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Viele Frauen, die sehr gut ausgebildet sind, stoßen in ihrem beruflichen Werdegang an eine gläserne Decke. In Führungspositionen bleiben Männer unter sich. Die Frauenquote soll es ermöglichen, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Ziel ist die Gleichstellung von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur.
Die Idee, per Gesetz die Karrierechancen von Frauen mithilfe einer Quotenregelung zu verbessern, kam um die Jahrtausendwende auf. Sie war von Anfang an umstritten. Während die einen sie als geeignetes Instrument sehen, um Diskriminierung von Frauen abzubauen, befürchten die anderen eine Diskriminierung von Männern. Manche sehen in der Quote sogar eine Form von Sexismus, weil dies sogenannten Quotenfrauen unterstelle, ausschließlich formale Quotenvorgaben hätten sie in ihre Position gebracht. Im November 2020 protestierten in der Zeitschrift STERN 40 Frauen aus Toppositionen der Gesellschaft gegen diese Klischeevorstellung mit ihrem Bekenntnis „Wir sind Quotenfrauen“.
Zu wenig wird verstanden, dass bei der Quotierung die Frau erst bei gleicher Qualifikation den Vorzug erhält und nicht einfach nur, weil sie das Kriterium „Frau“ mitbringt. Meist wird auch nicht gesehen, dass es bereits eine Männerquote gibt: Männer bevorzugen ihresgleichen, also Männer, und ermöglichen ihnen auch bei nicht komplett vorliegender Eignung den beruflichen Aufstieg.
Bei den politischen Parteien führten Die Grünen gleich bei ihrer Gründung 1979 eine 50-prozentige Besetzung aller Mandate und Parteiämter ein. Die SPD beschloss 1988 eine 33-%-Quote und erhöhte sie 1998 auf 40 %. Die CDU hat 1996 das sogenannte Frauenquorum verabschiedet, eine abgeschwächte Form der Quote. Für Parteien stellt sich die Frage, ob sie die Quotierung an der anteiligen Zahl in der Bevölkerung oder bei ihren Mitgliedschaften messen. Je nach Partei unterscheidet sich der Frauenanteil sehr. Das Land Brandenburg wollte im Jahr 2020 eine 50-%-Quote für Wahllisten einführen, um Parität im Landtag herzustellen. Das Gesetz wurde umgehend für verfassungswidrig erklärt.
Bei der Stellenvergabe im öffentlichen Dienst ist eine Quotierung durch das Bundesgleichstellungsgesetz geregelt. Die erste Fassung ist 2001 in Kraft getreten. Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof haben die Kriterien konkretisiert. Rechtlich schwieriger sind Quotierungsvorgaben in der freien Wirtschaft, hier wurde lange auf Freiwilligkeit gesetzt. Erst seit 2016 gibt es das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst (FüPoG). Es verpflichtet 108 börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, ihre Aufsichtsräte zu 30 % mit Frauen zu besetzen. Im August 2021 trat FüPog II in Kraft, das auf FüPog I aufbauend weitere Vorgaben zu Spitzenposten macht.
Für den Bereich der Medien setzt sich der Verein Pro Quote Medien erfolgreich für eine 30-prozentige Besetzung von Chefredaktionen und weiteren Leitungsebenen ein. In ähnlicher Weise engagieren sich Pro Quote Film, Pro Quote Regie und Pro Quote Medizin für die quotierte Forderung nach mehr Frauen in Führungspositionen.
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