforderungen für die jeweiligen Berufe an verschiedenen Stellen angesiedelt sind und unterschiedliche Dokumente benötigen. Daher ist es wichtig, dass Beratungsstrukturen ausgebaut werden, um wechselnde Gesetzgebungen zu erfassen und eine bedarfsorientierte und flexibel agierende Beratung anzubieten. 

Öffentlicher Dienst als Vorbildfunktion 

Verschiedene Untersuchungen haben ergeben, dass deutlich weniger Menschen mit Migrationsgeschichte in Bundesbehörden arbeiten, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Eine Erhöhung des Anteils diverser Mitarbeitender hätte aus Sicht des Expert_innenkreises viele Vorteile. Ein Weg dorthin wäre die Berücksichtigung einer familiären Einwanderungsgeschichte, Mehrsprachigkeit und Auslandserfahrung als Positivkriterium bei Stellenbesetzungen. Außerdem ist die Einführung anonymer Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst des Landes sinnvoll.  

Teilhabeförderung und Antidiskriminierung 

Zivilgesellschaftliche Beratungsstellen berichten ebenso wie die Landesbeauftragte für soziale Angelegenheiten von zahlreichen Diskriminierungen in Alltagssituationen, wie beispielsweise bei der Wohnungssuche oder in der Schule. Der Expert_innenkreis spricht sich daher für ein entschiedenes reaktives und präventives Vorgehen gegen Rassismus und Diskriminierung aus. Zentral wäre hierfür ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz mit der Einführung eines Verbandklagerechts bei Diskriminierungserfahrungen, da Individuen negative Konsequenzen und anfallende Kosten eines Verfahrens fürchten. Betroffene von Diskriminierung können außerdem durch einen Rechtshilfefond und die Regelförderung des Antidiskriminierungsverbands verbessert werden. Außerdem ist als reaktive Maßnahme die Ausweitung der Anlauf- und Beratungsstellen notwendig, die Betroffenen eine sensible und vertrauensvolle Beratung ermöglichen. 

Präventive Maßnahmen beinhalten die Förderung von einem gesellschaftlichen Miteinander auf Augenhöhe. Zur Verringerung der Diskriminierung in der Arbeitswelt beispielsweise könnte ein runder Tisch mit Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften einberufen werden, der Maßnahmen berät, wie etwa formale Sprachanforderungen angepasst werden könnten und welche Sicherheiten Unternehmen benötigen, um Menschen mit befristetem Aufenthaltstitel einzustellen. Auch der verstärkte Einsatz von Dolmetscher_innen oder Sprachmittler_innen in vielen Teilhabebereichen wird als sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen.  

Gesundheitsversorgung für Alle 

Das Thema Gesundheit ist nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie vermehrt in den Fokus gerückt. So braucht es neben einem diskriminierungsfreien Zugang zur Notfallversorgung auch die generelle medizinische Versorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus einer Person, um Parallelstrukturen und Ungleichheit zu vermeiden. Auch vor diesem Hintergrund, wird die Gesundheitskarte von dem Expert_innenkreis als positiv bewertet. Sie sollte dennoch durch eine unabhängige Studie evaluiert werden. Zudem sollten die Leistungen von Sprachmittler_innen bei Arztbesuchen abrechnungsfähig sein, um einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.  

Das vollständige Impulspapier finden Sie hier.
 

Über die Autorin

 Yasemin Bekyol ist Doktorandin am Forschungsbereich Migration, Flucht und Integration des Instituts für Politische Wissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Zudem arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Studie zu den „Auswirkungen und Szenarien für Migration und Integration während und nach der Covid-19 Pandemie“ sowie an einer Auftragsstudie zu den Rechten weiblicher Asylsuchender in Deutschland und Belgien für das Europäische Parlament. Sie studierte Internationale Politik an der School of Oriental and African Studies (SOAS) der University of London und Anglistik sowie Politische Ökonomik an den Universitäten Heidelberg und Loughborough (GB). 

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