Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Bild: Cover der Publikation "Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht", Bild: FES
Vorstellung des Gutachtens am 29.9.2015, 18-20.30 Uhr in der FES Berlin
Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat ein Gutachten der Rechtsexperten Christian Scheper und Robert Grabosch veröffentlicht, in dem diese erläutern, wie eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen konkret ausgestaltet werden kann. Unter anderem sollen in der Wirtschaftspraxis bestehende Sorgfaltsmaßnahmen auch auf menschenrechtliche Belange angewandt sowie Gesetze erlassen werden, die die Verantwortung von Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften festschreiben. Damit diese Vorschriften von kleinen und großen Unternehmen gleichermaßen flexibel angwendbar sind, sollte ein comply or explain-Prinzip eingeführt werden.
Hintergrund ist, dass die transnationale Vernetzung unserer Weltwirtschaft vielfältige Herausforderungen für den Menschenrechtsschutz birgt. Die deutsche Öffentlichkeit nimmt dabei nur die Spitze des Eisbergs wahr, etwa die katastrophalen Zustände in der Textilindustrie, die zu Unglücken wie dem Einsturz des Rana-Plaza-Fabrikgebäudes im Jahr 2013 in Bangladesch führten, oder die der Sklaverei ähnlichen Verhältnisse, unter denen Gastarbeiter_innen die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar vorbereiten. In Zeiten globaler Wertschöpfungsketten und Produktionsnetzwerke ist die Mitverantwortung von deutschen Unternehmen und der deutschen Politik schwerlich von der Hand zu weisen, insbesondere, weil die deutsche Wirtschaft hochgradig in den Weltmarkt integriert ist. Im Jahr 2014 hat Deutschland begonnen, die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umzusetzen und einen Nationalen Aktionsplan zu entwickeln, unter der Federführung des Auswärtigen Amtes und unter Beteiligung verschiedener Ministerien, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft. Das FES-Gutachten unterstützt die politischen Entscheidungsträger_innen dabei, diesen Aktionsplan auszugestalten.
Am 29.9.2015 wird das Gutachten in Anwesenheit der Autoren in der FES Berlin vorgestellt und diskutiert. Dr. Sascha Raabe, Mitglied des deutschen Bundestages, wird zusammen mit Vertreter_innen von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die Ergebnisse kommentieren und Einschätzungen zur politischen Umsetzung geben.
Das Gutachten finden Sie hier.http://www.fes.de/lnk/1ph
Das Programm der Veranstaltung am 29.9. finden Sie hier.
Das IPG-Journal veröffentlicht im Januar 2017 zahlreiche Beiträge zum Thema - ein Überblick.
Bei einer Lesereise und in einem Video berichten Überlebene und Hinterbliebene von ihrem Kampf.
Unter dem Sumangali-System werden Frauen versklavt - was können wir tun?
FES Side Event am 8.2. in New York
Gemeinsam mit ICSW, ILO, IASSW und in Kooperation mit der Global Coalition for Social Protection Floors…
Wie können Geschädigte Unterstützung erhalten, wenn die meisten Abhilfemechanismen auf Freiwilligkeit beruhen? Unser Konferenzbericht liefert…
Hier geht es zur internationalen geschlechterpolitischen Arbeit der Friedrich-Ebert-Stiftung. weiter
Perspektiven für eine gendergerechte globale Wirtschaft und Arbeitswelt in post-Corona-Zeiten. weiter
Feministische Forderungen aus dem Globalen Süden zum UN Global Digital Compact. weiter
Ein feministischer Aktionsrahmen für die Digitalwirtschaft