Die Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung
Welche rechtlichen Grundlagen haben die Zukunftsinvestitionen in Deutschland? Als Basis für aktuelle Zukunftsinvestitionen dient das sogenannte Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG). Dabei handelte es sich ursprünglich um ein Rechtsinstrument, mithilfe dessen die Bundesregierung Anfang des Jahres 2009 das Konjunkturpaket II umsetzte. Das in der Präambel erklärte Ziel des Gesetzes war es, „zur Abwehrung einer Störung des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts“ Kommunen und Länder mithilfe von Investitionen zu unterstützen. Bestandteil waren im Wesentlichen Investitionen im Bereich Bildung und Infrastruktur. Dabei sollten die Finanzhilfen nur in Bereiche fließen, die nicht ohnehin schon über andere, im Grundgesetz festgeschriebene, Wege gefördert wurden.
Auch heute noch beziehen sich Zukunftsinvestitionen sehr stark auf die Bereiche Bildung und Infrastruktur. Darüber hinaus wird in die Weiterentwicklung von Digitalisierung und Klimaschutz, in die Sicherung von Arbeitsplätzen, in soziale Sicherheit und Gerechtigkeit investiert. Außerdem finden in Krisenzeiten nach Bedarf gezielte Zukunftsinvestitionen statt.
Die Investitionspolitik der Bundesregierung fährt derzeit einen eindeutigen Kurs in Richtung Zukunftsinvestitionen. Am 1. Juli 2022 beschloss das Bundeskabinett, die dahingehenden finanzpolitischen Maßnahmen auszubauen.
Die Zukunftsinvestitionen des Bundes sollen den „Nachholbedarf, den die Pandemie in der deutschen Volkswirtschaft verursacht hat, beseitigen“, erklärt das Bundesfinanzministerium per Pressemitteilung.
Mit dem Beschluss des Bundeshaushaltes für 2023 vom November 2022 ist ein Investitionsvolumen von 71,48 Milliarden Euro vorgesehen.
Zusätzliche Investitionen des Bundes ziehen auch private Investitionen nach sich. So ziehen 1 Euro öffentlicher Investitionen etwa 1,5 Euro privater Investitionen nach sich. Eine derartige Stimulierung privater Investitionen wird als „Crowding-in“ Effekt bezeichnet.
Das Bundeskabinett will Zukunftsinvestitionen in verschiedenen Bereichen tätigen: So sollen beispielsweise erneuerbare Energien ausgebaut, der Klimaschutz durch nachhaltigere Mobilität vorangetrieben, Arbeitsplätze gesichert, die Bundeswehr aufgerüstet, die Pandemiefolgen abgefedert und Rechtsextremismus sowie Rassismus weiter bekämpft werden.
Auch angesichts des Angriffskriegs gegen die Ukraine werden beispielsweise die finanzpolitischen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung weitergeführt. Zudem wird ein Ausbau internationaler Kooperationen zur Gewinnung von grünem Wasserstoff angestrebt, um die Energiewende voranzutreiben. Grundsätzlich sollen durch verstärkte Investitionen in erneuerbare Energien auch neue Arbeitsplätze entstehen. Unter dem Slogan „Ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen“ hat die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum Schwerpunkt erhoben. Für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sollen zwischen 2022 und 2026 mehr als 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung im Bereich Verkehr sind ebenfalls in Richtung Klimaschutz gedacht. So soll das dafür vorgesehene Budget von rund 20,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 vor allem in die Förderung von nachhaltiger Mobilität fließen.
Die angestrebte Aufrüstung der Bundeswehr ist ebenso wie das Maßnahmenpaket im Bereich Energieversorgung in erster Linie eine Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Durch gezielte Investitionen soll die Wehrhaftigkeit Deutschlands verstärkt werden. Hierfür wurde ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für Investitionen in eine leistungsstarke Bundeswehr beschlossen. Auflage für diese Gelder ist allerdings, dass sie keine notwendigen Investitionen in anderen Bereichen behindern.