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Donnerstag, 18.05.17 - Berlin

Ein Jahr Reform des Vergaberechts - ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe?


Terminexport im ICS-Format

Reformen im Bereich des Vergaberechts in Europa und Deutschland wecken Hoffnung auf soziale und ökologische Auftragsvergabe.

Bild: von FES

Schon die EU-Richtlinien über die öffentliche Vergabe von 2014 haben gezeigt, dass soziale Kriterien in der öffentlichen Vergabe nicht mehr als „vergabefremd“ bezeichnet werden können. Mit der Einführung von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen Hand anerkannt. Umweltbezogene und soziale Kriterien wurden erheblich aufgewertet.

Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen für umwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien.

Die Fachtagung möchte eine erste Bilanz der Vergabereform in Deutschland ziehen: Wie ist die Reform ein Jahr nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien, gerade aus der Sicht der Vergabepraxis, leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Stand der Diskussion bei den Landesvergabegesetzen? Wie gestalten sich die Kontrollen der sozialen Kriterien?

Darüber diskutieren Vertreter_innen der Gewerkschaften, der NGOs, des Bundeswirtschaftsministeriums, der kommunalen Vergabestellen, der Landesvergabestellen und der Wissenschaft.

- Hiroshimastr. 25, 10785 Berlin
freie Plätze

Ein Jahr Reform des Vergaberechts - ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe?

Veranstaltungsnummer: 214544als .ics herunterladen

In den letzten zwei Jahren gab es Reformen im Bereich des Rechts der öffentlichen
Auftragsvergabe in Europa und Deutschland. Damit ist das Ziel einer sozialen und
ökologischen Auftragsvergabe etwas näher gerückt.

Schon die EU-Richtlinien über die öffentliche Vergabe von 2014 haben gezeigt, dass soziale Kriterien
in der öffentlichen Vergabe nicht mehr als „vergabefremd“ bezeichnet werden können. Mit der Einführung
von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU die strategische Einkaufsmacht der öffentlichen
Hand anerkannt. Umweltbezogene und soziale Kriterien wurden erheblich aufgewertet.

Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen für
umwelt- und sozialpolitisches Bewusstsein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016
reformierte Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeiten
zur Berücksichtigung sozialer Kriterien.

Die Fachtagung möchte eine erste Bilanz der Vergabereform in Deutschland ziehen: Wie ist die Reform
ein Jahr nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien, gerade aus
der Sicht der Vergabepraxis, leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Stand
der Diskussion bei den Landesvergabegesetzen? Wie gestalten sich die Kontrollen der sozialen Kriterien?

Darüber diskutieren Vertreter_innen der Gewerkschaften, der NGOs, des Bundeswirtschaftsministeriums,
der kommunalen Vergabestellen, der Landesvergabestellen und der Wissenschaft.



Dateien

Termin

Donnerstag, 18.05.17
10:00-17:00 Uhr

Teilnahmepauschale
keine

Veranstaltungsort

Landesvertretung Bremen
Hiroshimastr. 25, 10785 Berlin

Ansprechpartner_in

Lena Schill

Kontaktanschrift

Friedrich-Ebert-Stiftung
Hiroshimastr. 28
10785, Berlin


Ansprechpartner

Keine Ansprechpartner vorhanden.

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