Gleichstellung
Was bedeutet Gleichstellung?
Bei der Gleichstellung geht es um die Angleichung der rechtlichen oder sozialen Verhältnisse vergleichbarer Personen oder Gruppen. War zunächst meist von Gleichberechtigung die Rede, wird heute das Wort Gleichstellung als der treffendere Begriff verstanden. Dies ist zugleich ein Paradigmen- Wechsel: Gleichstellung meint, dass durch politische Maßnahmen und staatliche Vorgaben Benachteiligungen von sozialen Gruppen beseitigt werden. Gleichberechtigung hingegen schafft nur gleiche Startbedingungen rechtlicher Art. Es hat sich gezeigt, dass formale Rechte nicht ausreichend sind, um Ungleichheit zu korrigieren.
Der Begriff Gleichberechtigung bezieht sich in der Regel auf die Gleichberechtigung der Frau. Sie ist im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 2 garantiert. Dennoch bedarf es etlicher Maßnahmen der Gleichstellungspolitik, damit ihre Rechte, Pflichten und Chancen gleichermaßen berücksichtigt werden. Insofern ist die Forderung nach Gleichstellung von Frauen und Männern der weiterführende Begriff.
Gleichstellung gilt als Menschenrechtsfrage. Es geht um soziale Gerechtigkeit wie auch um Chancengleichheit. Sie wird als Grundbedingung der Demokratie gesehen und als Indikator für eine am Menschen orientierte nachhaltige Entwicklung. Die Gleichstellung der Geschlechter ist keine Frauenfrage, sondern berührt genauso die Interessen von Männern und die Vielfalt der Geschlechter.
Quellen
- Demokratie im Ausnahmezustand: Welche Folgen hat die Krise für die Gleichstellung von Frauen und Männern?
Maria Wersig, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2020.
https://library.fes.de/pdf-files/dialog/16413.pdf
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