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Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren der Steuerberechnung, das Ehepaaren wie auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu Gute kommt. Dabei werden die Einkommen der beiden zusammengezählt und anschließend durch zwei geteilt. Auf das so errechnete Einkommen wird die Steuer erhoben. Das Verfahren stammt von 1958, als in der Bundesrepublik Deutschland das Modell der Hausfrauenehe das Ideal war.
Das Ehegattensplitting ist von Vorteil, wenn es große Verdienstunterschiede gibt: wenn, wie auch heute noch oft, der Mann der Hauptverdiener ist und die Frau „nur“ dazu verdient hat, weil sie in Teilzeit arbeitet oder einen Minijob hat. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer ist die Steuerersparnis. Die negative Auswirkung ist, dass es für verheiratete Frauen weniger Anreize gibt, selbst voll erwerbstätig zu sein. Erst wenn beide nahezu gleich viel verdienen, wirkt sich das Splitting nicht als Steuerersparnis aus.
Seit Jahren wird eine Reform des Ehegattensplittings gefordert, weil es die stereotype Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen zementiert. Die Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Paaren — er Vollzeit, sie Teilzeit — ist ursächlich für viele geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt. Sie wirken sich beim Gender Pay Gap aus, der Verdienstlücke zwischen Mann und Frau, und konsequent dann auch bei der Rentenlücke, dem Gender Pension Gap.
Da das Ehegattensplitting auch bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren zur Anwendung kommt, steht die Frage im Raum, wieweit die hier kritisierten Effekte auch sie betreffen.
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