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Datensouveränität in einem digitalen System der Totalüberwachung.
Den Mitschnitt der gesamten Veranstaltung finden Sie hier.
Attraktives Geschäftsmodell: Handel mit personenbezogenen Daten
Der Konsumalltag der Verbraucher_innen im digitalen Zeitalter bringt es mit sich, dass Unternehmen eine wachsende Zahl personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten von Verbraucher_innen erheben und auswerten. Insbesondere durch die weite Verbreitung von mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablets) ist eine lückenlose kommerzielle Überwachung der Nutzer_innen möglich. Die Bestrebungen der Unternehmen gehen dahin, die Erfassung zu perfektionieren und die Nutzer_innen flächendeckend auch über verschiedene Geräte zu verfolgen.
Zum Einsatz kommt dabei ein komplexes Tracking-Ökosystem mit verschiedenen Tools. Profilbildung, Datenhandel und Verwertung der Daten durch Data-Management-Unternehmen und Marketing-Firmen spielen sich weitgehend im Hintergrund ab. Den Unternehmen werden damit ganz neue Geschäftsmodelle mit persönlich zugeschnittenen Angeboten ermöglicht.
Bild: Bild: Stefan Boness/VISUM
Profilbildung: Bedrohung für die freiheitliche Gesellschaft?
Für Verbraucher_innen kann dies in vielen Fällen Vorteile mit sich bringen. Allerdings geht die Entwicklung auch mit einem eklatanten Verlust an Datensouveränität einher. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung scheint aktuell und in Zukunft immer weniger gewährleistet. Die Möglichkeit, durch Big Data umfassende individuelle oder gruppenbezogene Profilbildung und Segmentierung zu betreiben, kann Verbraucher_innen diskriminieren und könnte sogar zu einer Bedrohung für die freiheitliche und solidarische Gesellschaft insgesamt werden.
Ursächlich für den grundlegenden Verlust an Datensouveränität ist sowohl die verzögerte Reaktion des Gesetzgebers auf die rasante Entwicklung in der digitalen Welt, als auch ein Vollzugsdefizit. Im Rahmen der Veranstaltung wurde – unter Einbeziehung eines aktuellen Gutachtens der Friedrich-Ebert-Stiftung – diskutiert, welche Möglichkeiten bestehen, die Durchsetzung von grundlegenden Rechten des Verbraucherdatenschutzes weiter zu verbessern, wichtige Verbraucherrechte auch nach der Einigung über die europäischen Datenschutzgrundverordnung zu wahren und wie – auch jenseits des Datenschutzrechtes – mit gesellschaftlichen Herausforderungen wie Profilbildung umzugehen ist.
Die Studie „Rechtsdurchsetzung im Verbraucherdatenschutz“ finden Sie hier.
Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier.
Ansprechpartner in der FES: Dr. Robert Philipps
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