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Die Überprüfung aller haushaltspolitischen Entscheidungen einer staatlichen Einrichtung und deren Auswirkungen auf Frauen und Männer wird Gender Budgeting genannt. Es ist ein Verfahren zur systematischen Analyse und Gestaltung der Haushaltspläne und weiterer Entscheidungen, Maßnahmen und Programme. Die geschlechtsspezifische Überprüfung soll allen Geschlechtern den gleichen Zugang zu öffentlichen Haushaltsmitteln ermöglichen. Ziel ist, die Gleichstellung zu fördern und auch zu erreichen.
Gender Budgeting ist ein wesentliches Instrument des Gender Mainstreaming, das 1999 mit dem Amsterdamer Vertrag als rechtliche Strategie zur Gleichstellung in der EU bestimmt wurde. 2002 fasste die EU-Finanzministerkonferenz den Beschluss, dass bis 2015 Gender Budgeting in allen EU-Staaten einzuführen sei. In Deutschland hatte Berlin als erstes Bundesland mit Gender Budgeting in Senat- und Bezirksverwaltungen begonnen.
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