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Steuereinnahmen in Deutschland

Nach §3 der Abgabenordnung sind Steuern „Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein“. Die fehlende spezifische Gegenleistung unterscheidet Steuern von Gebühren oder Abgaben.

 

Aktuelle Steuereinnahmen in Deutschland

Im Jahr 2021 lag das Steueraufkommen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt bei insgesamt 833,2 Milliarden Euro (1). In den vorherigen Jahren waren Steuereinnahmen von 739,7 Milliarden (2020) und 799,3 Milliarden (2019) an den Fiskus geflossen (2).

 

Für das Jahr 2022 werden noch einmal deutlich größere Einnahmen prognostiziert. Im ersten Halbjahr hat der Staat bereits 17,5 Prozent mehr Steuern eingenommen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (3). Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in seinem Juli-Monatsbericht jedoch darauf hin, dass dies auch in der schwachen Vergleichsbasis 2021 begründet liege. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden steuerlichen Erleichterungen hatten das Steueraufkommen im Jahr 2021 deutlich gemindert.

 

Trotz dieser Relativierung fallen die Prognosen für das Jahr 2022 positiv aus. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) rechnet für 2022 mit Steuereinnahmen in Höhe von 887,7 Mrd. Euro.

 

Gemeinschaftsteuern, Bundes-, Landes- und Gemeindesteuern: Was sind die größten Steuereinnahmen in Deutschland?

Als föderaler Staat sieht Deutschland eine Teilsouveränität der Bundesländer vor. Diese erfüllen ihrerseits staatliche Aufgaben, wozu sie die entsprechenden Gelder benötigen. Um Bund und Länder mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten, werden die Steuereinnahmen in Deutschland aufgeteilt. Dabei gibt es einige Steuerarten, die ausschließlich dem Bund zustehen, andere fallen wiederum allein den Ländern oder Gemeinden zu. Der mit Abstand größte Teil wird jedoch gemeinschaftlich erhoben und anschließend verteilt.

 

Gemeinschaftsteuern

Unter die sogenannten Gemeinschaftsteuern fallen sämtliche Steuern, deren Aufkommen Bund und Ländern gemeinsam zusteht (4).

 

Hierzu zählen:

 

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer)

 

Die Gemeinschaftsteuern sorgen für den größten Anteil der deutschen Steuereinnahmen. Laut dem Monatsbericht des BMF vom Januar 2022 beliefen sie sich im Jahr 2021 auf 626 Milliarden Euro und stellten damit 82,3 Prozent des gesamten Steueraufkommens dar (5).

 

Gemäß bundesstaatlichem Finanzausgleich werden die Einnahmen der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer unter Bund und Ländern aufgeteilt, zudem steht den Gemeinden ein Teil der Einkommen- und der Umsatzsteuer zu (6).

 

ColColColCol
 

Einkommensteuer

Körperschaftsteuer

Umsatzsteuer

Bund

42,5 %

50 %

47,6 %

Länder

42,5 %

50 %

49,6 %

Gemeinden

15 %

-

3,2 %

Bundessteuern

Das Aufkommen der Bundessteuern steht ausschließlich dem Bund zu. Zu dieser Steuerart zählen insbesondere die Verbrauchersteuern, wie beispielsweise:

 

  • Kfz-Steuer
  • Energiesteuer
  • Tabaksteuer
  • Kaffeesteuer
  • Versicherungsteuer

Die Steuereinnahmen aus Bundessteuern beliefen sich 2021 auf 98,2 Milliarden Euro und machten damit einen Anteil von 12,9 Prozent des gesamten Aufkommens aus (7). Mit einer Summe von 37,1 Milliarden Euro war die Energiesteuer im Jahr 2021 die aufkommensstärkste Bundessteuer (8).


Landessteuern

Auch bei den Landessteuern ist der Name Programm: Das Aufkommen unterliegt der Steuerhoheit der Länder und fließt allein ihnen zu. Zu den Landes- oder Ländersteuern zählen unter anderem:

 

Im Jahr 2021 lagen die Einnahmen durch die Landessteuern bei 31,6 Milliarden Euro, womit sie einen Anteil von 4,2 Prozent des gesamten Steueraufkommens darstellten (9).


Gemeindesteuern

Die von den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhobenen Steuern umfassen die sogenannten Realsteuern und örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Hierzu gehören beispielsweise:

 

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Schankerlaubnissteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungsteuer

Im Gegensatz zu Gemeinschaft-, Bundes- und Landessteuern werden die Gemeindesteuern nicht zum gesamten Aufkommen hinzugerechnet. 2022 betragen die staatlichen Einnahmen in diesem Bereich geschätzte 84,1 Milliarden Euro.


