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Bild: UN-Behindertenrechtskonvention von Thomas Glöß
Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Der rechtliche Schutz von Menschen mit Behinderung findet jedoch in vielen Staaten noch keinen ausreichenden Anklang. Aus diesem Grund nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 ein internationales Abkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung an: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Deutschland ist sie seit 2009 in Kraft.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, machte deutlich: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.“
Wie steht es um die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland? Und wie ist es gerade um die Teilhabe im Bereich der Digitalisierung bestellt, die dafür sorgen kann, dass Menschen in Pandemiezeiten auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Über diese Fragen wollen wir mit unseren Gesprächsgästen diskutieren und Sie herzlich zu unserem Zoom-Talk einladen.
Es diskutieren:
Moderation und Einführung
Die Veranstaltung findet online als ZOOM-Gespräch statt. Angemeldete Teilnehmer_innen erhalten die Zugangsdaten vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt. Sie können sich unter www.fes.de/sachsen anmelden oder schicken eine E-Mail an sachsen(at)fes.de.
Veranstaltungsnummer: 258621 – als .ics herunterladen
Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Der rechtliche Schutz von Menschen mit Behinderung findet jedoch in vielen Staaten noch keinen ausreichenden Anklang. Aus diesem Grund nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2006 ein internationales Abkommen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung an: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In Deutschland ist sie seit 2009 in Kraft. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, machte deutlich: „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.“ Wie steht es um die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland? Und wie ist es gerade um die Teilhabe im Bereich der Digitalisierung bestellt, die dafür sorgen kann, dass Menschen in Pandemiezeiten auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Über diese Fragen wollen wir mit unseren Gesprächsgästen diskutieren und Sie herzlich zu unserem Zoom-Talk einladen.
Im Gespräch:
Die Veranstaltung findet online als ZOOM-Gespräch statt. Angemeldete Teilnehmer_innen erhalten die Zugangsdaten vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
Mittwoch, 23.03.2218:00-19:30 Uhr
Teilnahmepauschale keine
Online
Matthias Eisel Sachsen@fes.de
Kontaktanschrift
Friedrich-Ebert-StiftungLandesbüro SachsenBurgstraße 2504109 LeipzigTel. 0341-9602160 und -9602431, Fax 9605091E-Mail: sachsen@fes.deFriedrich-Ebert-StiftungBüro DresdenObergraben 17 A01097 DresdenTel. 0351-80468-03 und -04, Fax 0351-80468-05E-Mail: sachsen@fes.de
Leitung
Arne Schildberg
Kontakt
Burgstraße 25 04109 Leipzig
0341/9 60 21 600341/9 60 24 310341/ 22 548 03E-Mail-Kontakt
Team & Kontakt
Obergraben 17 a 01097 Dresden0351/8 04 68 03
E-Mail-Kontakt