100 Jahre FES! Mehr erfahren

Ansprechpartner

PD Dr. Stefan Müller

0228 883-8068

Stefan.Mueller(at)fes.de 

Abteilung

Archiv der sozialen Demokratie

 

Zugang zu Recht für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Konzerne

Wie können Geschädigte Unterstützung erhalten, wenn die meisten Abhilfemechanismen auf Freiwilligkeit beruhen? Unser Konferenzbericht liefert Antworten.

EIne Frau mit einer roten Jacke spricht in ein Mikrofon. Zwei Männer sitzen neben ihr und hören zu.

Bild: Bild: Jens Jeske für die FES, 27.10.2015

Konferenz am 27.10.2015, 13-19 Uhr in der FES Berlin

Unternehmen haben die Verantwortung, Menschenrechte zu achten - sie sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, ihnen vorzubeugen und sie ggf. zu beheben und wieder gutzumachen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land ein Unrecht geschieht, denn die Betroffenen sollten überall Zugang zu Recht haben. Aktivitäten transnationaler Konzerne (TNUs) führen weltweit zu Menschenrechtsverletzungen. Während Handels- und Investitionsverträge den Unternehmen weitreichende Rechte für ihre Aktivitäten gewähren, fehlen Opfern ihrer Menschenrechtsverletzungen effektive Zugänge zu verbindlichen Rechtswegen.

Die unternehmerische Verantwortung beruht auf freiwilligen Abhilfe- und Beschwerde-Mechanismen. Allerdings ist es für Unternehmen oft ein Wettbewerbsnachteil, Menschenrechtsstandards freiwillig einzuhalten – insbesondere, wenn die Konkurrenz dies nicht tut.

Deshalb sind Regierungen gefordert, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich vorzuschreiben, so dass sie für Betroffene auch einklagbar werden. Auch die deutsche Bundesregierung sollte aktiv werden und Abhilfe für Opfer schaffen, die durch Aktivitäten deutscher Unternehmen im Ausland Menschenrechtsverletzungen erfahren haben.

Zusammen mit Gästen aus den Philippinen und aus Kolumbien haben wir unterschiedliche Wege zum Recht und Abhilfemöglichkeiten für Geschädigte hinterfragt und dabei auch unterschiedliche Prozesse auf UN-Ebene sowie die Einführung eines deutschen Unternehmensstrafrechts diskutiert.

Den Konferenzbericht finden Sie hier.

Das ausführliche Programm finden Sie im Flyer.

_______________________________________________________

Die Tagung wurde gemeinsam von fdcl e.V., philippinenbüro e.V. im Asienhaus und der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet und fand im Rahmen der 2. Alternativen Rohstoffwoche vom 19. bis 27. Oktober 2015 statt.


Neueste Blogbeiträge

Bibliothekarische Provenienzforschung und das „pflanzliche Gedächtnis“ der deutschen Arbeiterbewegung

Zerstreute PApiere fliegen aus den Fenstern des Leipziger Gewerkschaftshauses

Der Tag der Provenienzforschung gibt Museen, Bibliotheken und Archiven Gelegenheit, auf ihre Forschung aufmerksam zu machen und sie einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren. Er sollte aber auch zur (Selbst-)Reflexion anregen: Wozu wird (bibliothekarische) Provenienzforschung betrieben?


weitere Informationen

Protestieren in der Vereinigungsgesellschaft: Wellen und Deutungen ostdeutscher Arbeitskämpfe der frühen 1990er-Jahre

Demonstrant:innen vor einem BEtriebsgelände halten Protestschilder und eine Fahne der IG Metall

In Ostdeutschland gab es bereits Monate vor der Revolution erste Betriebsproteste. Oft waren es Konflikte um Produktionsfragen, schlechte Arbeitsbedingungen und Lohnungleichheiten – Themen, die in der Bundesrepublik Teil der institutionalisierten Mitbestimmung sind. Das änderte sich mit der Einheit.


weitere Informationen

Protestieren nach 1989: Arbeitskämpfe in Ostdeutschland in den frühen 1990er-Jahren

Arbeiter des Bergwerks mit Helmen und Arbeitskleidung unter Tage

In der ersten Hälfte der 1990er-Jahre kam es auf dem Gebiet der ehemaligen DDR zu zahlreichen betrieblichen Auseinandersetzungen. Die meisten von ihnen sind heute vergessen, erscheinen aber zu Unrecht als Fortsetzung der Friedlichen Revolution.


weitere Informationen
nach oben