Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Für den Übergang von freiwilligen Formen der sozialen Verantwortung von Unternehmen zu einer verpflichtenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gibt es rechtliche Taktiken und gute Instrumente. Wie auch die Gewerkschaften diese nutzen können, beschreiben Miriam Saage-Maaß und Michael Bader.
Die direkte Verbindung - Unser Konsumverhalten, globale Wertschöpfungsketten und Menschenrechte
Die Pandemie hat gezeigt, dass globale Wertschöpfungsketten sehr empfindliche Geschöpfe sind - sie können in einer Weltwirtschaft, die stark voneinander abhängig und anfällig für Schocks ist, leicht unterbrochen und verändert werden. Kurz vor Weihnachten befürchten einige von uns vielleicht, dass online bestellte Waren nicht rechtzeitig ankommen oder - noch schlimmer - dass sie vor leeren Regalen stehen.
Für diejenigen, die auf den verschiedenen Ebenen der globalen Wertschöpfungskette arbeiten und sich organisieren, mögen diese Sorgen unbedeutend erscheinen. Sie kämpfen mit unmenschlichen Arbeits- und Lebensbedingungen, niedrigen Löhnen und der stets präsenten Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Öffentliche Diskussionen über die soziale Verantwortung von Unternehmen und Verbrauchern haben sicherlich das Bewusstsein geschärft, aber wie viel Veränderung haben sie bewirkt? Welche rechtlichen Instrumente und Taktiken stehen zur Verfügung oder müssen noch geschaffen werden, um die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu stärken?
Den Wandel verstehen - von der freiwilligen zur obligatorischen Verpflichtung
Es hat sich bereits viel getan. Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben sich bemerkenswerte Veränderungen im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer und derjenigen, die für ihre Rechte kämpfen, vollzogen. Seit dem Inkrafttreten der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 haben sich die Arbeitnehmerorganisationen zusammengetan, um eine wachsende Zahl rechtsverbindlicher Mechanismen zu schaffen, mit denen multinationale Unternehmen für Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte zur Verantwortung gezogen werden können. In jüngster Zeit hat die Debatte über eine verpflichtende menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Rahmen der Europäischen Union erheblich an Fahrt gewonnen.
Es bieten sich also neue und spannende Möglichkeiten, den Stimmen der Arbeitnehmer aus den Produktionsländern Gehör zu verschaffen und ihre Rechte zu schützen. Die Entwicklung, die in den letzten Jahren im Bereich der Unternehmensverantwortung stattgefunden hat, wurde durch eine Reihe tragischer und traumatischer Ereignisse ausgelöst, beispielsweise in Pakistan und Bangladesch in den frühen 2010er Jahren. Zusammen mit dem unermüdlichen Engagement von Arbeitsrechtsaktivisten und -bewegungen haben sie zu einer Dynamik geführt, die rechtsverbindliche Verpflichtungen für die führenden Unternehmen und Rechenschaftsmechanismen für die Arbeitnehmer in den Zulieferbetrieben schaffen soll.
Das gesamte rechtliche Instrumentarium nutzen - Transnationale Taktiken für die Arbeit
In der Analyse mit dem Titel Transnational Legal Tactics for Labour zeigen uns Michael Bader und Miriam Saage-Mass vom ECCHR, wie wir diese Chancen nutzen können. Sie stellen Arbeits- und Menschenrechtsfragen in den Kontext der aktuellen globalen Wirtschaft. Noch wichtiger ist, dass sie uns einen Einblick in ihren juristischen Werkzeugkasten geben und uns erklären, welche Mittel und Werkzeuge den Gewerkschaftsbewegungen zur Verfügung stehen. Dabei werden die Instrumente globaler Rahmenvereinbarungen, durchsetzbarer Markenvereinbarungen, Multi-Stakeholder-Initiativen, Entschädigungsfonds, OECD-Leitsätze und Nationale Kontaktstellen, transnationale Rechtsstreitigkeiten und nicht zuletzt die obligatorische Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte dargestellt und analysiert. Was letztere betrifft, so helfen sie uns, die Stärken und Schwächen sich entwickelnder und bestehender Gesetze zu verstehen, und befähigen uns so, uns für die kommenden und anhaltenden Kämpfe um die Umsetzung und rechtliche Durchsetzung zu mobilisieren.
Diese Analyse ist ein Muss für alle, die den Wandel gestalten wollen. Sie ermutigt uns, nicht nur den Tag, sondern auch die Zukunft zu nutzen, indem wir transnationale juristische Taktiken und Strategien anwenden und bereichern, die die Verantwortlichkeit von Unternehmen sicherstellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der unten verlinkten Studie!
Miriam Saage-Maaß ist Juristin und stellvertretende Rechtsdirektorin am European Center For Constitutional and Human Rights (ECCHR).
Michael Bader ist Bertha Justice Fellow im ECCHR-Institut für juristische Intervention.
Bader, Michael; Saage-Maaß, Miriam
How to make use of corporate accountability mechanisms / Michael Bader & Miriam Saage-Maaß ; [ Friedrich-Ebert-Stiftung, Department of Global and European Policy]. - Bonn : Friedrich-Ebert-Stiftung, October 2021. - 20 Seiten = 410 KB, PDF-File. - (Study). - (Labour and social justice)Electronic ed.: Bonn : FES, 2021ISBN 978-3-98628-017-8
Publikation herunterladen (410 KB, PDF-File)
Damit die Gewerkschaften Schlüsselakteure in dieser sich ständig verändernden Arbeitswelt bleiben, müssen sie die Erwerbstätigen, die sie vertreten,…
Der indonesische Präsident Joko „Jokowi“ Widodo sprach sich auf dem UN-Klimagipfel COP26 für globale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Klimawandel aus…
Eine neue Perspektive der FES in Kooperation mit dem ECCHR zeigt, wie Brancheninitiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen können.
Konferenz am 3.-4. September 2015 in der FES Berlin
Katastrophale Feuer- und Gebäudesicherheit am Arbeitsplatz, viel zu lange Arbeitszeiten,…
Leitung
Kontakt
Margit Durch
Godesberger Allee 149 53175 Bonn
0228/883 - 7102
0228/883 - 9223
E-Mail-Kontakt
Bildungspolitische Angebote für Nord- und Ostdeutschland bietet die Abteilung Politischer Dialog mit Sitz in Berlin.
Die Abteilung Politische Akademie arbeitet in folgenden Themenfeldern:
Wir freuen uns, wenn Sie mit uns in den Austausch treten.