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Frauen verdienen weniger als Männer. Die Lohnlücke nennt sich Gender Pay Gap. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle berechnet sich aus dem Vergleich des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns von Frauen und Männern. Der prozentuale Anteil wird weltweit erhoben. Im Global Gender Gap Report vergleicht das Weltwirtschaftsforum jährlich die Einkommensunterschiede in 150 Ländern. Unter den westlichen Industriestaaten liegt Deutschland seit Jahren auf den hintersten Rängen.
Bei der Berechnung wird nach unbereinigtem und bereinigtem Gender Pay Gap unterschieden: Unbereinigt ergeben sich höhere Zahlen: Laut Statistischem Bundesamt lag im Jahr 2020 der Gender Pay Gap in Deutschland bei 18 %. In konkreten Zahlen ausgedrückt verdienten Frauen in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer. In Westdeutschland und Berlin betrug der unbereinigte Gender Pay Gap 20 %, in den ostdeutschen Ländern dagegen 6 %.
Der Verdienstunterschied erklärt sich mit strukturbedingten Ursachen: Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen. Obwohl ihr Qualifikationsniveau oft höher ist, erreichen sie seltener Führungspositionen. 47 % aller erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, Männer nur zu 9 %. Grund für die reduzierte Erwerbsarbeit ist meist die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen.
Der bereinigte Gender Pay Gap betrachtet dagegen vergleichbare Tätigkeiten bei äquivalenter Qualifikation. Doch auch hier sind Verdienstunterschiede zu Lasten der Frauen zu beobachten. Deutschlandweit bestand laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 beim bereinigten Gender Pay Gap ein Lohngefälle von 6 %.
Seit 2017 gilt das Entgelttransparenzgesetz. Es regelt einen Auskunftsanspruch über gezahlten Lohn anderer Beschäftigter. Es hat sich jedoch als kein sonderlich wirksames Rechtsinstrument erwiesen. Um auf die fehlende Entgeltgleichheit aufmerksam zu machen, wird jedes Jahr der Equal Pay Day als internationaler Aktionstag begangen. Das Datum bestimmt sich danach, wie viele Tage Frauen „umsonst“ arbeiten.
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