Was ist ein Steueraufkommen?

Als Steueraufkommen wird die Gesamtsumme der eingenommenen Steuern innerhalb einer bestimmten Zeit und Region bezeichnet. Die auf diese Weise dem Fiskus zufließenden Beträge werden für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben benötigt und stellen neben der Kreditaufnahme die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Haushalte dar.

 

Zudem dienen Steuern der Lenkung von Verhaltensweisen. So wurde beispielsweise die sogenannte Alkopopsteuer eingeführt, um Jugendliche am missbräuchlichen Konsum zu hindern. Hohe Tabaksteuern sollen das Rauchen und die damit einhergehenden gesamtgesellschaftlichen Kosten eindämmen.

 

Ebenso können Steuervergünstigungen erwünschte Verhaltensweisen fördern oder außergewöhnliche Belastungen abmildern. Beispielsweise beschloss die Bundesregierung im Rahmen der Entlastungspakete 2022 steuerliche Entlastungen zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise und erhöhte unter anderem die sogenannte Pendlerpauschale deutlich.

 

Umstrittene Steuern: die Erbschaft- und die Vermögensteuer

Erbschaftsteuer

Die Vermögensungleichheit in der Gesellschaft hat stark zugenommen. Deshalb wird verstärkt dafür plädiert, die Erbschaft-, und Schenkungsteuer so zu reformieren, dass die weitere Verschärfung dieser Ungleichheit die gesellschaftlichen Spannungen nicht noch mehr vertieft. Die Gegner_innen einer höheren Erbschaftsteuer, wie auch die Befürworter_innen einer kompletten Abschaffung der Steuer, argumentieren vor allem damit, dass private kleine und mittelgroße Unternehmen im Erbfall in ihrer Existenz gefährdet seien und damit Arbeitsplätze des deutschen Mittelstandes vernichtet würden.

 

Allerdings sind durch die sehr großzügigen und einfach in Anspruch zu nehmenden Privilegierungen für das Betriebsvermögen bislang so gut wie keine Arbeitsplätze aufgrund von Erbschaft- oder Schenkungsteuer vernichtet worden. Auch Firmenpleiten sind dadurch kaum verursacht worden. Das Problem besteht eher darin, dass viele Mittelständler_innen gar keine Erb_innen zur Hand haben, die gewillt sind, die Firma zu übernehmen.

 

Die Diskussion über die Gerechtigkeit von Erbschaften wird bereits seit der Entstehung des Kapitalismus geführt. Selbst der als „Urliberaler“ geltende Moralphilosoph John Stuart Mill trat bereits 1852 für eine weitgehende Einschränkung des Erbrechts ein. Seine Begründung: Die erbende Person hat, anders als die erblassende Person, nichts zur Entstehung des Vermögens beigetragen (10).


Vermögensteuer

In Deutschland wird die Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist. Die Ursache dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995, das eine steuerliche Ungleichbehandlung von Grundbesitz und anderen Vermögensarten feststellte. Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer, daher haben die Bundesländer ein stärkeres Interesse an der Wiedereinführung als der Bund.

 

Die Begründung für eine Vermögensteuer ist ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer: Die zunehmende Konzentration hoher Vermögenswerte bei den Reichsten der Reichen führt zu zunehmender Ungleichheit. In Deutschland besitzen die obersten 10 Prozent der Haushalte etwa 60 Prozent des Gesamtnettovermögens, die reichsten 1 Prozent der Haushalte etwa 20 Prozent des Nettovermögens. Einige Analysen gehen sogar davon aus, dass die obersten 1 Prozent der deutschen Haushalte 33-35 Prozent des Nettovermögens besitzen.

 

Der frühere DGB-Chef Reiner Hoffmann plädierte 2021 für eine Vermögensteuer und eine Erbschaftsteuer, „die verhindert, dass wir in eine Erbendynastie hineinlaufen“. Reiche und Superreiche müssten mehr zum Gemeinwesen beitragen.

 

Die aktuelle Debatte zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, die vornehmlich von den rot-grün regierten Ländern vorangetrieben wird, zielt vor allem auf die obersten 10 Prozent der Haushalte ab. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass es einen Freibetrag für Privatpersonen in Höhe von 2 Millionen Euro geben soll. Bei juristischen Personen würde die Freigrenze bei 200.000 Euro liegen. Dadurch würden nur 0,2 Prozent der Erwachsenen steuerlich erfasst werden. Das geschätzte Steueraufkommen läge bei 16,5 Mrd. Euro jährlich.

 


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Was ist die Vermögensteuer in Deutschland, wann muss man sie zahlen und wer soll sie zahlen? Hier mehr Wissen!

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