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Bild: LB NRW von FES
Die Bundesregierung hat nach mehr als 20 Jahren eine neue Konzeption für Zivile Verteidigung verabschiedet. Das Konzept ist eine Reaktion auf das neue sicherheitspolitische Umfeld der Bundesrepublik Deutschland. Ein Ausbau der vier Aufgabenbereiche der zivilen Verteidigung sind vorgenommen worden, wobei die Medienresonanz besonders auf dem Selbstschutz der Bürger_innen und Behörden liegt.
Insgesamt ist die Konzeption eine Grundlage für die ressortabgestimmte Präzisierung und weitere Fort-entwicklung der vorhandenen und benötigten Fähigkeiten im Ernstfall. Wir wollen gemeinsam darüber diskutieren. Welche Potenziale sehen wir in diesem Konzept? Und welche Kritikpunkte?
Input: HINTERGRÜNDE UND INHALTE DES KONZEPTSReferent: Christoph UngerPräsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und KatastrophenhilfeModeration: Hans-Joachim SchaprianTagungsleitung: Martin Weinert, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149 53175 Bonn Tel.: 0228 / 883 - 7202 Fax: 0228 / 883 - 9208
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