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Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz (GG) lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dieses für Frauen enorm wichtige Grundrecht erkämpfte die Juristin Dr. Elisabeth Selbert bei der Schaffung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat 1948/49. Gleiche Rechte waren damit noch nicht erreicht. 1958 trat das erste Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, dennoch war insbesondere im Ehe- und Familienrecht von Gleichberechtigung keine Spur. Das Bundesverfassungsgericht, mehrfach zu Rechtsfragen angerufen, die Art. 3 Abs. 2 GG berührten, entwickelte eine Art „dynamische Verfassungsinterpretation“. Mit dem gesellschaftlichen Fortschritt wandelten sich dessen Ansichten nach und nach zu mehr Gleichberechtigung. Es dauerte bis Anfang der 1990er Jahre, dass das höchste deutsche Gericht aus der Regelung des Grundgesetzes die Pflicht des Gesetzgebers ableitet, „auf eine Angleichung der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern hinzuweisen“.
Ein wesentlicher Impuls kam mit der Wiedervereinigung. Der Einigungsvertrag legte den politisch Verantwortlichen auf, „die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiter zu entwickeln“. Erst durch den Druck zahlreicher Frauenverbände wurde Art. 3 Abs. 2 um einen weiteren Satz 2 ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dies gilt als Staatszielbestimmung und ist heute eine starke Grundlage für zahlreiche Maßnahmen, die dennoch oft viel zu zögerlich umgesetzt werden. Schrittmacher ernsthafter rechtlicher Verbesserungen waren die Europäische Gemeinschaft und der Europäische Gerichtshof, der die Kriterien der Frauenquote besser bestimmte. Ein starker Impuls ging 1999 vom Vertrag von Amsterdam aus, der Erfordernisse des Gendermainstreaming verbindlich formulierte.
Vor diesem Hintergrund war in der öffentlichen Diskussion, vorangetrieben von der zweiten Frauenbewegung, viel die Rede von Gleichberechtigung. Da dies jedoch nur die formelle Gleichbehandlung durch das Recht meint, es aber weiterhin an Chancengleichheit in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur mangelt, wird heute von Gleichstellung gesprochen.
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