Diese Webseite verwendet Cookies
Diese Cookies sind notwendig
Daten zur Verbesserung der Webseite durch Tracking (Matomo).
Das sind Cookies die von externen Seiten und Diensten kommen z.B. von Youtube oder Vimeo.
Geben Sie hier Ihren Nutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich die Karte laden, werden Informationen darüber an Google übermittelt.
Zuständig in Deutschland: Referat Afrika
Zuständig in Deutschland: Referat Naher/Mittlerer Osten und Nordafrika
Zuständig in Deutschland: Referat Asien und Pazifik
Zuständig in Deutschland: Referat Lateinamerika und Karibik
Zuständig in Deutschland: Referat Europäische Union/Nordamerika
Zuständig in Deutschland: Referat Osteuropa und Referat Europäische Union/Nordamerika
Zuständig in Deutschland für übergeordnete europäische und internationale Themen: Referat Globale und Europäische Politik
Wenn Sie sich für ein Praktikum in einem unserer Auslandsbüros interessieren, nehmen Sie bitte direkt mit dem Büro vor Ort Kontakt auf. Über die Vergabe eines Praktikums in einem FES-Auslandsbüro entscheidet die jeweilige Büroleitung vor Ort.
In der Regel sind dabei folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen (Genaues erfragen Sie bitte direkt bei den Auslandsbüros):
Ab einem Zeitraum von vier Wochen wird grundsätzlich - sofern in dem Projektland Praktikumsangebote bei der FES möglich sind - eine steuerpflichtige Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,- bzw. 450,00 Euro pro Monat bei Vollzeitpraktika bezahlt. Bei Teilzeit erfolgt die Vergütung anteilig.
Die genaue Höhe der Aufwandsentschädigung (300,- bzw. 450,- Euro) im Ausland hängt von der Projektmittelfinanzierung ab und wird über den Zuwendungsgeber (AA bzw. BMZ) festgelegt. Die FES ist den dort gemachten Vorgaben verpflichtet und hat hierauf keinen weiteren Einfluss.
Weitere Aufwendungen wie Flugkosten, Visagebühren, Tropentauglichkeitsuntersuchung u.a.m. werden von der FES nicht übernommen. Diese Kosten sowie auch die Kosten für eine Auslandskranken-, Haftpflicht- bzw. Unfallversicherung müssen durch die Praktikant_innen selbst getragen werden.