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Eigentlich ist der Troll ein Fabelwesen der nordischen Mythologie. Er gilt als Gegenstück zu Fee und Elfe. „Trolling with bait“ ist jedoch die Beschreibung einer Angeltechnik im Englischen, bei der ein Köder langsam durch das Wasser gezogen wird. Aus dem „Ködern“ hat sich der Begriff des Internet-Trolls entwickelt. Diese Person ködert andere User*innen, provoziert in Foren, Blogs oder Chats, stört mutwillig die digitale Kommunikation und kann konstruktive Debatten unmöglich machen.
„Don’t feed the troll“ lautet ein Tipp, um Eskalationen zu vermeiden. Gemeint ist, auf Provokationen nicht einzugehen, dem Troll keinen Anlass zu weiteren Interaktionen zu bieten. Mögliche Reaktionen auf Twitter sind beispielsweise der Person zu blockieren oder sie zu melden. Haben sich andere dem Trolling angeschlossen, sind entsprechende Maßnahmen gegen mehrere Personen bzw. deren Accounts angebracht. Strafrechtlich relevante Äußerungen können zu einer Strafanzeige führen.
Wie aber ist eine wütende Meinungsäußerung von einer gezielten Sabotage zu unterscheiden? Dies ist eine wichtige Frage für alle, die Social Media Accounts betreuen oder beispielsweise die Kommentiermöglichkeiten einer Zeitung zu managen haben. Der Berliner Tagesspiegel etwa berichtet, dass bei ihm gut 10 % aller Kommentare gelöscht werden, weil sie beleidigend, sexistisch, homophob oder rassistisch sind. Summieren sich derartige Kommentare bei einem Störenfried erfolgt seine Sperrung. Doch Trolle sind hartnäckig und melden sich häufig unter neuem Pseudonym wieder an, auch mehrfach.
Von vereinzelt auftretenden Trollen sind sogenannte Trollfabriken zu unterscheiden. Dies sind Firmen, die Trolle dafür bezahlen, gezielt in Online- Medien zu provozieren, zu beleidigen und zu hetzen. Auch sorgen sie für die Verbreitung von Falschinformationen. Trollfabriken sollen sogar schon Wahlen beeinflusst haben.
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