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Brexit und Freizügigkeit: Bürgerrechte ade?

Durch den Austritt fürchten EU-Bürger_innen um ihre Rechte in Großbritannien, wodurch ausgerechnet der Mensch zum politischen Spielball der Verhandlungen wird.

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Bild: Ungültig von margie / photocase.de lizenziert unter Basislizenz 5.0

Inzwischen hat Theresa May einen Brexit Deal vorgelegt. Dieser wird jedoch von den britischen Parlamentariern breit kritisiert. Noch ist unklar, ob sie den Deal durchs Parlament bekommt. Neben den Knackpunkten Grenze zu Nordirland, Scheidungsrechnung und zukünftiger Handel mit der EU, gerät die Frage nach den Rechten der EU-Bürger_innen in Großbritannien und der britischen Bürger_innen in der EU dabei gerne in den Hintergrund. Allerdings hängen hier die Schicksale von 3,7 Millionen in Großbritannien lebenden EU-Bürger_innen und 1,2 Millionen in der EU lebenden Briten_innen in der Schwebe.

Bürger_innen zweiter Klasse?

Nach dem britischen Referendum wollte das Brexit-Lager von seinem Versprechen nichts mehr wissen, dass der Status der EU-Bürger_innen in Großbritannien beibehalten werden solle. Seitdem sind diese EU-Bürger_innen zur Verhandlungsmasse geworden. Theresa May möchte keinen Unterschied machen zwischen Bürger_innen von EU-Staaten und Drittstaaten. Sie sollen einen Bewerbungsprozess durchlaufen, damit ihnen am Ende eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, die bisher nicht erforderlich war. Der neue Prozess könnte dazu führen, dass etablierte Rechte rückgängig gemacht werden. Noch ist unklar, was mit den bestehenden Sozialversicherungsabkommen passiert, unklar sind auch Fragen von Familiennachzug und Rückkehrrechten.

Dieses unwürdige Geschacher beschreibt Tanja Bueltmann in der Publikation „Endangered Rights: The Impact of Brexit on EU Citizens“ für das Büro London der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die Studie verdeutlicht, wie wenig sich die britische Regierung bislang um die Rechte von EU-Bürger_innen, aber auch von britischen Bürger_innen in der EU bemüht. Die Verunsicherung der betroffenen Bürger_innen wird durch Pläne verstärkt, dass die britische Regierung Änderungen an den Einwanderungsregeln sehr einfach, nämlich ohne Zustimmung des Parlaments, vornehmen kann. Außerdem ist nicht ausgemacht, ob Ablehnungsbescheide im Bewerbungsprozess zu Abschiebungen führen sollen und ob die Gründe für eine Ablehnung überhaupt eingesehen werden können, um gegebenenfalls Berufung dagegen einlegen zu können. Rechtssicherheit sieht anders aus. Aber nicht nur die britische Regierung, auch die EU trägt hieran Schuld: Bueltmann argumentiert, die EU hätte ohne Klärung all dieser Fragen nicht ihre Zustimmung zum Abschluss der ersten Verhandlungsphase Ende 2017 geben dürfen. Diesen Fehler habe sie im März 2018 beim Entwurf des Austrittsabkommens wiederholt. Bueltmann sieht die Lösung in einem Bürgerrechtsprotokoll, dass an das Austrittsabkommen anzuhängen ist.

Nur schlechte Lösungen in Sicht

Der britischen Regierung dämmert zunehmend, dass die vollmundigen Prosperitätsversprechen nach dem Verlassen der EU nicht zu halten sind und ein ungeregelter Brexit gravierende Folgen haben kann. Für die EU-Bürger_innen in Großbritannien scheint es nur unbefriedigende Lösungen zu geben: Im besten Fall dürfen sie mit weniger Rechten und einem eigens geschaffenen Ausweissystem bleiben. Im schlimmsten Fall eines ungeregelten Brexit gibt es für ihre Rechte von beiden Seiten bislang keinerlei Vorkehrungen. Für die Briten_innen in der EU sieht es kaum besser aus, Lösungen für ihren Status müssten die 27 EU-Mitgliedstaaten erst einmal zustimmen. Der aktuelle Brexit-Deal sieht vor, dass Briten, die z.B. in Deutschland leben, zukünftig nicht mehr das Recht haben werden in ein anderes EU-Land umzuziehen.

Ansprechpartnerin in der Stiftung

Nicole Katsioulis

Bueltmann, Tanja

Endangered rights

The impact of Brexit on EU citizens
Berlin, 2018

Zum Download (PDF) (115 KB, PDF-File)


Ansprechpartner

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0228 883-7106
Jochen.Dahm(at)fes.de

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