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Grundrechte sind sehr wichtig. Sie sind das Fundament unserer Demokratie, und sie sind in den ersten 20 Artikeln des deutschen Grundgesetzes (GG) verankert.
Das GG wurde am 23. Mai 1949 erlassen und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland - der Staat, in dem wir heute leben.
Diese Grundrechte sind sehr wichtig und haben sich bewährt. Sie gelten bundesweit und für alle Menschen - egal, ob in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen oder Bayern.
Der zweite deutsche Staat, die am 7. Oktober 1949 gegründete sozialistische DDR (Deutsche Demokratische Republik), trat - nach dem "Mauerfall" am 9. November 1989 und den politischen Entwicklungen zur deutschen Wiedervereinigung 1989/90 - schließlich am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des GG bei.
30 Jahre Grundgesetz in MV Somit gilt das Grundgesetz mit seinen Grundrechten seit knapp 30 Jahren auch in Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund greift die FES MV die einzelnen Grundrechtsartikel mit einer aktuellen Podcastreihe auf und untersucht zwischen dem 23. Mai und 3. Oktober 2020 mit wöchentlich neuen Folgen etwa Fragen wie
Setzen Sie Ihre Kopfhörer auf und verfolgen Sie unsere neue Podcastreihe von und mit dem Historiker Christoph Wunnicke und Jana Kühn.
tp/fes-mv (16.10.2020)