Frauenförderung
Was bedeutet Frauenförderung?
Frauen sind in der Arbeitswelt benachteiligt. Frauenförderung versucht durch staatliche Maßnahmen oder durch Maßnahmen in der freien Wirtschaft dem entgegen zu wirken. Dazu zählen Frauenförderpläne, genauso wie die Frauenquote. Auch Diskriminierungsverbote können als ein Regelungsmechanismus der Frauenförderung betrachtet werden. Im Tätigkeitsbereich typischer Männerberufe wird sich bemüht, durch gezielte Frauenförderung dem Engpass an Fachkräften gegenzusteuern.
Rechtliche Vorgaben gibt es auf EU-Ebene, die in nationales Recht übertragen werden. In Deutschland finden sich Regelungen zur Frauenförderung in § 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in den Landesgleichstellungsgesetzen, im Arbeitsrecht und im Beamtenrecht.
Die Maßnahmen sollen Berufseinstieg wie auch Aufstiegschancen und gleichwertige Stellung von Frauen und Männern in Führungspositionen, im Idealfall in paritätischer Besetzung, ermöglichen. Seit 2016 gilt in börsennotierten Unternehmen die Verpflichtung, den Aufsichtsrat zu 30 % mit Frauen zu besetzen, bei Neubesetzungen sind zum Ausgleich Frauen vorzuziehen. Dies regelt das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG). 2021 wurden mit FüPog II diese Regelungen der Frauenquote auf der Führungsebene noch mal ausgeweitet.
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