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Zur Betreuung und Erziehung ihrer Kinder können Mütter und Väter die Elternzeit nehmen. Sie steht auch Eltern in Regenbogenfamilien zu. Es ist eine unbezahlte Auszeit: Pro Kind muss der Arbeitgeber das Elternteil auf Wunsch für drei Jahre von der Arbeit freistellen. Weil nicht gearbeitet wird, gibt es jedoch keinen Lohn oder Gehalt. An seine Stelle tritt das Elterngeld, das aber nur einen Teil ersetzt. Für die Dauer der Elternzeit besteht Schutz vor Kündigung. Im Anschluss kann meist auf den vorherigen Arbeitsplatz zurückgekehrt werden. Selbstständige, mit unbezahlter Hausund Sorgearbeit Beschäftigte und Studierende haben keinen Anspruch auf Elternzeit, weil sie in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Kritik an der Elternzeitregelung bezieht sich darauf, dass Väter nur selten von ihrem Recht auf Elternzeit Gebrauch machen. Sie nehmen sich meist nur die sogenannten Vätermonate: Das Elterngeld, das für 12 Monate gezahlt wird, wird um zwei Monate verlängert, wenn der andere Partner ebenfalls Elternzeit nimmt. Den Einkommensverlust gleicht das Elterngeld nur unzureichend aus, mit der Folge der sogenannten Zwei-Monats-Väter. Da die meisten Männer nach wie vor mehr als Frauen verdienen, sind und bleiben sie die Hauptverdiener in der Familie und gehen nur zögerlich in die Elternzeit. Die Wirkung auf Frauen ist noch weitreichender. Die Möglichkeit, für einige Zeit als Arbeitnehmerin auszufallen, mindert die Bewerbungschancen junger Frauen. Zeiten der Kinderbetreuung wirken sich negativ auf ihr berufliches Fortkommen aus. Den Nachteil haben die Familien, schon allein wegen der Einkommenseinbußen.
Regenbogenfamilien streben häufig andere, partnerschaftlichere Regelungen an. Erwerbsunterschiede können jedoch auch hier zu einer wenig ausbalancierten Inanspruchnahme von Elternzeit führen.
Die bestehende Regelung ist als Steuerungsinstrument nicht geeignet, eine partnerschaftliche Erwerbs- und Fürsorgearbeit zwischen den Eltern zu bewirken. Zwar ist aus Studien bekannt, dass Väter grundsätzlich bereit wären, ihre Erwerbsarbeitszeit zugunsten der Familie zu reduzieren. Androhung beruflicher Nachteile, Mobbing am Arbeitsplatz und häufig zu wenig Wissen um die Elternzeitregelung hält sie davon ab, von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Für eine Reform der partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sind einige Reformoptionen in der Diskussion, unter anderem die Familienarbeitszeit. Für berufstätige Paare mit kleinen Kindern in einem Korridor vollzeitnaher Teilzeitbeschäftigung sieht sie eine Lohnersatzleistung vor.
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